Ausländische Bevölkerung | Länderprofil Türkei (2009) | bpb.de
Ausländische Bevölkerung
Ahmet İçduygu und Deniz Sert
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Nach Angaben der türkischen Sicherheitsbehörden lebten im Jahr 2006 187.000 Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei.
Während 18 % von diesen eine Arbeitserlaubnis hatten und 13 % Studenten waren, handelte es sich bei den übrigen zumeist um Angehörige der arbeitenden und studierenden Ausländer. Die Zahl der im Ausland geborenen Menschen ist in der Türkei deutlich höher als die Zahl der ausländischen Einwohner. Laut Statistiken aus dem Jahr 2000 wurden etwa 1,3 Millionen Menschen oder 2 % der Gesamtbevölkerung im Ausland geboren. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Kindern von zumeist aus Deutschland zurückgekehrten Migranten – so genannte Migranten zweiter Generation – sowie Zuwanderern aus dem Balkan und insbesondere aus Bulgarien.
Obwohl die Türkei immer schon ein Ziel internationaler Migration war, entwickelt sich erst jetzt eine 'echte' ausländische Bevölkerung, die ethnisch nicht-türkische Zuwanderer umfasst. Das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für diesen Wandlungsprozess der Türkei in ein Zuwanderungsland haben sich demzufolge nur langsam entwickelt, und es gibt nur wenig Raum für Kommunikation zwischen Migranten und der Aufnahmegesellschaft. In Bezug auf Migration werden in erster Linie Fragen der Grenzkontrolle und Sicherheit diskutiert; Integrationspolitik und Methoden im Umgang mit Migranten finden bisher nur wenig Beachtung.
Die zehn wichtigsten Herkunftsländer von Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei, 2006
Staaten
Aufenthaltsgenehmigungen
Arbeitserlaubnisse
Studenten mit Aufenthaltsgenehmigung
Gesamt
Bulgarien
47.746
495
3.276
51.517
Aserbaidschan
7.963
902
2.014
10.879
Deutschland
7.351
1.532
269
9.152
Vereinigtes Königreich
5.388
1.656
185
7.229
Russische Föderation
4.787
1.562
834
7.183
USA
3.829
2.157
395
6.381
Griechenland
3.787
326
2.078
6.191
Irak
4.800
604
523
5.927
Iran
4.193
877
766
5.836
Republik Moldau
4.157
262
255
4.674
Quelle: Amt für Ausländer, Grenzkontrolle und Asyl in der Sicherheitsdirektion des Innenministeriums
In letzter Zeit haben sich mehr und mehr EU-Bürger, sowohl Berufstätige als auch Ruheständler, in der Türkei und vornehmlich in Istanbul und einigen der mediterranen Urlaubsregionen angesiedelt. Ihre Anzahl wird auf etwa 100.000 bis 120.000 geschätzt.
Irreguläre Migration
Die geografische Lage der Türkei macht sie zu einer der Hauptmigrationsrouten für irreguläre Migranten aus den politisch und wirtschaftlich instabilen Nachbarländern, die ein besseres Leben im Westen anstreben. Daneben trägt die eher freizügige Vergabeordnung des Landes für Visa (siehe oben) dazu bei, dass die Türkei ein Hauptziel und Transitland für irreguläre Migranten ist. Obgleich Zahlen von 150.000 bis zu 1.000.000 genannt werden, beziffern glaubwürdigere Schätzungen die Zahl der irregulären Migranten auf einige hunderttausend Menschen. Nichtsdestotrotz spiegeln diese Zahlen nicht zwingend die Menge an irregulären Migranten im Land wider, da viele von ihnen auf der Durchreise sein könnten. Auch Opfer von Menschenhandel, zumeist Frauen, sind in diesen Zahlen nicht erfasst. Im Zeitraum von 1995 bis 2007 verhafteten die türkischen Behörden mehr als 337.000 Menschen aus Afghanistan, Bangladesch, Pakistan, Iran, Irak und Syrien, die nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung waren.
