Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Hermann Höpker Aschoff vom Nordrhein-
Westfälischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er gehört dem Ausschuss für Finanzfragen an und arbeitet im Fünferausschuss und im Siebenerausschuss mit. Höpker Aschoff ist an den meisten Verhandlungen mit den Westalliierten beteiligt. Obwohl er aus Proporzgründen nicht Vorsitzender des Finanzausschusses sein kann, ist er Kraft seiner Sachkompetenz führender Kopf bei den Arbeiten. Sein besonderes Anliegen ist die Einführung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung.
Damit wird er nicht nur zu einem Hauptgegenspieler der Bayerischen Staatsregierung, sondern gerät auch in heftige Gegensätze zu den Westalliierten. Er setzt in zähen Verhandlungen durch, dass der Bund mit mehr Kompetenzen auf dem Gebiet des Finanzwesens ausgestattet wird. Als einstiger Verhandlungsführer beim Abschluss des Preußenkonkordats 1929 wendet er sich dagegen, die Fortgeltung des mit dem Deutschen Reich 1934 geschlossenen Reichskonkordats ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben.
Biografie
Geboren am 31. Januar 1883 in Herford, gestorben am 15. Januar 1954 in Karlsruhe, evangelisch.
Hermann Höpker Aschoff entstammt sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits dem westfälischen bürgerlichen Mittelstand. Im Elternhaus herrscht eine puritanisch-protestantische und nationalliberale Grundhaltung. Studium der Rechtswissenschaften in Jena, München und Bonn. 1904 erstes juristisches Staatsexamen. 1907 Promotion in Bonn. 1910 Assessorexamen.
Seit 1912 Richter am Landgericht Bochum. 1914-1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg. Tritt nach 1918 der Deutschen Demokratische Partei bei und wird – inzwischen Richter am Oberlandesgericht Hamm – 1921 in den Preußischen Landtag gewählt, dem er bis 1932 angehört. 1925-1931 preußischer Finanzminister. 1930-1932 Mitglied des Deutschen Reichstags. 1930 Mitgründer der Deutschen Staatspartei. Äußert gegen Ende der Weimarer Republik zunehmende Skepsis gegenüber dem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem.
Nach 1933 zunächst ohne dauerhafte berufliche Tätigkeit. Jahre des Zweifels, in denen er versucht, eine Synthese zwischen Nationalsozialismus und Rechtsstaat zu finden (Höpker Aschoff: "Unser Weg durch die Zeit", 1936). Zugleich unterzieht er seine bisherigen finanzpolitischen Vorstellungen unter dem Eindruck der Lehren von Keynes einer kritischen Revision (Höpker Aschoff: "Geld und Gold", 1939).
Seit Beginn des Zweiten Weltkriegs dienstverpflichtet, ab 1940 als leitender Mitarbeiter der Haupttreuhandstelle Ost (seit 1943 in Ratibor), die sich mit der Beschlagnahme und Verwaltung polnischer Vermögen in den "eingegliederten Ostgebieten" befasst. Gerät in Konflikte mit Martin Bormann, als er Kirchenvermögen davon ausnehmen will, daraufhin 1944 Versetzung. Erlebt das Kriegsende in Wernigerode.
Frühsommer 1945 Rückkehr nach Westfalen (Herford, Bielefeld). 1945-1946 Generalreferent für Finanzen beim Oberpräsidium Westfalen (Provinzialregierung). Nach Gründung des Lands Nordrhein-Westfalen verweigern die Briten im Sommer 1946 wegen seiner vormaligen Tätigkeit in der NS-Zeit die vorgesehene Ernennung zum Finanzminister des Lands. Die Hintergründe bleiben der Öffentlichkeit auch später weitgehend unbekannt. Tritt der FDP bei, seit Dezember 1948 Mitglied des Parteivorstands. 1949-1951 Mitglied des Deutschen Bundestags, hier Vorsitzender des Finanz- und Steuerausschusses. 1951-1954 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats.
Nachlass: Bundesarchiv, Koblenz.