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Veränderungen der Einwanderungs- und Regularisierungsgesetzgebung | Argentinien | bpb.de

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Veränderungen der Einwanderungs- und Regularisierungsgesetzgebung

Thomas Maier

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Nach der Gründung der Argentinischen Republik im 19. Jahrhundert warb das Land lange aktiv Einwanderer aus Europa an. Zur Zeit der großen transatlantischen Migrationen im 19. und frühen 20. Jahrhundert entwickelte es sich neben den USA zum wichtigsten Zielland in der Neuen Welt. Erst während der verschiedenen Militärdiktaturen zwischen 1955 und 1983 wurde in Argentinien eine restriktivere Migrationspolitik eingeführt. Seit den 2000er Jahren haben zahlreiche Reformen die Rechte von Einwanderern wieder deutlich gestärkt.

Eröffnung der "Casa Patria Grande" zu Ehren Nestor Kirchners. Das Programm "Patria Grande" wurde zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Migranten konzipiert. (© picture-alliance)

Militärherrschaft und Einwanderung

Seit dem Rückgang der europäischen Einwanderung, der zunehmenden Zahl an Migranten aus umliegenden Ländern und der Bedeutung der Dynamik interner Migration seit dem Zweiten Weltkrieg, hat Argentinien grundlegende Veränderungen dahingehend durchlaufen, wie Einwanderung konzipiert und rechtlich gerahmt wird. Über Jahrzehnte hingen die gesetzlichen Bestimmungen und Wahrnehmungen der Einwanderungspolitik stark vom politischen Programm der jeweiligen machthabenden Regierung ab: Während der verschiedenen Militärdiktaturen zwischen 1955 und 1983 herrschte ein restriktiverer Ansatz vor als unter zivilen Regierungen, beispielsweise in den Jahren 1963 bis 1966 und 1973 bis 1976. Die grundlegendste Reform erfolgte 1981, als die Militärjunta das "Generelle Gesetz zur Migration und Förderung von Einwanderung" erließ. Dieses wurde auch als Videla-Gesetz bezeichnet (benannt nach dem General und de facto Staatsoberhaupt von 1976 bis 1981 Jorge Rafael Videla) und hob das Avellaneda-Gesetz aus dem Jahr 1876 auf. Auch wenn das Videla-Gesetz weiterhin die europäische Einwanderung befürwortete, insbesondere zum Zwecke der Besiedlung und des Bevölkerungswachstums, enthielt es viele repressive Bestimmungen zur illegalen Einwanderung, die sich implizit gegen Neuankömmlinge aus benachbarten Staaten richteten. Das Gesetz verbot es undokumentierten Ausländern ausdrücklich, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, schloss sie vom Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem aus und verpflichtete Beamte dazu, den Behörden jegliche irreguläre Situation zu melden. Die Einwanderungspolitik wurde folglich fast ausschließlich zur Aufgabe der Sicherheitsbehörden, was in der Doktrin zur "Nationalen Sicherheit" zum Ausdruck kam. Es wurde für Einwanderer so zunehmend schwerer, einen legalen Aufenthaltstitel zu erhalten; sie waren in einer Situation der Verwundbarkeit und Irregularität gefangen.

Nach der Rückkehr zur Demokratie 1984 folgten die verfassungskonformen Regierungen einem offeneren Ansatz, der auch verschiedene Amnestie-Programme für Migranten enthielt, die sich illegal im Land aufhielten. Dennoch blieb der breitere gesetzliche Rahmen der Militärjunta bis 2004 in Kraft. Daraus entwickelte sich eine widersprüchliche gesetzliche und faktische Praxis. Beispielsweise wurde Einwanderern einerseits das Recht zur Teilnahme an Wahlen auf kommunaler Ebene und auch in den meisten Provinzwahlen gewährt, gleichzeitig aber die Möglichkeiten einer regulären Arbeit nachzugehen eingeschränkt, die jedoch Voraussetzung für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis war.

Neue Ansätze

Einreisestempel Argentinien (flickr/alex-s) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Nachdem die Einwanderungspolitik seit der Diktatur über Jahre hinweg unverändert einen ausländerfeindlichen und implizit rassistischen Ansatz verfolgt hatte, haben in den letzten zehn Jahren grundlegende Reformen stattgefunden, die neue Grundprinzipien der Einwanderungspolitik einführten.

Die offenen oder versteckten rassistischen Einstellungen und Diskriminierungen gegenüber afrikanischen und lateinamerikanischen Einwanderern, die sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich, im institutionellen Kontext als auch alltäglichen Begegnungen stattfinden, stehen in starkem Kontrast zu den neueren Entwicklungen im Bereich sozialer Rechte, einschließlich derer von Migranten. Obwohl es in Argentinien bereits seit 1988 ein Anti-Diskriminierungsgesetz gibt, wurden erst unter den Regierungen von zunächst Néstor Kirchner (2003-2007) und später seiner Frau Cristina Fernández de Kirchner (2007 bis heute, 2015) die sozialen Rechte deutlich gestärkt. Die beträchtlichen Reformen in Bezug auf die Rechte von Einwanderern wurden dabei in der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen als die sichtbaren Reformen und Ansätze, wie etwa die Einführung von gleichen Rechten für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die offensive Verfolgung von Straftätern der letzten Militärdiktatur und die deutliche Ausweitung von sozialen Rechten im Bereich des Wohlfahrts- und Bildungssystems, inklusive effektiver Umverteilungspolitik. Die neue Einwanderungspolitik, die auf dem Ansatz der Gewährung von Rechten beruht, hat einerseits zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Neuzuwanderern geführt. Andererseits profitieren davon aber auch besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Wirtschaftsdaten legen darüber hinaus nahe, dass dieser Politikansatz der Kirchner-Regierungen positive Auswirkungen auf das jüngste wirtschaftliche Wachstum des Landes hatte, das zwischen 2003 und 2012 durchschnittlich 7,2 Prozent betrug.