Um der irregulären Migration – insbesondere dem Menschenhandel und Menschenschmuggel – entgegenzuwirken, hat die Türkei verschiedene rechtliche Maßnahmen ergriffen und die internationale Zusammenarbeit verstärkt. Im August 2002 führte die Regierung einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch ein, der Menschenschmuggel und Menschenhandel kriminalisiert. Strengere Grenz- und Hafenkontrollen wurden zudem etabliert. Des Weiteren wurde ein Projekt begonnen, das in Zusammenarbeit mit einer Nichtregierungsorganisation soziale Unterstützung für Opfer von Menschenhandel anbietet. Gegenwärtig gibt es zwei Unterkünfte für Opfer von Menschenhandel, eine in Istanbul und eine in Ankara. Im Mai 2005 initiierte die Polizei in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eine Aufklärungskampagne und richtete eine Telefon-Hotline für Opfer von Menschenhandel ein.
Auf internationaler Ebene ratifizierte die türkische Nationalversammlung im März 2003 das 'Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg und begann gemäß des Übereinkommens rechtliche Maßnahmen durchzuführen. Das im Jahr 2003 in Kraft getretene Gesetz über Arbeitserlaubnisse für Ausländer (siehe oben) bevollmächtigte ausschließlich das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit, Arbeitserlaubnisse für Ausländer auszustellen, um so eine bessere Handhabung und Kontrolle über den Prozess gewährleisten und Schwarzarbeit von Ausländern unterbinden zu können. Das Gesetz zur Ergänzung der türkischen Staatsbürgerschaft aus dem Jahr 2003 (siehe oben) erfordert eine Probezeit von drei Jahren, um die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Heirat erlangen zu können. Dies soll den Zustrom von irregulären Migranten durch Scheinehen in die Türkei einschränken.
Darüber hinaus wurden Gesetze eingeführt, um die spezifische Problematik des Menschenschmuggels anzugehen. Beispielsweise kann eine Person, die wegen Menschenschmuggels verurteilt worden ist, ihre Beförderungserlaubnis drei Jahre lang nicht erneuern, und das verwendete Fahrzeug wird von den türkischen Behörden beschlagnahmt.18 Der im Jahr 2005 verabschiedete Artikel 79 des Gesetzes Nr. 5237 des neuen türkischen Strafgesetzbuchs enthält eine Definition des Begriffs Menschenschmuggel und sieht Gefängnisstrafen von drei bis acht Jahren und ein richterliches Bußgeld von 10.000 Tagessätzen vor. Kann für einen Fall von Menschenschmuggel die Verbindung zu organisiertem Verbrechen nachgewiesen werden, wird die auferlegte Strafe um die Hälfte erhöht. Zudem sieht Artikel 79 weitere Strafmaßnahmen gegen Rechtssubjekte vor, die an Menschenschmuggel beteiligt sind (beispielsweise die Beschlagnahmung von Vermögen).
Neben innenpolitischen rechtlichen Maßnahmen hat die Türkei zudem Rücknahmeabkommen mit Herkunftsländern unterzeichnet, um illegaler Migration vorzubeugen. Solche Abkommen gibt es mit Syrien, Kirgisien, Rumänien, der Ukraine und Griechenland; die Verhandlungen mit Pakistan sind noch nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission übt zudem Druck auf die Türkei aus, ein Rücknahmeabkommen mit der EU auszuhandeln und zu beschließen.
Auf der Ebene internationaler Zusammenarbeit ist die Türkei im Jahr 2004 Mitglied der Internationalen Organisation für Migration geworden (IOM). Gemeinsam mit der IOM kämpft die Türkei gegen Menschenhandel und befasst sich mit allgemeinen Themen zu Migration. Darüber hinaus übernahm sie im Januar 2006 die Präsidentschaft des Budapester Prozesses – eines inoffiziellen Forums für internationale Zusammenarbeit und Dialog, dem 50 Regierungen und zehn internationale Organisationen angehören. Ziel des Forums ist es, irreguläre Migration zu verhindern und nachhaltige Mechanismen in der Migrationssteuerung zu entwickeln.
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