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Flucht und Asyl | Brasilien | bpb.de

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Flucht und Asyl

Sabrina Stelzig

/ 2 Minuten zu lesen

Im März 2008 lebten nach Angaben des "Nationalen Komitees für Flüchtlinge" (Comitê Nacional para os Refugiados, CONARE) 3.857 Flüchtlinge in Brasilien. Sie stammen aus fast 70 Ländern, mehr als 250 Flüchtlinge wurden 2007 im Rahmen eines 1999 geschlossenen Abkommens mit dem UNHCR aufgenommen.

Die größte in diesem Zusammenhang in Brasilien angesiedelte Flüchtlingsgruppe stellen annähernd 100 Palästinenser dar, die 2007 anerkannt wurden. Den offiziellen Angaben zufolge machen Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten mit 78 % den größten Anteil aus, darunter als größte Gruppe 1.700 Flüchtlinge aus der ehemaligen portugiesischen Kolonie Angola. Die Anzahl der Irregulären wird auf mehrere Zehntausend geschätzt. An zweiter und dritter Stelle in der Liste der häufigsten Herkunftsländer von Flüchtlingen folgen Kolumbien und die Demokratische Republik Kongo (erstes Quartal 2008).

Nach Angaben von CONARE werden in Brasilien jährlich zwischen 650 und 700 Asylanträge gestellt. Über ihre Anerkennung entscheidet das "Nationale Komitee für Flüchtlinge". 2007 wurde 363 Anträgen stattgegeben. Mit einer Anerkennungsrate von 50 % liegt Brasilien im Mittelfeld der lateinamerikanischen Länder. Mitarbeiter des UNHCR gehen jedoch von wesentlich mehr Asylsuchenden in Brasilien aus. Ihren Angaben zufolge leben allein an der Grenze zu Kolumbien zwischen 10.000 und 15.000 irreguläre Flüchtlinge, von denen nur ein geringer Anteil einen Asylantrag gestellt hat.

Brasilien ist Unterzeichner der meisten internationalen Abkommen zur Wahrung der Menschenrechte. Am 23. Juli 1997 trat das aktuell gültige Gesetz 9.474/97 zur Regelung von Flüchtlingsfragen in Kraft. Es wurde vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit dem UNHCR erarbeitet. Das Gesetz beinhaltet die Schutzinstrumente der Genfer Konvention und des Protokolls von 1967.

Obwohl Brasilien bislang eher in kleinerer Zahl Flüchtlinge aufgenommen hat, werden einige Instrumente der brasilianischen Flüchtlingspolitik vom UNHCR als vorbildlich bezeichnet: Das Flüchtlingsgesetz ist der lateinamerikanischen Erklärung von Cartagena (1984) verpflichtet, die eine Erweiterung der Fluchtgründe der Genfer Konvention um die Formulierung der "generalisierten Gewalt gegen die Menschenrechte" (generalized violation of human rights) beinhaltet und sich damit auch auf bewaffnete Konflikte als Fluchtgrund bezieht. Auch geschlechtsspezifische Verfolgung wird als Fluchtgrund anerkannt. Rund 11 % der Flüchtlingsanerkennungen im Zeitraum 2005 bis 2007 sind durch das vom UNHCR als vorbildlich bezeichnete "Women-at-risk"-Verfahren vorgenommen worden. Ein weiteres vom UNHCR als beispielhaft gelobtes Instrument stellt die "emergency procedure" dar. Rund 4 % Flüchtlinge wurden zwischen 2005 und 2007 über dieses Verfahren anerkannt, das bei besonders hohem Risiko eine Anerkennung innerhalb von 72 Stunden vorsieht.

Das Gesetz sieht vor, dass nach sechs Jahren Aufenthalt im Land als anerkannter Flüchtling eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Flüchtlingen und Asylsuchenden in Brasilien wird der Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Rechten sowie Gesundheit, Bildung und Arbeit garantiert. Dennoch ist Armut unter Flüchtlingen besonders weit verbreitet.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Persönliche E-Mail von CONARE am 26.05.2008.

  2. Siehe oben.

  3. Brazil, Country Reports on Human Rights Practices - 2007. Released by the Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor, March 11, 2008: Externer Link: http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2007/100630.htm

  4. Siehe United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) (2007).

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