Einem Bericht der Weltbank zufolge betrug die Zahl der irregulär in Russland lebenden Ausländer im Jahr 2000 zwischen 1,3 und 1,5 Millionen.
Das System der propiska (Aufenthaltsgenehmigung) wurde zwar 1993 offiziell abgeschafft, aber unter anderem Namen weitergeführt – als "Aufenthaltsregistrierungssystem" (registratsia). Alle russischen Bürger müssen bei der lokalen Polizeibehörde gemeldet sein. Es gibt zwei Aufenthaltskategorien für russische Bürger, die unbefristete und die befristete. Erstere ist für alle russischen Staatsbürger verpflichtend, man kann die Meldepapiere für diesen unbefristeten Aufenthaltsstatus im Heimatort bekommen. Wenn russische Bürger ihren ständigen Wohnort verlassen und länger als 14 Tage anderswo in Russland leben, müssen sie ihren vorübergehenden Aufenthalt den Behörden am neuen Aufenthaltsort melden. Der Vorgang der befristeten Anmeldung ist kompliziert, und Russen ziehen es vor, ihn zu umgehen, wodurch sie nach offizieller Sichtweise zu irregulären Binnenmigranten werden.
Alle ausländischen Bürger müssen in einem Regionalbüro des FMS innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft in Russland gemeldet sein. Dieser Meldevorgang wurde 2007 vereinfacht, ist aber für viele Migranten immer noch kompliziert. Dies hat zur Folge, dass die meisten Arbeitsmigranten ihren Lebensunterhalt in der Schattenwirtschaft bestreiten. Dadurch entgeht ihnen nicht nur die Gelegenheit, eine reguläre Arbeitserlaubnis und einen regulären Aufenthaltsstatus zu erlangen, sondern darüber hinaus auch die Möglichkeit, für ihre Rechte als Arbeitnehmer und andere Rechte einschließlich ihrer allgemeinen Menschenrechte zu streiten.