Die Vereinbarung sieht insbesondere vor, dass Asylsuchende, die die Türkei als Transitland genutzt haben und auf den griechischen Inseln erstmals das Territorium der EU betreten, wieder in die Türkei abgeschoben werden sollen. Für jede von den griechischen Inseln in die Türkei abgeschobene Person aus Syrien soll eine andere syrische Person aus der Türkei in der EU neu angesiedelt werden (1:1-Mechanismus).
Darüber hinaus hat die
Außerdem ist beabsichtigt, die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei zu vertiefen. Hierzu sollen insbesondere die Verhandlungen zu einem Beitritt der Türkei zur EU und zur Visaliberalisierung beschleunigt werden. Die Visumspflicht für türkische Staatsangehörige in EU-Mitgliedstaaten hätte danach bereits Ende Juni aufgehoben werden sollen.
Vor allem sollen nach der Vereinbarung Menschen, die seit dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln ankommen, wieder in die Türkei abgeschoben werden. Zugleich sieht die Vereinbarung die Möglichkeit vor, einen Asylantrag stellen zu können, wobei alle Asylanträge von den griechischen Behörden einzeln bearbeitet werden. Das "
In der Praxis ist die EU-Türkei-Vereinbarung vor allem von
Mit welchem Ergebnis die griechischen Asylbehörden die bisher gestellten Asylanträge entschieden haben, ist weitestgehend unklar. Öffentlich bekannt wurde bisher insbesondere eine Entscheidung, die den Asylantrag einer syrischen Person für zulässig erachtet hat. In der Begründung der Entscheidung wurde ausgeführt, dass die Türkei nicht
In Reaktion darauf kam es bereits zu einer Intervention von der
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