Laut türkischem Passgesetz (Turkish Passport Law), in dem die Einreisebedingungen für Ausländer festgelegt sind, müssen Menschen, die in der Türkei leben wollen, das Land legal betreten haben. Zudem müssen zwar Einreisende aus einigen Ländern ein Visum besitzen, dennoch brauchten bis vor kurzem Staatsbürger aus über 40 Nationen kein Visum, um das Land betreten zu können, und Bürger aus über 30 Ländern konnten bei der Einreise ein Visum an der Grenze erhalten. Darüber hinaus genießen Bürger aus Marokko, dem Iran und Tunesien trotz fortwährender irregulärer Migration aus diesen Ländern noch immer eine dreimonatige Visumsfreistellung.
Das maßgebliche rechtliche Instrumentarium, das in der Türkei über Aufenthalt und Arbeitsstatus entscheidet, ist das Türkische Ausländergesetz (Turkish Law on Foreigners) (Gesetz Nr. 5683 vom 15. Juli 1953). Es besagt, dass Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, die von der Polizei vor Ort nach ausführlicher Untersuchung ausgestellt wird. Darüber hinaus sind im Gesetz zu Aufenthalt und Reiseaktivitäten von Ausländern (Law on the Residence and Travel Activities of Foreigners) (Gesetz Nr. 7564) die Bedingungen für den Aufenthalt und die Ansiedlung von Ausländern festgelegt. In der Regel ist eine Arbeitserlaubnis oder der Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln eine Voraussetzung dafür, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Zudem müssen die Bewerber nachweisen, dass sie nicht die Absicht haben, die öffentliche Ordnung des Landes zu stören. Nur wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden. Sie ist für ein Jahr gültig und kann um einen Zeitraum von jeweils drei und anschließend von fünf Jahren erneuert werden.
Das neue Gesetz zu Arbeitsgenehmigungen für Ausländer (Law on Work Permits for Foreigners) (Gesetz Nr. 4817 vom 15. März 2003) ist die wichtigste gesetzliche Veränderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Aktivitäten von Ausländern. Das neue Gesetz hebt das diskriminierende Gesetz über türkischen Staatsbürgern vorbehaltene Aktivitäten und Berufe in der Türkei auf (Law on Activities and Professions in Turkey Reserved for Turkish Citizens) (Gesetz Nr. 2007 vom 16 Juni 1932), das ausländischen Bürgern die Ausübung bestimmter Berufe untersagte. Das neue Gesetz spiegelt die Haltung wider, dass Arbeitsgenehmigungen für Ausländer aufgrund der Bedarfssituation des Arbeitsmarktes – und nicht aufgrund ihrer Nationalität – vergeben werden sollten. Das Gesetz erleichtert Ausländern den Zugang zu Arbeit in der Türkei insofern, als dass es die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen auf individueller Basis – im Gegensatz zu unternehmensgebundener Basis – zulässt. Zudem wurde dieser Prozess durch die Ernennung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit als alleinige zuständige Behörde institutionalisiert.
In Gebieten, in denen sich Migranten ballen, wie beispielsweise der Gemeinde Zeytinburnu in Istanbul, haben einige lokale Behörden damit begonnen, Methoden und Strategien zur Integration von Migranten zu entwickeln. Allerdings ist ihr Einfluss eher gering und ohne Rückhalt aus der Hauptstadt Ankara. Auf nationaler Ebene steht das Thema Integrationspolitik noch nicht auf der politischen Agenda.