Die Nationalitätenpolitik der sowjetischen Führung war eine Ansammlung von Maßnahmen, die eine möglichst umfassende Nutzung der Ressourcen bei gleichzeitiger Umerziehung der Bevölkerung entsprechend den aktuellen Beschlüssen der obersten Parteigremien anstrebten. Sie ist als Politik bezüglich einer ethnischen Gruppe zu verstehen, bestand aus politischen, administrativen, juristischen, ökonomischen, kulturellen u.a. Programmen und Maßnahmen. Sie wurde auf die Kurzformel "Der Form nach national, dem Inhalt nach sozialistisch" gebracht, wobei es auf den Inhalt ankam.
"Kriegskommunismus" und Hungersnot
So wurden die für die Rote Armee während des russischen Bürgerkrieges (1917-1922) zum großen Teil zwangsmobilisierten Wolgadeutschen nach Beendigung der Kampfhandlungen in Einheiten der "Deutschen Arbeitsbrigade" (1.668 Mann) im Bestand der "2. Revolutionären Arbeitsarmee" zum Eisenbahn- und Straßenbau eingesetzt. Diese Arbeitsbrigade bestand aus 3 Regimentern. Für jedes davon wurden 1000 Fuhrwerke mobilisiert. Die Mannschaften und die Fuhrwerke fehlten folglich bei der Landbestellung, was wiederum zu einer Verringerung der Aussaat und einem erheblichen Ernteausfall führte. Im März-April 1921 kam es landesweit zu Bauernaufständen, auch im Autonomen Gebiet der Wolgadeutschen. Die Rote Armee hat diese unter Einsatz von Artillerie und Maschinengewehren niedergeschlagen. Allein beim Sturm der Kolonie Mariental kamen ca. 550 Bauern ums Leben. Im Kanton Marxstadt wurden 286 Aufständische hingerichtet.
Halbverhungerte Kinder im Wolgagebiet 1921. (© picture-alliance/akg)
Halbverhungerte Kinder im Wolgagebiet 1921. (© picture-alliance/akg)
Die Regierung zog zwangsweise Lebensmittel ein, darunter auch Saatgetreide. Durch den Bürgerkrieg und die Politik des "Kriegskommunismus" war die Landwirtschaft ruiniert. Es brach eine Hungersnot aus, der ca. 150.000 Wolgadeutsche zum Opfer fielen, etwa 26,5% der wolgadeutschen Bevölkerung. Im Juli 1922 bekamen, nach offiziellen Angaben der Verwaltung des Gebiets, 91% der Bevölkerung Lebensmittelhilfe von der "Verwaltung des Amerikanischen Hilfswerks" (A.R.A.) und dem Internationalen Kinderhilfsfonds. In der Region Altaj hungerten im Sommer 1921 41% der Bevölkerung. Zur Hungersnot kam es auch im Südural, in der Südukraine und im Nordkaukasus. Hier kam Hilfe von der A.R.A. und der Mennonitischen Hungerhilfe.
Erste Auswanderungsversuche der Deutschen
Es folgte eine Umverteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, in deren Ergebnis deutsche und vor allem mennonitische Siedlungen einen großen Teil ihrer Flächen verloren. Die verbliebenen Felder reichten für eine rationale (über den Eigenbedarf zum Überleben hinaus) Wirtschaftsführung vielfach nicht mehr aus. Zudem wurde Menschen anderer Volkszugehörigkeit Land in deutschen und mennonitischen Siedlungen zugeteilt. Die Vereinigte Staatliche Politische Verwaltung (OGPU) hatte zwecks der Sowjetisierung des Dorfes vorgeschlagen: "unverzüglich mit der Ausweisung ins Ausland der unerwünschten Elemente aus den Reihen der Mennoniten zu beginnen". Dem 1922 registrierten "Verband der Bürger holländischer Herkunft" gelang es nicht nur nennenswerte Hilfe zu bekommen, sondern auch die Auswanderung von ca. 21 800 Mennoniten aus der UdSSR in den Jahren 1923-1929 zu organisieren. Die sogenannte Neue Ökonomische Politik (NEP), die kurzzeitig eine Liberalisierung der Wirtschaft bedeutete, war nur eine kurze Auszeit von der Enteignungspolitik der Bolschewiki. Bereits ab 1928 wurde die Enteignung der Bauern und die Kollektivierung der Landwirtschaft energisch fortgesetzt. So wurde auf dem I. Kongress der Kolchose-Mitglieder der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik (ASSR) der Wolgadeutschen im Dezember 1929 beschlossen, das gesamte Eigentum der Bauern, einschließlich Kleinvieh, Geflügel und Hausrat zu kollektivieren. Dagegen haben sich Bauern in mehr als 30 Siedlungen der Kantone Frank und Kamenka aufgelehnt. Der Widerstand wurde von bewaffneten Truppen der Geheimpolizei "Vereinigte staatliche Verwaltung" (OGPU) niedergeschlagen.
