Eine der vier zentralen Säulen der Europäischen Union ist der freie Kapital- und Personenverkehr.
Im Juni 2016 stimmte eine knappe Mehrheit der britischen Bürgerinnen und Bürger in einem nationalen
Am 31. Dezember 2020 hat das Vereinigte Königreich die EU endgültig verlassen. Der Brexit hatte zur Folge, dass seither die EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit nicht mehr für EU-Bürgerinnen und -Bürger im Vereinigten Königreich und britische Staatsangehörige in der EU bzw. im EWR gelten. Für diejenigen, die bereits von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hatten, standen in der ersten Phase der Verhandlungen nach dem Brexit-Referendum Bestimmungen über ihren künftigen Status im Mittelpunkt. Dahinter stand die Absicht, diejenigen, die vor dem Brexit rechtmäßig „mobile Bürgerinnen und -Bürger“ gewesen waren, von Einwanderungskontrollen auszunehmen. Das Vereinigte Königreich und die EU verpflichteten sich, das Leben dieser Bevölkerungsgruppen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen fortzusetzen. Dies erforderte jedoch neue rechtliche Mechanismen, um die früheren Rechte und Ansprüche dieser Freizügigen zu sichern. Die sich daraus ergebenden Bestimmungen zu den Bürgerrechten
Was bedeutet der Brexit für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben?
Vor dem Brexit gab es im Vereinigten Königreich kein Registrierungssystem für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Um die Bestimmungen über die Bürgerrechte umzusetzen und auf diese Weise den schätzungsweise drei Millionen im Vereinigten Königreich lebenden EU-Angehörigen nach dem Brexit einen neuen Rechtsstatus zu gewähren, führte die britische Regierung das EU-Settlement Scheme (EUSS) ein.
Die Beantragung eines neuen Aufenthaltsstatus war für viele der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger eine beunruhigende Erfahrung: Etlichen wurden die Grenzen des Vereinigten Königreichs erstmals in ihrem Leben erfahrbar. Der Erfolg eines solchen Antrags hing davon ab, ob die Betroffenen ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich nachweisen konnten.
Darüber hinaus beschloss die britische Regierung, das EUSS als Testfall für den digitalen und reinen Online-Status zu nutzen, den sie im Rahmen ihrer Pläne zur vollständigen Digitalisierung der britischen Grenzen auf alle Einwanderungsstatus ausweiten will. Der Online-Status ersetzt ein physisches Dokument oder einen Stempel im Pass, der das Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich bescheinigt. Trotz erfolgreicher Beantragung des digitalen Status berichten Medien regelmäßig über EU-Bürgerinnen und -Bürger, denen die Einreise in das Vereinigte Königreich verweigert wird, weil das System, auf das sie zur Bestätigung ihres Status zugreifen müssen, in ihren Fällen falsche Informationen lieferte.
Seit dem Brexit-Referendum stellen sich viele EU-Bürgerinnen und -Bürger die Frage, ob sie im Vereinigten Königreich willkommen sind. Der Brexit hat ihre Gefühle gegenüber dem Vereinigten Königreich grundlegend – und negativ – verändert. Viele haben das Land verlassen, sind in ihr Herkunftsland zurückgekehrt oder in andere Länder weitergezogen. Für diejenigen aber, die geblieben sind, bleibt die Frage der Zugehörigkeit bestehen.
Was bedeutet der Brexit für britische Staatsangehörige, die in der EU leben?
Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die ihren Wohnsitz und ihr Leben in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat hatten, war die Lage etwas komplizierter. Die Verantwortung für die Umsetzung der Bestimmungen über die Bürgerrechte
Da es in der EU kein einheitliches Verfahren gab, sind die Erfahrungen der Betroffenen sehr unterschiedlich. Für diejenigen, die in Ländern mit konstitutiven Systemen lebten, konnte die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts – also darüber, ob sie nachweisen konnten, dass ihr Aufenthalt den Bedingungen der Freizügigkeit entsprach –, dazu führen, dass ihnen der Aufenthaltsstatus verweigert und sie aufgefordert wurden, ihr Wohnsitzland zu verlassen.
Aber der Brexit hat auch die Grenzen innerhalb der EU auf neue Weise in ihr Leben gebracht. So stellten die Brexit-Verhandlungen zwar das Recht mobiler britischer Bürgerinnen und Bürger sicher, in dem EU-Land zu leben und zu arbeiten, in dem sie zum Zeitpunkt des Brexits wohnten. Sie gewährten ihnen aber keine Freizügigkeit für eine Weiterreise oder grenzüberschreitendes Arbeiten.
In der EU lebende britische Staatsangehörige sind keine EU-Bürger mehr, die das Recht auf Freizügigkeit genießen. Viele von ihnen fühlen sich durch den Wegfall der
Fazit
Seit dem Brexit unterliegen Personen, die sich zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten bewegen, den nationalen Einwanderungskontrollen in ihren Zielländern. Für diejenigen, die bereits vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU die Möglichkeiten der Freizügigkeit genutzt hatten, hat sich der durch den Brexit ausgelöste Prozess der Rückkehr der Grenzen – das Rebordering – nicht nur in der Veränderung ihrer Rechte und ihres Status bemerkbar gemacht, sondern auch in ihrem Gefühl der Identität und Zugehörigkeit.
Übersetzung aus dem Englischen: Vera Hanewinkel