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Die Zusammenarbeit in Einwanderungs- und Asylfragen ist eines der jüngsten Felder der europäischen Integration. Seit ihrem Beginn Ende der 1980er Jahre hat diese Zusammenarbeit jedoch eine rasante Ausweitung erfahren. Heute gehört sie zweifellos zu einem der Kernbereiche des europäischen Integrationsprojekts. Dennoch bleiben die Souveränitätsansprüche der Mitgliedstaaten allgegenwärtig, nicht zuletzt wegen der innenpolitischen Sensibilität einwanderungspolitischer Fragen und ihrer Relevanz für die staatliche Souveränität und nationale Identität. Die deutliche Ausweitung europäischer Kompetenzen hat deshalb bisher nur vereinzelt zu gemeinsamen Politiken geführt und die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten gemeinsame Interessen verfolgen. Diese betreffen vor allem die Verbesserung der staatlichen Kontrolle über Migration, die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit und den Kampf gegen irreguläre Einwanderung und Asylmissbrauch.
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