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Arbeitsmigration und zirkuläre Migration in Schweden | Schweden | bpb.de

Arbeitsmigration und zirkuläre Migration in Schweden

Bernd Parusel

/ 6 Minuten zu lesen

Schweden verfolgt eine offene Einwanderungspolitik und bemüht sich in diesem Rahmen aktiv um ausländische Arbeitskräfte. 2008 wurde das System der Arbeitszuwanderung reformiert. Zudem hat das Parlament 2014 der Erleichterung zirkulärer Mobilität nach und aus Schweden zugestimmt.

Verlegung der North-Stream-Pipeline in Gotland. Im Jahr 2008 traten neue Regeln für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten in Kraft. Die wichtigste Besonderheit des neuen Systems ist, dass die Arbeitszuwanderung nunmehr fast ausschließlich von der Nachfrage der schwedischen Arbeitgeber abhängt. (© picture-alliance/dpa)

Gegen Ende des Jahres 2008 traten neue Regeln für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten in Kraft. Die wichtigste Besonderheit des neuen Systems ist, dass die Arbeitszuwanderung nunmehr fast ausschließlich von der Nachfrage der schwedischen Arbeitgeber abhängt, Steuerungsmöglichkeiten staatlicher Stellen stark begrenzt sind und alle Qualifikationsniveaus berücksichtigt werden können. Eine von der Arbeitsagentur (Arbetsförmedlingen) durchgeführte Prüfung, ob die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte wirtschaftlich erforderlich ist, findet nicht mehr statt.

Der Prozess der Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte

Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle besetzen möchte, aber keinen geeigneten Kandidaten innerhalb Schwedens findet, ist er zunächst verpflichtet, die Stelle über die Arbeitsagentur (Arbetsförmedlingen) öffentlich auszuschreiben. Diese sorgt auch für die Veröffentlichung der Anzeige im EU-Arbeitskräfteportal EURES. Wenn sich erneut niemand meldet, darf der Arbeitgeber den neuen Regeln zufolge einen Bewerber aus jedem beliebigen Land der Welt einstellen. Nachdem die Migrationsbehörde die zuständige Gewerkschaft zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen konsultiert hat, stellt sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aus. Die Einstellungs- und Arbeitsbedingungen müssen sich an den geltenden Tarifverträgen orientieren oder, wenn solche Verträge nicht vorliegen, an den Tarifen, die üblicherweise für die fragliche Tätigkeit gezahlt werden. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse werden für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrags werden sie für die Dauer von höchstens zwei Jahren gewährt, wobei die Möglichkeit einer anschließenden Verlängerung besteht. Während der ersten beiden Jahre ist die Aufenthaltserlaubnis an einen spezifischen Arbeitgeber und einen bestimmten Beruf gebunden. Im Anschluss daran darf der Arbeitnehmer zwar den Arbeitgeber wechseln, nicht aber die berufliche Tätigkeit. Nach vier Jahren kann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, die einen vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt und damit auch einen Berufswechsel ermöglicht.

Die neuen Regeln machen keine Unterschiede hinsichtlich des Qualifikationsniveaus der Antragsteller. Auch Arbeitskräfte mit niedrigen oder gar keinen Bildungsabschlüssen können einwandern, wenn die Arbeitgeber entsprechende freie Stellen zu besetzen haben. Zudem bekommen alle Arbeitsmigranten Zugang zu den gleichen sozialen Rechten wie die übrige Bevölkerung des Landes, sofern sie voraussichtlich mindestens ein Jahr im Land bleiben. Sie dürfen zudem enge Verwandte wie Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder im Alter von bis zu 21 Jahren mitbringen.

Verzahnung zwischen Arbeitsmigration und dem Asylsystem

Eine weitere Besonderheit der schwedischen Arbeitsmigrationspolitik ist ihre Verzahnung mit dem Asylsystem (siehe auch das Kapitel Interner Link: Asyl und Flüchtlinge in Schweden). Asylbewerber haben von Beginn an Zugang zum schwedischen Arbeitsmarkt. Wird ihr Antrag auf Asyl abgelehnt, haben sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit zu beantragen. Diese wird gewährt, wenn der Asylbewerber zum Zeitpunkt des Ablehnungsbescheids bereits mindestens vier Monate in Schweden gearbeitet hat und der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zusichert. Die Art der Arbeit, ob Vollzeit oder nicht, spielt dabei keine Rolle, sofern die Arbeitsbedingungen mit geltenden Tarifverträgen in Einklang stehen und ein monatliches Gehalt von mindestens 13.000 Schwedischen Kronen (rund 1.400 Euro) verdient wird. Diese Möglichkeit des "Spurwechsels" wurde 2008 eingeführt und 2014 weiter erleichtert. Vor 2014 mussten abgelehnte Asylbewerber nachweisen, dass sie mindestens seit sechs Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen waren, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erhalten zu können.