Die Kollektivierung der Landwirtschaft hat binnen kurzer Zeit in allen deutschen Siedlungsgebieten eine Auswanderungsbewegung aufkommen lassen. Landwirtschaftliche Betriebe wurden unter Wert verkauft oder auch einfach aufgegeben. Das Land konnten allerdings nur 5.750 Personen verlassen. Mehrere Tausend Auswanderungswillige wurden aus der Umgebung von Moskau, wo sie auf die Auswanderungsgenehmigung warteten, zwangsweise in ihre Siedlungsgebiete oder gleich nach Sibirien abtransportiert.
Liquidierung der wohlhabenden Bauern ("Kulaken")
Am 30. Januar 1930 beschloss das Zentralkomitee der Kommunistischen Allunions-Partei (Bolschewiki) – kurz ZK der WKP(B), wie sich die Kommunistische Partei in der Sowjetunion von 1925-1952 nannte, die durchgehende Kollektivierung und die Liquidierung der wohlhabenden Bauern ("Kulaken") als Klasse. Zum 1. Februar 1930 wurden in der ASSR der Wolgadeutschen bereits 476 Personen verhaftet. Zur Durchsetzung der Enteignung und Kollektivierung der Landwirtschaft trafen in der Wolgarepublik 318 Industriearbeiter ein. Laut Plan sollten "aktive Konterrevolutionäre" (570 Bauernwirtschaften) verhaftet, 1.600 Familien aus dem Gau Untere Wolga ausgewiesen, 280 Familien aus der Wolgarepublik ausgesiedelt und 4.900 Familien in "Kulakensiedlungen" der OGPU in Kasachstan und Sibirien eingewiesen werden. Im Verlauf der Kampagne wurden 1930-31 insgesamt 24.202 Personen, d.h. 3,7 % der Bevölkerung aus der Wolgarepublik verbannt. Die durchgehende Kollektivierung der Landwirtschaft kostete in der Wolgarepublik über 55.000 Menschen das Leben, mehr als 100.000 sind vor dem Hunger in andere Landesteile geflohen.
Holodomor
Noch schlimmer waren die Ukraine und der Nordkaukasus betroffen, deren Bevölkerung am Verlassen ihrer Siedlungsgebiete durch Straßensperren der OGPU und des Militärs gehindert wurde. Die von der Sowjetregierung wissentlich herbeigeführte Hungersnot kostete mehrere Millionen Menschen das Leben und wird in der Ukraine als "Holodomor" (1932/33), als Genozid, bezeichnet. Hilfe kam aus dem Ausland. Aus ideologischen Gründen wurde die Hungerhilfe aus Deutschland als "Hitler-Hilfe" apostrophiert und deren Entgegennahme ab 1934 als konterrevolutionäre Handlung mit dem Tod bestraft. Die Trennung des Staates von der Kirche und der Kirche von der Schule sollte die Heranbildung eines neuen, sozialistischen Menschen möglich machen. Die Geistlichen wurden mit hohen Steuern belegt, ihnen wurden die Bürgerrechte aberkannt und jegliche pastorale und erzieherische Betätigung verboten.
