Ebenso gilt jedoch auch das Recht auf die brasilianische Staatsangehörigkeit durch die Abstammung von brasilianischen Eltern (ius sanguinis). Dazu muss die Person nach Brasilien zurückkehren, die Volljährigkeit erreicht haben und die Staatsbürgerschaft beantragen (geregelt durch den Verfassungszusatz Nr. 54 von 2007).
Die Verfassung sieht auch die Möglichkeit zur Einbürgerung vor. So kann die Staatsbürgerschaft nach den Prinzipien "Aufenthalt" oder "Einheirat" erworben werden. Zur Einbürgerung ohne Einheirat muss die Person vier Jahre ohne Unterbrechung und Vorstrafen in Brasilien gelebt haben. Vorausgesetzt werden Kenntnisse der brasilianischen Sprache in Wort und Schrift, ein fester Wohnsitz und die Mittel, sich selbst und die Familie ernähren zu können.
Um die Rechte seiner ausgewanderten Bürger zu schützen, führte Brasilien 1996 die doppelte Staatsbürgerschaft ein. Die Initiative zur Gesetzesänderung ging von der Regierung aus und kann als Reaktion auf die rasant gewachsene Zahl der brasilianischen Auswanderer gesehen werden. Insbesondere nach der Verschärfung der Einwanderungsgesetze in den USA Anfang der 1990er Jahre und der damit erschwerten Pendelmigration wollte die brasilianische Regierung den Emigranten den Erhalt der formalen Bindungen zum Herkunftsland erleichtern. Ein weiteres Instrument in diesem Sinn sind extraterritoriale Rechte, wie das Wahlrecht außerhalb des Landes.