Erste Schritte zu einer vereinfachten Regularisierung des Aufenthaltsstatus wurden 2002 mit dem "Regionalen Abkommen für Staatsbürger der Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Marktes Südamerikas" (MECOSUR, d.h. Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay) und den assoziierten Staaten (Bolivien und Chile) gemacht. Demnach haben Staatsangehörige der genannten Länder das Recht, in jedem anderen Mitglieds- oder assoziierten Land zu leben und zu arbeiten und sind mit den jeweiligen Staatsangehörigen gleichberechtigt. Ein Wendepunkt wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 25.871 im Jahr 2004 erreicht, das viele der Grundprinzipien der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention von 1990 beinhaltet. Bei der Vorbereitung des Gesetzes kooperierte die argentinische Regierung mit einer Beratungskommission aus Vertretern von verschiedenen Menschenrechts- und Expertenorganisationen, von denen viele im Umkreis der Vereinten Nationen angesiedelt waren, wie die Internationale Organisation für Migration und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR). Innerhalb des Rahmens zur regionalen Integration etabliert das Gesetz drei Aufenthaltskategorien: dauerhaft, temporär und vorrübergehend. Die allgemeinen Prinzipien des Gesetzes formulieren ein ehrgeiziges Programm. Neben dem expliziten Wunsch, Einwanderer sozio-kulturell in die argentinische Gesellschaft zu integrieren, einschließlich der gleichberechtigten Partizipation von Migranten am Arbeitsmarkt, verpflichtet der Gesetzestext den Staat dazu, das Menschenrecht auf Migration anzuerkennen. Dieses sieht den Grundsatz zur Gleichbehandlung von Migranten und Einheimischen vor dem Gesetz vor, garantiert das Recht auf Familienzusammenführung und Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zu Sozialleistungen für Ausländer, unabhängig von ihrem Migrationsstatus. Darüber hinaus betont das Gesetz die Rechte von im Ausland lebenden argentinischen Staatsangehörigen und fördert deren Rückkehrmigration.

Das Gesetz wurde von einer großen Medienkampagne begleitet, die Einwanderer informierte und dazu ermutigte, ihren Aufenthaltsstatus regularisieren zu lassen. Zudem wurde ein weitreichendes Regularisierungsprogramm mit dem Namen "Patria Grande" (Großes Heimatland) aufgelegt, das zwischen 2006 und 2010 die Regularisierung von 650.000 Migranten aus MERCOSUR-Mitgliedsländern vereinfachte. Insgesamt wurden im Rahmen des Patria Grande-Programms und anderen Regularisierungsmöglichkeiten zwischen 2004 und 2011 1.688.106 Anträge auf einen legalen Aufenthaltsstatus gestellt. Das Regularisierungsprogramm garantierte das Recht, sich im Land aufzuhalten, aber auch Argentinien zu verlassen und wieder einzureisen, ebenso wie das Recht zu studieren und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Es bildete den ersten Schritt zum Erwerb einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ursprünglich wurde das Patria Grande-Programm als ein administratives Instrument zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Migranten konzipiert. Es entwickelte sich allerdings zu einem zentralen Instrument des Staates, eine neue Vision von Zugehörigkeit und der Partizipation von Migranten an der Nation zu artikulieren.

Weitere Instrumente, die mit der neuen nationalen Migrationsgesetzgebung und dem Regularisierungsprogramm in Zusammenhang stehen, umfassten das "Nationale Institut gegen Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus", eine dreigliedrige Kommission zu Gender-Fragen und Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt sowie ein Nationales Bildungsgesetz (Nr. 26.206), das den Zugang von undokumentierten Migranten zum Grund- und weiterführenden Schulsystem sowie zur Universität garantieren soll.

Die Reformen der vergangenen Jahre hatten zur Folge, dass die Kategorie des "illegalen Einwanderers" nahezu verschwunden ist. Der Erfolg von Programmen wie Patria Grande und anderen nicht-MERCOSUR Regularisierungsmaßnahmen sicherte hunderttausenden in Argentinien lebenden Ausländern einen legalen Aufenthaltsstatus. Daten zur irregulären Migration in Argentinien waren immer schon rar und die Regierung selbst verfügt nicht über präzise Statistiken. Dennoch wurde die Zahl der undokumentierten Bevölkerung vor der Einführung der jüngsten Regularisierungskampagnen auf 750.000 bis eine Million Menschen geschätzt.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Argentinien.

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Thomas Maier ist Doktorand am Institut für Amerikastudien (Institute of the Americas), das Teil des University College London und damit der Universität London ist. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Geschichte von Arbeit und Wohlfahrtsstaat in den Amerikas, insbesondere in Argentinien und auf dem Südkegel Lateinamerikas. E-Mail: E-Mail Link: thomas.maier.12@ucl.ac.uk