Der größte Teil der Lehrer und der Bildungsschicht hat ihre Wohnorte während des Bürgerkriegs verlassen, wurde des Amtes enthoben oder starb den Hungertod (1921-22, 1923-24, 1932-33). Allein in der ASSR der Wolgadeutschen fehlten 1924 ca. 2000 Lehrer. Das machte sich beim Bildungsstand unmittelbar bemerkbar. Waren vor dem Ersten Weltkrieg 80 % der wolgadeutschen Kinder des Lesens und Schreibens kundig, so fiel deren Anteil 1920 auf 41,8 %, 1928 auf 38,6 %. Der Aufbau eines sozialistischen Schulwesens und die Heranbildung systemkonformer Lehrer trugen nur langsam Früchte. Im Herbst 1940 konnten erst ca. 72 % der Schüler genügende Lernleistungen vorweisen.
Erste Deutsche Siedlungsgebiete werden liquidiert
Der Versuch, die deutsche Bevölkerung durch eine deutschsprachige Verwaltung (deutsche nationale Rayons und Dorfräte) zu "Sowjetmenschen" zu erziehen, wurde für die Ukraine bereits 1935 von der WKP(B) als gescheitert beurteilt. Danach folge die Verhaftung zahlreicher Partei- und Verwaltungsfunktionäre. Lehrer, Journalisten, Schriftsteller wurden verhaftet und als "Volksfeinde" hingerichtet oder zu langjähriger Lagerhaft verurteilt. Nach Abschluss der "Großen Säuberung" (1937-1938)wurden alle deutschen Schulen außerhalb der Wolgarepublik in "Sowjetschulen gewöhnlichen Typs" umgewandelt. Im Oktober 1938 wurden die deutschen nationalen Rayons im Gebiet Orenburg und in der Region Altaj aufgelöst und am 19. Februar 1939 beschloss das ZK der WKP(B) alle, nicht nur die deutschen, nationalen Dorfräte und Rayons außerhalb der Wolgarepublik "als künstlich geschaffene" in "gewöhnliche" umzuwandeln, in denen nur noch russisch als Amtssprache galt.
Misstrauen und Repressionen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die allgemeine Wehrpflicht am 1. September 1939 wurden die deutschen Rekruten entsprechend ihrem Geburtsort in Zuverlässigkeits-Kategorien eingeteilt. Der ersten Kategorie wurden die Wolgadeutschen, der 2. Kategorie die in grenznahen Regionen (Ukraine, Weißrussland, Gebiet Leningrad) und der 3. in anderen Regionen Geborene zugerechnet. Die Wolgadeutschen wurden als Zuverlässige zum Wehrdienst auf allgemeiner Grundlage einberufen und konnten in allen Waffengattungen, auch in Grenznähe eingesetzt werden. Rekruten der Kategorie 2 wurden, wie auch Letten, Esten, Litauer, Bulgaren, Griechen, Türken und Rumänen aus den grenznahen Regionen, zum Wehrdienst nicht eingezogen, sondern nur erfasst, alle anderen deutschen Rekruten wurden für die inneren Wehrbezirke eingezogen.
Das Misstrauen gegen die deutsche Zivilbevölkerung war seit dem Ende des 19. Jahrhunderts manifest und führte nicht nur während des Ersten Weltkrieges zu Deportationen. Im Zuge der Kollektivierung wurden mehrere Tausend Deutsche aus der Ukraine in den sogenannten "Kulakensiedlungen" der OGPU in der Nordregion (Archangelsk) und Zentralkasachstans (Karlag) verbannt. 1935-1936 wurden 15.000 polnische und deutsche Familien aus Wolhynien nach Kasachstan "umgesiedelt", ihnen mussten 1936 weitere polnische und deutsche Familien aus einem 7,5 km breiten Grenzstreifen folgen. 1939 wurden dann Menschen aus grenznahen Landkreisen der West- und Südukraine deportiert, Familienangehörigen der 1937-38 während des "Großen Terrors" Repressierten verschiedener Volkszugehörigkeit. Im Juni 1940 wurden- alle Deutschen aus der Stadt und dem Gebiet Murmansk zwangsweise an einen anderen Ort gebracht.
