Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Polen Mitglied der Europäischen Union. Neben der genannten Entwicklung in Richtung eines Ziellandes für Migration sind hier verstärkt auch temporäre Arbeitsmigrationen, so genannte Pendelmigrationen, zu beobachten. Diese beziehen sich sowohl auf polnische Staatsangehörige, die vorwiegend in Deutschland arbeiten, als auch auf Staatsangehörige aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die nach Polen pendeln. Dabei handelt es sich bei der Pendelmigration polnischer Arbeitsmigranten keinesfalls um ein neues Phänomen, vielmehr ist dieses bereits seit den 1980er Jahren zu beobachten. Außerdem ist seit dem polnischen EU-Beitritt die Arbeitsmigration in andere EU-Staaten, allen voran ins Vereinigte Königreich und nach Irland, angestiegen.
Die Zahl der Langzeit-Emigranten (mindestens ein Jahr im Ausland) lag zwischen 1980 und 1989 Schätzungen zufolge zwischen 1,1 und 1,3 Mio. Personen. Hinzu kommen mehrere Hunderttausend deutschstämmige Aussiedler, die in den offiziellen Statistiken nicht auftauchen. Obgleich die Zahl der Zuwanderungen nach Polen seit Anfang der 1990er Jahre angestiegen ist (siehe Abbildung 2), blieb der Wanderungssaldo weiterhin negativ. Im Jahr 2006 ist die Auswanderung aus Polen besonders stark angestiegen. Während zwischen 1990 und 2005 die Zahl der Auswanderer etwa 20.000 bis 25.000 Personen pro Jahr betrug, stieg diese Zahl 2006 auf nahezu 47.000 Personen an (Wanderungssaldo 2006: -36.100 Personen). Dies entspricht einer Steigerung von 111 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser hohe Anstieg basiert vor allem auf der Wanderung polnischer Arbeitsmigranten ins Vereinigte Königreich, also eines derjenigen Länder, das nach dem EU-Beitritt sofort seinen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus den beigetretenen Ländern öffnete.