Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Otto Heinrich Greve vom Niedersächsischen Landtag für die SPD in den Parlamentarischen Rat gewählt. Hier gehört er dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Finanzfragen an, nimmt aber auch regelmäßig an den Sitzungen des Ausschusses für Organisation des Bunds sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung des Ausschusses für die Organisation des Bundes teil. Er ergreift im Hauptausschuss zu nahezu allen relevanten Fragen das Wort, im Plenum vornehmlich zu Fragen der Finanzverfassung. Hierzu und zum Justizaufbau kann er als Sprecher der Fraktionsmeinung gelten.
In der Frage der Bund-Länder-Beziehungen tritt er im Sinne des sozialdemokratischen Grundkonzepts für eine klare Dominanz des Bunds ein. Kernelemente seiner Vorstellungen zur Finanzverfassung sind eine Bundesfinanzverwaltung, eine bundeseinheitliche Steuergesetzgebung, eine hinreichende Ausstattung des Bunds mit eigenen Einnahmequellen und ein System des Finanzausgleichs. Im Verhältnis der Staatsorgane zueinander soll der Bundestag eine zentrale Stellung einnehmen. Der Justizaufbau soll vor allem der Sicherung der Rechtseinheit dienen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist entsprechend einzubinden. Besondere persönliche Anforderungen will er an die Verfassungsloyalität der Richter stellen. Ehemalige aktive Nationalsozialisten sollen aus dem politischen Leben ausgeschlossen bleiben, so z.B. durch Ausschluss vom Wahlrecht.
Obwohl Greve am 8. Mai 1949 an der Schlussabstimmung zum Grundgesetz teilnimmt und diesem seine Zustimmung gibt, zählt er nicht zu dessen Unterzeichnern, da er kurz vor dem 23. Mai 1949 sein Mandat aufgibt, um dem stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden Erich Ollenhauer die Möglichkeit zu geben, als Nachrücker seine Unterschrift unter das Grundgesetz zu setzen.
Biografie
Geboren am 30. Januar 1908 in Rostock, gestorben am 11. Juni 1968 in Ascona, zunächst evangelisch-lutherisch, später freireligiös.
Sein Vater ist Postbeamter und Geschäftsführer des Landesverbands Mecklenburg-Schwerin der Deutschen Demokratischen Partei. 1927-1933 Jurastudium in Rostock, München, Heidelberg, Paris und Nancy. Ab 1924 ist Otto Heinrich Greve Mitglied der Jungdemokraten, gegen Ende der Weimarer Republik in deren Reichsvorstand. 1926 Eintritt in die DDP und später in das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold.
1935 Promotion. 1936 Assessorexamen. 1937-1938 bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock tätig. Danach in der Industrie, u.a. 1939-1943 als leitender Angestellter eines zum Wilhelm-Gustloff-Konzern in Meuselwitz (Thüringen) gehörenden Rüstungsunternehmens.
Frühjahr 1945 Landrat des Kreises Greiz (Thüringen). Sommer 1945 Umzug nach Hannover und Eröffnung einer Anwaltskanzlei mit späterem Notariat.1945 Gründungsmitglied der FDP in der Britischen Zone, seit Anfang 1946 im Vorstand der Zonenpartei. 1947-1951 Mitglied des Niedersächsischen Landtags. 1948-1950 Mitglied des Kreistags von Diepholz. Im Mai 1948 Wechsel zur SPD. 1949-1961 Mitglied des Deutschen Bundestags. Als Mitglied des Deutschen Volksbunds für Geistesfreiheit kompromissloser Gegner kirchlicher Belange.
Als eine der treibenden Kräfte hinsichtlich der Gesetzgebung zur Wiedergutmachung zugunsten rassisch Verfolgter seit Februar 1955 Vorsitzender des zuständigen Bundestagsausschusses. Dabei sieht er sich bald als auf Wiedergutmachungsfragen spezialisierter Rechtsanwalt dem Vorwurf ausgesetzt, nicht hinreichend zwischen Parlamentsmandat und beruflichen Interessen zu trennen. Niederlegung des Ausschussvorsitz Anfang 1958.
Nachlass: Nicht bekannt.