Im Parlamentarischen Rat
Hubert Hermans wird am
5. Mai 1949 Vertreter des verunglückten Adolf Süsterhenn (CDU). Beide verbindet eine weitgehende inhaltliche Übereinstimmung, so ein aus katholischem Staatsdenken hergeleiteter naturrechtlicher Grundansatz und damit zusammen-
hängend die staatspolitische Zielsetzung eines auf dem föderalistischen Subsidiaritätsprinzip aufbauenden Gemeinwesens. Bei einer Länderneugliederung soll die Existenz des Lands Rheinland-Pfalz nicht mehr in Frage gestellt werden.
Zu diesem Zeitpunkt kann Hermans allerdings im Parlamentarischen Rat nur noch an den beiden abschließenden Lesungen des Grundgesetzes im Plenum am 6.-8. Mai 1949 und an den Schlussberatungen zum Wahlgesetz zum ersten Deutschen Bundestag sowie an den Beratungen über den vorläufigen Sitz der obersten Bundesorgane am 10. Mai 1949 teilnehmen. So vermag er nur noch hinsichtlich des Sitzes der Bundesorgane gewissen Einfluss zu nehmen. Innerhalb der in dieser Frage gespaltenen CDU/CSU-Fraktion bringt er mit Erfolg einen Kompromissvorschlag ins Spiel, der den umstrittenen Begriff "Hauptstadt" vermeidet. Die Bundesorgane sollen lediglich ihre "erste Tätigkeit" in einer mehrheitlich festzulegenden Stadt aufnehmen. So sollte das Votum zugunsten Bonns erleichtert werden.
Biografie
Geboren am 20. März 1909 in Köln, gestorben am 28. Dezember 1989 in Koblenz-Güls, römisch-katholisch.
Seine Jugend verlebt Hubert Hermans in Köln in einem gut situierten, katholisch geprägten, gleichwohl liberalen bürgerlichen Elternhaus. Eine Behinderung aus der Jugend engt zeitweise die Möglichkeiten der Lebensführung ein. 1927-1930 Jurastudium in Köln, 1930 Erstes Staatsexamen. 1932 Eintritt in die Zentrumspartei. 1934 Zweites Staatsexamen.
Wegen seiner Weigerung, in die NSDAP einzutreten, zwischen 1935 und 1944 nur vertretungsweise oder als nicht verbeamteter Hilfsrichter an kleineren Amtsgerichten (Wiehl, Lebach, Blankenheim) tätig. März 1944 Ernennung zum Landgerichtsrat in Koblenz.
Nach Kriegsende u.a. zunächst beim Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau, 1946 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Gründungsmitglied der Christlich-Demokratischen Partei (später CDU), seit Anfang 1946 im Vorstand der CDP Hessen-Nassau. Vielfältige politische Funktionen, so seit Herbst 1946 im Kreistag Koblenz-Stadt und -Land, 1946-1947 Mitglied der Beratenden Landesversammlung Rheinland-Pfalz, dort u.a. im Verfassungsausschuss.
Sommer 1947 Eintritt in das Landesjustizministerium und engster Mitarbeiter sowie ständiger Vertreter von Justizminister Adolf Süsterhenn (CDU). April 1948 Wechsel in die Rheinland-Pfälzische Staatskanzlei, Leiter der Rechts- und Gesetzgebungsabteilung, regelmäßiger Teilnehmer an den überzonalen Ministerpräsidentenkonferenzen. 1947-1951 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags. 1952-1971 Leiter der Rheinland-Pfälzischen Landesvertretung in Bonn. 1972 Rückkehr in die Staatskanzlei in Mainz. 1973-1975 Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags für Fragen der Verfassungsreform. Über Jahrzehnte aktiv in der katholischen Laienbewegung, u.a. im Zentralrat deutscher Katholiken und Vorsitzender von dessen Kulturbeirat.
Nachlass: Landeshauptarchiv Rheinland-Pfalz, Koblenz.