Seit dem Mikrozensus 2005 ist es statistisch nicht nur möglich, zwischen in Deutschland lebenden deutschen und ausländischen Staatsangehörigen zu unterscheiden. Darüber hinaus werden nun auch Personen erfasst, die einen "Migrationshintergrund" haben. Der Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person einen Migrationshintergrund, "wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt."
Nach Ergebnissen des Externer Link: Mikrozensus 2016 haben rund 18,6 Millionen in Deutschland lebende Menschen bzw. 22,5 Prozent der Bevölkerung Deutschlands einen Migrationshintergrund. Darunter fallen neun Millionen ausländische Staatsangehörige (10,9 Prozent der Bevölkerung) und 9,6 Millionen Deutsche (11,7 Prozent der Bevölkerung). Die meisten Menschen mit Migrationshintergrund haben Wurzeln in der Türkei (15,1 Prozent), Polen (10,1 Prozent) und der Russischen Föderation (6,6 Prozent). Wie sehr die Bevölkerung Deutschlands durch Migration geprägt wurde und wird zeigt sich besonders an der Gruppe der unter Fünfjährigen: 38,1 Prozent haben einen Migrationshintergrund.
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund verteilt sich regional sehr unterschiedlich. In den alten Bundesländern weisen vor allem die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin sowie die Flächenstaaten Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen hohen Anteil an Personen mit Migrationshintergrund auf: Mehr als 26 Prozent der Einwohner dieser Bundesländer sind Eingewanderte und deren Nachkommen. In allen neuen Bundesländern liegt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund dagegen unter sieben Prozent (vgl. Abbildung).