Wichtige Akteure
Die Regierung mit Sitz in Schwedens Hauptstadt Stockholm legt die generellen Leitlinien der Migrationspolitik durch Gesetzesentwürfe fest. Im Anschluss daran liegt es in der Verantwortung des Parlaments (Riksdag), diese Gesetze zu verabschieden, abzulehnen oder zu verändern. Die Regierung kann Gesetze durch Erlasse ergänzen.
Das Justizministerium ist das Regierungsorgan, das für die Migrationspolitik zuständig ist. Darüber hinaus trägt es Verantwortung für einige Aspekte der Integrationspolitik, die in der Zuständigkeit verschiedener Ministerien liegt, wobei hier das Arbeitsministerium federführend ist. Seit 2014 hat Schweden keinen Integrationsminister mehr, da die Regierungsparteien Integration als Querschnittsaufgabe verstehen, für die die gesamte Regierung Verantwortung trägt.
Die Schwedische Migrationsbehörde (Migrationsverket) ist für die Regelung der Einwanderung nach Schweden verantwortlich. Sie bearbeitet die Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen und entscheidet über sie. Zudem ist sie auch für Asylentscheide zuständig, verwaltet das System zur Aufnahme von Asylbewerbern (inklusive der Zurverfügungstellung von Wohnraum und Tagegeldern), betreibt Abschiebungszentren und bearbeitet die Anträge auf Einbürgerung. Die Migrationsbehörde hat ihren Hauptsitz in Norrköping, verfügt zudem aber auch über eine große Zahl an Außenstellen unterschiedlicher Größe in vielen Gemeinden im Land. Für Grenzkontrollen ist die schwedische Polizei zuständig.
Wichtige Gesetze
Das Ausländergesetz (Utlänningslagen, Gesetz 2005:716) und der diesbezügliche Ausländererlass (Utlänningsförordningen, Statut 2006:97) bilden die gesetzliche Grundlage der schwedischen Migrationspolitik. Das aktuelle Ausländergesetz trat am 31. März 2006 in Kraft und ist seitdem mehrfach reformiert worden. Grundlegende politische Veränderungen der vergangenen Jahre waren die Einführung eines neuen Arbeitsmigrationssystems im Jahr 2008 (siehe Kapitel
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