Im Parlamentarischen Rat
Da die Hamburger Bürgerschaft nur zwei Vertreter entsenden kann, wird Schäfer, der in der Hansestadt seinen Lebensmittelpunkt hat, im Sommer 1948 vom Niedersächsischen Landtag, wo auch die FDP einen Sitz beanspruchen kann, in den Parlamentarischen Rat entsandt. Er wird zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt und gehört damit dem Ältestenrat an. Er ist Mitglied des Geschäftsordnungs-
ausschusses, des Ausschusses für das Besatzungsstatut, des Fünferausschusses und des Siebenerausschusses.
Ab Ende September 1948 organisiert er die Pressekonferenzen des Parlamentarischen Rats. Seine inhaltlichen Beiträge bleiben jedoch auf bestimmte beruflich bezogene Themen begrenzt. Er fordert für das Versicherungswesen eine weitgehende Bundeszuständigkeit. Die hierzu im Grundgesetz getroffenen Regelungen tragen im Wesentlichen seine Handschrift. Sein Hauptanliegen ist, möglichst zügig eine deutsche exekutive Gewalt gemeinsam für die drei Westzonen zu etablieren. So regt er noch vor Abschluss der Verfassungsarbeiten Ende April 1949 an, dem Parlamentarischen Rat Vollmachten zur Einsetzung eines "vorläufigen Exekutivorganes" zu erteilen.
Das Ergebnis ist die Einsetzung eines Überleitungsausschusses. Dieser erhält allerdings keine ausreichenden Befugnisse, da die Westalliierten betonen, mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 sei die Aufgabe des Parlamentarischen Rats erfüllt.
Biografie
Geboren am 6. April 1892 in Remscheid, gestorben am 26. Mai 1966 in Bad Godesberg, evangelisch.
Hermann Schäfer stammt aus einer Remscheider Unternehmerfamilie. Nach dem Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Zeitungskunde 1914 Promotion in Heidelberg. Seit 1914 als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg, 1918-1920 in französischer Kriegsgefangenschaft. Danach Tätigkeit in der Geschäftsführung der Vereinigung der leitenden Angestellten. Tritt 1920 der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei, ab 1929 Mitglied des Reichsparteivorstands. 1925-1932 im Kölner Stadtrat, dort Fraktionsvorsitzender, seit 1925 Mitglied im Provinziallandtag der Rheinprovinz.
Innerparteilich Vertreter der Fronterlebnisgeneration, die nach einer Synthese zwischen individueller und kollektiver Lebensform strebt (Hermann Schäfer: Zwischen den Fronten, 1932). Vor 1930 Befürworter des Zusammenschlusses seiner Partei mit dem Jungdeutschen Orden zur Deutschen Staatspartei.
1933 Rückzug aus dem öffentlichen Leben. Seit 1934 bei der "Hanseatischen Ersatzkasse von 1826", zuletzt ab 1937 in der Hauptverwaltung Hamburg, 1945-1949 deren Leiter. 1941-1944 als Hauptmann der Reserve dienstverpflichtet.
Herbst 1945 Beitritt zur FDP. Sommer 1946 Wahl zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbands Hamburg, 1947 zum Stellvertretenden Vorsitzenden der FDP der Britischen Zone. Er propagiert die Vision eines "Weltstaates" mit weltweiter Freizügigkeit, Niederlassungs- und Arbeitsfreiheit sowie eine "Demokratisierung der Gesellschaft" durch Änderung der vorhandenen Eigentumsverhältnisse. 1947-1948 Mitglied des Zonenbeirats.
1949-1957 Mitglied des Deutschen Bundestags, 1949-1951 und 1952-1953 Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. 1950-1953 Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarats und Vorsitzender der Deutschen Sektion der Europäischen Parlamentarierunion. 1953-1956 Bundesminister ohne Geschäftsbereich. 1950-1955 Stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender. 1956 im Zusammenhang mit innerparteilichen Flügelkämpfen Austritt aus der FDP und Mitbegründer sowie Stellvertretender Vorsitzender der Freien Volkspartei (FVP), tritt 1961 wieder in die FDP ein. 1957-1966 Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EWG.
Nachlass: Nicht bekannt.