Im Parlamentarischen Rat
Zusammen mit Helene Wessel (Zentrumspartei) wird Johannes Brockmann vom Nordrhein-Westfälischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt, wo er den Vorsitz der zweiköpfigen Zentrumsfraktion übernimmt und damit auch dem Ältestenrat angehört. Zugleich ist er Mitglied im Hauptausschuss und im Ausschuss für Organisation des Bunds sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung im Ausschuss für Organisation des Bundes. Darüber hinaus gehört er auch dem Geschäftsordnungsausschuss und dem Anfang März 1949 eingesetzten Siebenerausschuss an.
Inhaltlich konzentriert sich Brockmann insbesondere auf kulturelle Fragen und eine föderative und demokratische Ausgestaltung des Grundgesetzes. Er tritt für eine verfassungsmäßige Garantie des Elternrechts ein. Er ist Anhänger der föderalen Bundesratslösung. Ausgeprägt sind seine Sympathien für plebiszitäre Verfassungselemente wie Volksbegehren und Volksentscheide. Trotz teilweise starker Widerstände aus den großen Fraktionen gelingt es ihm, die Aufnahme einer Regelung in das Grundgesetz durchzusetzen, der zufolge die Parteien über die Herkunft ihrer Mittel Rechenschaft abzulegen haben (Art. 21 GG). Weil er die spezifischen katholischen Interessen bei der Gestaltung des Grundgesetzes nicht hinreichend gewahrt sieht, lehnt er dieses bei der Schlussabstimmung am 8. Mai 1949 ab.
Biografie
Geboren am 17. Juli 1888 in Paderborn, gestorben am 14. Dezember 1975 in Münster-Hiltrup, römisch-katholisch.
Johannes Brockmann wächst in einer kinderreichen westfälischen Eisenbahnerfamilie auf, in der Einflüsse aus dem traditionellen katholischen Milieu und sozialistische Zeitströmungen gleichermaßen wirksam werden. Ausbildung am Lehrerseminar in Paderborn. Seit 1913 Lehrer an der katholischen Volksschule in Rinkerode bei Münster, von 1930 an Schulleiter. 1914-1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg. Seit Kriegsende Mitglied der Zentrumspartei, in leitender Funktion im Katholischen Lehrerverband des Deutschen Reichs, Gründer und langjähriger Vorsitzender des Katholischen Junglehrerverbands. Seit 1924 in Rinkerode Gemeinderatsmitglied, seit 1931 Gemeindevorsteher, zeitweise Mitglied des Kreistags Münster-Land. 1926-1933 Mitglied des Preußischen Landtags.
Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" Verlust aller politischen Ämter. 1934 Zwangspensionierung. Sammelt einen Kreis von Gleichgesinnten aus vormaligen Zentrums- und katholischen Lehrerverbandsmitgliedern um sich. Der Rinkeroder Kreis wird 1945 eines der Hauptzentren zur Wiederbelebung der Zentrumspartei. Nach dem Hitlerattentat vom 20. Juli 1944 zwei Monate in Haft.
Seit März 1945 erneut Leitung der Volksschule Rinkerode, dazu Wiederaufnahme der politischen Tätigkeit in der Kommunalpolitik. Ab April 1945 Bürgermeister. September 1945 bis Sommer 1946 Generalreferent für Kultus beim Oberpräsidium Westfalen (Provinzialregierung). Brockmann wird einer der Hauptinitiatoren der Wiederbelebung der Zentrumspartei und eine ihrer Leitfiguren. 1952-1969 Bundesvorsitzender der Zentrumspartei, ein Amt, das er auch zuvor bereits zeitweise innehat. 1946-1958 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen, seit 1947 Fraktionsvorsitzender. 1953-1957 Mitglied des Deutschen Bundestags.
Nachlass: Bundesarchiv, Koblenz.