Kontroversen und Reaktionen

Der nachfrageorientierte Ansatz der schwedischen Arbeitsmigrationspolitik, den die OECD als "das offenste Arbeitsmigrationssystem der OECD-Länder" bezeichnet hat, ist jedoch nicht unumstritten. Es gibt dabei zwei wesentliche Kritikpunkte. Ein Hauptthema in der öffentlichen Debatte ist der Missbrauch des Systems durch unseriöse Arbeitgeber. Es hat beispielsweise zahlreiche Berichte über Arbeitgeber gegeben, die den Arbeitsmigranten niedrigere Löhne zahlten als ursprünglich vereinbart. Zudem gab es Meldungen über vermeintliche Fälle, in denen Arbeitgeber Geld von Bewerbern angenommen haben sollen, um ihnen einen Job und damit die Möglichkeit zu geben, eine Aufenthaltserlaubnis in Schweden zu erhalten. Im Mai 2013 veröffentlichte der Schwedische Gewerkschaftsbund (LO) einen ausführlichen Bericht, der solche Fälle dokumentierte. Ein weiterer, häufig vorgebrachter Kritikpunkt ist, dass ein großer Teil der Arbeitsmigration in Sektoren erfolgt, in denen es keinen Mangel an einheimischen Arbeitskräften gibt.

Als Reaktion auf diese Kritik hat die Migrationsbehörde mehrfach strengere Bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in bestimmten Industriezweigen erlassen. Seit 2012 müssen Unternehmen im Reinigungs-, Restaurant-, Dienstleistungs- und Baugewerbe, in der Personalvermittlung, im Handel, der Land- und Forstwirtschaft sowie in Autoreparaturbetrieben ebenso wie alle neu gegründeten Betriebe im Voraus anhand von z.B. Buchführungsunterlagen nachweisen, dass sie in der vorgesehenen Vertragslaufzeit tatsächlich die vorgesehenen Löhne bezahlen können. 2014 hat das Parlament einer Änderung des Ausländergesetzes zugestimmt, die es der Migrationsbehörde nun erlaubt, nach der Ankunft des ausländischen Arbeitnehmers eine Überprüfung des Arbeitgebers vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die angeworbenen Arbeitskräfte auch wirklich ihre Stellen antreten und die Unternehmen die Vertragsbestimmungen erfüllen. Im Gegenzug können seriöse Arbeitgeber, die regelmäßig Drittstaatsangehörige beschäftigen, zertifiziert werden, wodurch sie die Garantie der Migrationsbehörde erhalten, dass die Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung schnell bearbeitet werden. Über elektronische Bewerbungen von ausländischen Arbeitskräften mit einem Stellenangebot eines zertifizierten Arbeitgebers wird nun häufig innerhalb von fünf Tagen entschieden.

Tabelle 2 zeigt die zehn wichtigsten Berufssparten, in denen neu zugewanderte Arbeitskräfte aus Drittstaaten 2013 und 2014 arbeiteten. Der Vergleich zeigt, dass die Zahl zugewanderter Arbeitskräfte in Berufen, die eine hohe Qualifikation erfordern, leicht angestiegen ist, während die Zahl Drittstaatsangehöriger, die in niedrigqualifizierten Tätigkeitsbereichen arbeiten (wie "Hilfskräfte in Restaurants" und "Hilfs- und Putzkräfte"), deutlich zurückgegangen ist. Diese Entwicklung kann als Ergebnis der strengeren Nachweispflichten und Kontrollen gesehen werden.

Tabelle 2: 2013 und 2014 an Arbeitskräfte aus Drittstaaten erteilte Arbeitserlaubnisse

(Top-10 Beschäftigungskategorien)

*Hinweis: Es gilt zu beachten, dass vor 2014 Computerspezialisten zur selben Beschäftigungskategorie zählten wie IT-Architekten, Systemanalytiker und Testmanager.
Beschäftigungskategorie 2013 2014
Arbeiter in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie verwandten Bereichen5.9152.885
Computerspezialisten3.477*2.525
IT-Architekten, Systemanalytiker und Testmanager*903
Haushalts- und Restaurantfachkräfte 830666
Architekten, Ingenieure und ähnliche Fachleute 415424
Hilfskräfte in Restaurants470364
Fachleute in den Natur- und Ingenieurswissenschaften267335
Hilfs- und Putzkräfte397208
Geschäftsleute190199
Pflegepersonal und ähnliche Arbeitskräfte282189
Gesamt (alle Beschäftigungsfelder, ausgenommen Familienmitglieder von Arbeitsmigranten)15.357 12.094

Quelle: Externer Link: Migrationsverket (Schwedische Migrationsbehörde).

