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Abschiebungen in Deutschland | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Abschiebungen in Deutschland Infografiken zu Abschiebungen nach Herkunftsländern, Zielstaaten und Bundesländern

/ 2 Minuten zu lesen

Menschen mit abgelehntem Asylantrag müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. 2023 wurden aus Deutschland 16.430 Menschen abgeschoben. Woher stammen sie und wohin wurden sie abgeschoben?

Wie viele Menschen werden abgeschoben?

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. Sie sind dann ausreisepflichtig. Reisen sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist freiwillig aus und liegen weder Hinderungsgründe (z.B. Krankheit) noch eine Duldung vor, muss die Ausländerbehörde sie abschieben. Das ist Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landespolizei und der Bundespolizei zusammenarbeiten.

2023 wurden aus Deutschland 16.430 Menschen abgeschoben, die meisten in ihre Herkunftsländer. Im Jahr 2022 waren es 12.945 Menschen, 2021 waren es 11.982 und 2020 insgesamt 10.800 Menschen. Damit gab es in den vergangenen drei Jahren deutlich weniger Abschiebungen als in den Jahren zuvor: 2019 wurden 22.097 Menschen abgeschoben, 2018 waren es 23.617.

Die Abgeschobenen stammten 2023 vor allem aus Georgien, der Türkei, Afghanistan, Nordmazedonien und Albanien. Es wurden aber auch syrische und irakische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben oder in andere EU-Staaten nach der sogenannten Dublin-Verordnung überstellt. So wurden 2023 insgesamt 5.053 Menschen von Deutschland aus in andere EU-Staaten überstellt, die meisten davon nach Österreich, Frankreich und Spanien. 2022 waren es noch 4.158 Personen. Unter allen 2023 aus Deutschland abgeschobenen Menschen waren 2.863 Minderjährige, deutlich mehr als noch im Jahr 2022 (349 Minderjährige).

Welche Bundesländer nehmen die meisten Abschiebungen vor?

Die meisten Abschiebungen haben in den vergangenen Jahren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg vorgenommen. Alle drei Länder müssen nach dem Königsteiner Schlüssel die meisten Asylsuchenden in Deutschland aufnehmen.

Wie viele Menschen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben?

Um Menschen an einer unerlaubten Einreise nach Deutschland zu hindern, können Ausländer direkt an der Grenze (an der Landgrenze, Seegrenze und an Flughäfen) zurückgewiesen oder als illegal Eingereiste in ein anderes Land zurückgeschoben werden. 2022 wurden 25.538 Menschen an einer deutschen Grenze zurückgewiesen und 5.149 Menschen in ein anderes Land zurückgeschoben. Das sind die höchsten Zahlen bei Zurückweisungen und Zurückschiebungen in den vergangenen Jahren. 2023 wurden 4.776 Menschen in eine anderes Land zurückgeschoben. Für Zurückweisungen liegen bislang keine vollständigen Zahlen für das Jahr 2023 vor (siehe Infokasten).

HinweisAngaben zu Zurückweisungen 2023

Bislang fehlen vollständige Zahlen zu Zurückweisungen für das Gesamtjahr 2023 (Stand: Juli 2024). Daher gibt die Grafik nur den Stand der Abschiebungen, Zurückschiebungen und Zurückweisungen einschließlich des Jahres 2022 wieder. Für folgende Zeiträume 2023 liegen Zahlen zu Zurückschiebungen vor:

Im ersten Halbjahr (Januar bis Juni) 2023 wurden 12.589 Menschen an deutschen Grenzen zurückgewiesen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor (siehe Externer Link: BT-Drucksache 20/8274).

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag (siehe Externer Link: BT-Drucksache 20/8968) geht zudem hervor, dass Januar bis einschließlich August 2023 insgesamt 18.853 Zurückweisungen an der Grenze zu Österreich sowie 8.230 Zurückweisungen an anderen Landesgrenzen erfolgt waren.

Zudem liegen Zahlen für Oktober bis Dezember 2023 vor: Demnach wurden in diesem Zeitraum 11.028 Menschen an deutschen Grenzen zurückgewiesen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage eine Abgeordneten der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor (siehe Externer Link: BT-Plenarprotokoll 20/153).

Sobald vollständige Zahlen für Zurückweisungen im Jahr 2023 vorliegen, wird die Grafik aktualisiert.

Kurz erklärtAbschiebung, Zurückschiebungen und Zurückweisungen

Von der Abschiebung sind Zurückschiebungen und Zurückweisungen zu unterscheiden.

  • Bei Zurückweisungen verweigern deutsche Behörden noch an der Grenze die unerlaubte Einreise von Menschen, etwa wenn diese keinen gültigen Ausweis besitzen oder zuvor aus Deutschland ausgewiesen worden waren.


  • Bei Zurückschiebungen werden Menschen, die bereits unerlaubt nach Deutschland eingereist sind, innerhalb eines kurzen Zeitraums nach ihrer Einreise in ihr Herkunftsland abgeschoben oder in das EU- bzw. Schengen-Land zurückgeschoben, das nach der Interner Link: sogenannten Dublin-Verordnung für sie zuständig ist.


  • Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise eines Ausländers aus Deutschland, wenn dieser keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt (etwa aufgrund eines bewilligten Asylantrags)* oder sich aus anderen Gründen nicht mehr in Deutschland aufhalten darf. Wenn der Ausländer nach einer bestimmten Frist nicht freiwillig ausgereist ist, wird er zwangsweise (teils mit Hilfe der Landes- und Bundespolizei) abgeschoben. Behörden sprechen synonym zum Begriff der Abschiebung auch von „Rückführung“.


* Korrekturhinweis: In einer früheren Fassung des Infokastens wurde die „Duldung “als Beispiel für einen gültigen Aufenthaltstitel genannt. Das ist falsch. Interner Link: Eine Duldung bedeutet eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, verschafft aber keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Ausreisepflichtige Personen erhalten eine Duldung, wenn eine Abschiebung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Wir haben das Beispiel gestrichen und die Klammer umformuliert. (09.12.2024, die Redaktion)

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