Letztlich hatten die Änderungen aber durchaus eine Integrationsabsicht. Sie beschränkte sich jedoch vor allem auf Personen, die einmal Spanier gewesen waren oder aber von diesen abstammten. Ihnen sollte der Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft und damit die (Re-)Integration erleichtert werden. Mit der letzten Reform sind in diesen Kreis auch die Enkel eingeschlossen worden. Das betrifft vor allem Personen in jenen Staaten, in die viele Spanier im Laufe des 20. Jahrhunderts ausgewandert sind, also zum Beispiel Argentinien oder Venezuela. Es gibt Schätzungen, die von 400.000 Argentiniern sprechen, die auf diese Weise die spanische Staatsbürgerschaft erwerben könnten.
Die Staatsbürgerschaftspolitik hat bisher eine klare ethnische Grundausrichtung, indem sie die Einbürgerung von Lateinamerikanern bevorzugt. Diese müssen gegenüber den üblichen zehn Jahren nur zwei Jahre Aufenthalt für einen Antrag auf Einbürgerung nachweisen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist mit diversen lateinamerikanischen Staaten vertraglich geregelt, ansonsten wird sie auf Gegenseitigkeit anerkannt. Entsprechend zeigen die Einbürgerungszahlen, dass bei ca. 379.300 Einbürgerungen von 1975 bis 2006 fast zwei Drittel (62 %) auf Lateinamerikaner entfallen sind – vor allem seit Beginn dieses Jahrzehnts. Auf Afrikaner entfielen in diesem Zeitraum 19 % und auf Europäer 11 %.
Zu den Einbürgerungsbedingungen zählt neben dem Nachweis des legalen Aufenthalts auch der Nachweis über gutes bürgerliches Verhalten (conducta cívica) und eines ausreichenden Grades an Integration in die spanische Gesellschaft. Zur Feststellung der Integration werden von den Zivilregistern zudem regelmäßig Sprachkenntnisse abgefragt, wobei Lateinamerikaner hier natürlich ebenfalls im Vorteil sind.