Außerhalb dieses Systems der Arbeitsmigration nimmt Schweden auch Selbstständige (Unternehmer) unter recht großzügigen Bedingungen auf. Zudem verfolgt das Land eine interessante Politik in Bezug auf zirkuläre Migration.

Ansätze zirkulärer Migration

Im Jahr 2009 berief die Regierung einen unabhängigen parlamentarischen Ausschuss ein, um die Zusammenhänge zwischen zirkulärer Migration und Entwicklung zu untersuchen. Der 2011 veröffentlichte Abschlussbericht des Ausschusses beinhaltete mehrere Handlungsvorschläge wie zum Beispiel die Gewährung längerer Zeiten der Abwesenheit aus Schweden ohne Verlust des Aufenthaltsrechts; die staatliche Unterstützung von Diaspora-Gruppen und ihren entwicklungsbezogenen Projekten in anderen Ländern; die Einrichtung einer Internetseite, die es Migranten erlaubt, Gebühren für Rücküberweisungen in ihre Herkunftsländer zu vergleichen; und eine bessere Abstimmung zwischen Migrations- und Entwicklungsstrategien. Auf den Bericht folgte ein Gesetzesentwurf, dem das Parlament 2014 zustimmte und der zirkuläre Mobilität nach und aus Schweden erleichtern soll. Seitdem wird eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nur dann entzogen, wenn sich ein Migrant mindestens zwei Jahre im Ausland aufhält. Zudem dürfen sich Arbeitsmigranten mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für eine bestimmte Zeit außerhalb Schwedens aufhalten und können dennoch sieben Jahre nach ihrer erstmaligen Einreise nach Schweden eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Mit dieser Reform machte Schweden deutlich, dass es Strategien "gesteuerter" zirkulärer Migration, die Migranten nur eine vorher festgelegte Aufenthaltszeit im Land gewähren, misstraut. Stattdessen sollen die Migranten nach Meinung der schwedischen Regierung selbstständig darüber entscheiden können, ob sie das Land verlassen und später zurückkommen, oder ob sie ununterbrochen in Schweden leben wollen.

Schwedens Einwandererbevölkerung

Heute (2015) leben etwa 1.603.551 Menschen in Schweden, die im Ausland geboren wurden. Das sind rund 16,5 Prozent der Bevölkerung des Landes.

Abbildung 2: Im Ausland geborene Einwohner Schwedens 1970-2014. Quelle: Statistiska Centralbyrån [Schwedische Statistikbehörde] (2014), S. 133 und Statistiska Centralbyrån (Schwedische Statistikbehörde) (2015), Tabelle Externer Link: Utrikes födda efter födelseland och invandringsår 31 december 2014 " (Onlinepublikation). (© bpb)

Eine große Zahl von ihnen stammt aus den nordischen Nachbarländern. Allerdings hat die Zahl der Einwanderer aus anderen EU-Staaten, Afrika und Asien in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen (siehe Abbildung 2). 1970 betrug der Anteil der im Ausland Geborenen an der Gesamtbevölkerung nur ein Drittel des heutigen Wertes.25

Die meisten Einwanderer leben in und in der unmittelbaren Nachbarschaft der Städte Stockholm, Göteborg und Malmö; kleinere Zahlen in Örebro, Uppsala, Jönköping, Kalmar und Södertälje. Im Vergleich dazu ist der Anteil der Einwanderer auf der Insel Gotland in der Ostsee sowie in den nordwestlichen und nördlichen Provinzen Schwedens relativ klein, obwohl es selbst im äußersten Norden des Landes Einwanderer und Flüchtlinge gibt, die häufig Pizzerien und Kioske betreiben.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Schweden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Migrationsverket (2013), S. 11.

  2. Für weitere Informationen zum "Spurwechsel" zwischen Asyl und Arbeitsmigration siehe Parusel (2015) und Parusel (2014).

  3. OECD (2011), S. 11.

  4. LO (2013).

  5. Bevelander et al. (2014).

  6. Für weitere Informationen zu den Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Selbstständigen siehe Migrationsverket (2015c).

  7. SOU (2011a).

  8. Parusel (2015), S. 149f.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Bernd Parusel für bpb.de

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Weitere Inhalte

Dr. Bernd Parusel ist Politikwissenschaftler und Migrations- und Asylexperte. Er arbeitet für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) bei der schwedischen Migrationsbehörde und als Forschungssekretär bei der schwedischen Delegation für Migrationsstudien (DELMI) in Stockholm.
E-Mail: E-Mail Link: bernd.parusel@migrationsverket.se