Deportation aller Deutschen
Nach Ausbruch des deutsch-sowjetischen Krieges kam das Misstrauen der sowjetischen Führung gegen die gesamte deutsche Bevölkerung, auch der Wolgadeutschen, in vollem Umfang zum Tragen. Ende Juli 1941 wurden die deutschstämmigen Soldaten und Unteroffiziere von der Front abgezogen und in Baubataillone, ab Herbst in Arbeitskolonnen der KGB-Vorgängerorganisation "Volkskommissariat für innere Angelegenheiten" (NKWD) überstellt. Mitte August befahl das Oberkommando der Roten Armee die Deportation aller Deutschen von der Halbinsel Krim. Am 26. August ordnete der Militärrat der Leningrader Front die "unbedingte Evakuierung der deutschen und finnischen Bevölkerung aus den stadtnahen Rayons der Stadt Leningrad" und der Militärrat der Südfront der Deutschen aus den Gebiet Dnepropetrovsk an. Das ZK der WKP(B) und der Volkskommissarenrat der UdSSR fassten den Beschluss "Über die Umsiedlung der Deutschen aus der Republik der Wolgadeutschen, den Gebieten Saratow und Stalingrad". Im Erlass des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 wurde behauptet: "Laut genauen Angaben, die die Militärbehörden erhalten haben, befinden sich unter der in den Wolgarayons wohnenden deutschen Bevölkerung Tausende und Abertausende Diversanten und Spione, die nach dem aus Deutschland gegebenen Signal Explosionen in den von den Wolgadeutschen besiedelten Rayons hervorrufen sollen." Im Laufe des Herbstes fand die Deportation aller Deutschen (per 25. Dezember 1941: 894.626 Personen) aus dem europäischen Teil der UdSSR, aus Georgien, Armenien und Aserbaidschan statt. 18.600 Männer aus der Ostukraine wurden sofort in Lager des Gulag im Ural überstellt. Das Misstrauen reichte so weit, dass auch im Ural, in Kasachstan und Usbekistan Deutsche aus den Hauptstädten und Gebietszentren in entlegenere Gegenden umgesiedelt wurden.
Sondersiedlung ohne Rückkehrrecht
Unter zum Teil chaotischen Bedingungen wurden die ca. 900.000 deportierten Deutschen in Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf eingewiesen. Am 10. Januar 1942 wurde die Mobilisierung von 120.000 deutschen Männern im Alter von 17 bis 50 Jahren für die Arbeitskolonnen für die Dauer des Krieges angeordnet. Im Beschluss des Staatlichen Verteidigungskomitees vom 14. Februar 1942 war die Rede schon von allen Männern dieses Alters. Im Oktober 1942 wurde das Alter der zusätzlich zu mobilisierenden Deutschen erweitert auf von 15 bis 55 Jahren und gleichzeitig die Mobilisierung von Frauen im Alter zwischen 16 und 45 Jahren, die nicht schwanger waren und keine Kinder unter 3 Jahren hatten, befohlen.
Das vorrangige Ziel des Staates war es nun, die Deportierten und Arbeitsmobilisierten dauerhaft an ihre Einsatzorte zu binden. Diesem Ziel diente die Bindung der Arbeitskräfte an ihre Betriebe auch nach der Auflösung der Arbeitskolonnen des Gulag, die Einführung des Regimes der Sondersiedlungen des NKWD (Februar 1944) und der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 24. November 1948. Dieser Erlass bezeichnete die Deutschen und anderen deportierten Völkern zugewiesenen Wohnorte für ewige Zeiten ohne Rückkehrrecht in die früheren Siedlungsgebiete. Das unerlaubte Entfernen wurde mit 20 Jahren Zwangsarbeit bedroht.
Eine Lockerung des Regimes der Sondersiedlung begann 1954 (für Minderjährige, Ordensträger, Kommunisten, Fachleute ausgewählter Berufe u.a.). Die Aufhebung des Regimes der Sondersiedlung wurde vom Obersten Sowjet der UdSSR am 13. Dezember 1956 beschlossen. Zugleich wurde aber ein Verbot auf die Rückkehr in die Siedlungsgebiete der Vorkriegszeit verhängt. Jeder deportierte, für die Arbeitskolonnen mobilisierte oder repatriierte Deutscher musste vor seiner Entlassung aus der Sondersiedlung eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Das Rückkehrverbot wurde für die Ukraine durch Regierungsbeschlüsse 1956 und 1958 bekräftigt.