Im Parlamentarischen Rat
Als Landesinnenminister hat Walter Menzel wesentlichen Anteil an der Einberufung des Parlamentarischen Rats nach Nordrhein-Westfalen, in den er vom Nordrhein-Westfälischen Landtag gewählt wird. Hier gehört er dem Hauptausschuss, dem Ausschuss für Wahlrechtsfragen und dem Ausschuss für Finanzfragen an, nimmt aber auch häufig an Sitzungen des Ausschusses für Zuständigkeitsabgrenzung teil. Er vertritt seine Fraktion im Fünferausschuss sowie im Siebenerausschuss.
Menzel ist einer der vier Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion und gilt neben Carlo Schmid als führender Verfassungspolitiker seiner Partei. Dabei nimmt er sich vor allem auch der Außenkontakte an. So betätigt er sich als einer der wichtigsten Gesprächspartner der Westalliierten, der Vertreter anderer Landesregierungen, der Gewerkschaften und der Kirchen. Besonders eng ist seine Beziehung zur SPD-Parteizentrale in Hannover, als deren Vertrauensmann er in Bonn weitgehend anzusehen ist. In seiner verfassungspolitischen Haltung wird Menzel wesentlich vom Scheitern der Weimarer Republik bestimmt.
Im Sinn der Traditionen preußischer Sozialdemokratie vertritt er ein unitarisches Konzept. Sein Augenmerk ist neben der Gestaltung des Wahlrechts insbesondere auf die Kompetenzverteilung zwischen den Staatsorganen sowie zwischen Bund und Ländern gerichtet. Dabei geht es in dem von ihm vertretenen Konzept vor allem darum, Gegenkräfte zu dem zentralen Parlament und der von diesem gewählten Regierung zu verhindern. Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 weist Menzel im Namen seiner Fraktion ausdrücklich auf das Kompromisshafte der gefundenen Lösungen hin.
Biografie
Geboren am 13. September 1901 in Berlin, gestorben am 24. September 1963 in Bad Harzburg, evangelisch.
Walter Menzel wächst als Sohn eines preußischen Beamten in Berlin auf. Ab 1920 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin und Freiburg im Breisgau. 1923 Erstes Juristisches Staatsexamen in Berlin, 1925 Promotion in Breslau, 1927 Assessorexamen in Berlin. Danach Amtsrichter in Potsdam und Regierungsassessor am Polizeipräsidium Essen.
Seit 1928 Finanzrat im Preußischen Finanzministerium. 1931-1933 Landrat in Weilburg/Lahn. Seit 1919 Mitglied der Sozialistischen Arbeiterjugend, seit 1920 bei den Jungsozialisten und seit 1921 in der SPD. Seit der zweiten Hälfte der 1920er Jahre im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und im Sozialistischen Juristenbund.
1933 Entlassung aus dem Amt des Landrats. Ab 1934 Rechtsanwalt in Berlin.
Nach Kriegsende Berater der amerikanischen Militärregierung in Berlin. 1945-1946 Generalreferent für Inneres und Stellvertreter des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen in Münster. 1946-1950 Innenminister und teilweise stellvertretender Regierungschef von Nordrhein-Westfalen. 1946-1949 im Zonenbeirat der Britischen Zone. 1946-1954 Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Landtags.
Seit 1946 Mitglied des SPD-Parteivorstands, zählt hier zum engeren Beraterkreis um den Parteivorsitzenden Kurt Schumacher insbesondere in verfassungspolitischen Fragen, Stellvertreter Schumachers im Verfassungspolitischen Ausschuss seiner Partei.
Verfasser der auf dem Nürnberger SPD-Parteitag im Sommer 1947 beschlossenen "Richtlinien für den Aufbau der Deutschen Republik", des Entwurfs einer "Westdeutschen Satzung" (Juli 1948) und des Entwurfs eines "Grundgesetzes" (September 1948). 1949-1963 Mitglied des Deutschen Bundestags, 1952-1961 Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Vorsitzender des Ausschusses "Kampf gegen den Atomtod".
Nachlass: Archiv der sozialen Demokratie, Bonn; Nachlasssplitter im Hauptstaatsarchiv, Düsseldorf.