Nach Externer Link: Schätzungen der Vereinten Nationen lebten 2013 elf Millionen Einwanderer in der
Arbeitsmigration
Ausländer, die in der Russischen Föderation arbeiten wollen, benötigen in der Regel eine Arbeitsgenehmigung. Den meisten Bürgern aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ermöglicht seit 1.1.2015 anstelle einer Arbeitserlaubnis ein sogenanntes Arbeitspatent
Ein Arbeitspatent berechtigt den Arbeitnehmer zur Tätigkeit in der Region, in der das Dokument beantragt wurde. Migranten, die ein Arbeitspatent benötigen, können dieses käuflich erwerben. Der Mindestpreis für ein Arbeitspatent liegt bei monatlich ca. 1.200 Rubel (ca. 17 Euro), er hängt aber von der regionalen Arbeitsmarktsituation ab. So soll ein Arbeitspatent in Externer Link: Moskau 12.000 Rubel (170 Euro) kosten. Statt wie bisher der nationale Personalausweis ist fortan der internationale Reisepass bei der Antragstellung vorzulegen, was die Einreise vieler Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten erschwert. Lediglich ukrainische Staatsbürger sind von der Reisepasspflicht ausgenommen. Weitere benötigte Dokumente sind eine in Russland gültige Versicherungspolice sowie ein Gesundheitsattest, welches bestätigt, dass der Antragsteller weder drogenabhängig ist, noch ansteckende Krankheiten hat, noch mit HIV infiziert ist. Darüber hinaus ist eine von der jeweiligen Regionalverwaltung festgelegte Einkommensteuer im Voraus zu bezahlen (derzeit rund 1.600 Rubel – ca. 23 Euro). Arbeitspatente sind innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in der entsprechenden Niederlassung des Föderalen Migrationsdienstes (FMS) zu beantragen. Nach Bewilligung eines Arbeitspatentes bleiben dem GUS-Bürger zwei Monate, um eine Anstellung zu finden und diese beim Föderalen Migrationsdienst nachzuweisen. Andernfalls verfällt das Patent. Eine erneute Antragstellung kann erst wieder ein Jahr später erfolgen. Ein Arbeitspatent ist bis zu ein Jahr lang gültig, eine Verlängerung ist für ein weiteres Jahr möglich. Die Verlängerung kann auch erfolgen, ohne dass der Arbeitnehmer aus einem GUS-Staat beim Föderalen Migrationsdienst vorstellig wird, indem er die zu erwartende Einkommensteuer für das folgende Jahr im Voraus bezahlt. Eine zweite Verlängerung ist nicht vorgesehen, es steht dem GUS-Bürger jedoch offen, Russland zu verlassen, wieder einzureisen und ein neues Arbeitspatent zu beantragen. Regelverstöße werden noch härter bestraft als vorher: Wer sich länger in Russland aufhält als erlaubt, dessen Wiedereinreise wird schlimmstenfalls für die nächsten zehn Jahre gesperrt. Mit dieser Maßnahme will die russische Regierung irreguläre Migration bekämpfen.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Eine weitere wichtige Neuerung für alle ausländischen Arbeitnehmer ist der Nachweis über Kenntnisse der russischen Sprache, der Geschichte des Landes und des russischen Rechtssystems. Dies gilt sowohl für GUS-Bürger, die ein Arbeitspatent beantragen, als auch für Ausländer, die eine Arbeitsgenehmigung benötigen, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Lediglich Hochqualifizierte, Vollzeitstudierende und Journalisten, die in Fremdsprachen publizieren, bleiben von dieser Regelung unberührt. Männer über 65 Jahre und Frauen über 60 Jahre müssen derartige Nachweise ebenfalls nicht beibringen. Zu erwarten ist hierbei allerdings – wie das in der Vergangenheit auch bei der Vergabe von Arbeitsgenehmigungen zu beobachten war – eine hohe Anfälligkeit für Korruption: Ein Sprachzertifikat zu kaufen ist mutmaßlich leichter als tatsächlich einen Sprachkurs zu absolvieren.
Während die Gesetzesnovelle Arbeitsmigranten vor neue bürokratische Herausforderungen stellt und der Zugang zum russischen Arbeitsmarkt voraussichtlich trotz Quotenaufhebung erschwert wird, sollen die neuen Regelungen den Zuzug von Hochqualifizierten vereinfachen.
Hochqualifizierte aus dem Ausland
Am 8. März 2015 trat das föderale Gesetz N56-F3 in Kraft, durch welches Veränderungen in Paragraph 13.2 des Gesetzes "Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsangehöriger auf dem Territorium der Russischen Föderation" (О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации) wirksam werden. Demgemäß werden diejenigen ausländischen Staatsbürger als Hochqualifizierte angesehen, die über Berufserfahrung und Kompetenzen in ihrem spezifischen Tätigkeitsbereich verfügen und in Russland einer Tätigkeit nachgehen wollen, die ihrer Expertise entsprechend vergütet wird. Die Gesetzesnovelle schreibt monatliche – statt wie zuvor jährliche – Mindestvergütungen für einzelne Tätigkeitskategorien fest. So sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Wissenschafts- und Bildungsbereich beispielsweise monatlich nicht weniger als 83.500 Rubel (ca. 1.190 Euro) Lohn erhalten. "Alle anderen ausländischen" Fachkräfte sollen nicht weniger als 167.000 Rubel (ca. 2.381 Euro) pro Kalendermonat verdienen. Kommen Arbeitgeber ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ausländischen Fachkräften oder gegenüber dem Föderalen Migrationsdienst nicht nach, dürfen für zwei Jahre keine ausländischen Fachkräfte angeworben werden. Arbeitgeber, die eine ausländische Fachkraft einstellen wollen, müssen dem Staat 10.000 Rubel zahlen. Die Gebühr für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger oder einen Staatenlosen wurde auf 3.500 Rubel erhöht.
Die Erleichterung liegt für sogenannte hochqualifizierte Spezialisten darin, dass sie mit einem Bruttojahreseinkommen von über 2.000.000 Rubel berechtigt sind, eine Arbeitserlaubnis für eine Dauer von drei Jahren zu erhalten. Um diese Erlaubnis zu erlangen, wird weder eine Ausländerquote noch eine Genehmigung des Arbeitsamtes oder eine Autorisierung zur Einstellung von Ausländern benötigt. Ferner wurde die Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft für Fachkräfte, die gewisse Voraussetzungen erfüllen bzw. einer gewünschten Berufsgruppe angehören (v.a. Medizin, Pharmazie- und Technikbranche), weiter vereinfacht. Dabei handelt es sich um solche Berufe und Qualifikationen, die auf einer Liste mit Mangelberufen des Arbeitsministeriums genannt sind, die Ende Mai 2015 veröffentlicht wurde. Ein ausländischer Arbeitnehmer muss nach der neuen Regelung nur drei Jahre in Russland gearbeitet haben, bevor er die russische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Ein wie bislang im Regelfall vorgesehener ununterbrochener, mindestens fünfjähriger Aufenthalt in der Russischen Föderation ist für Fachkräfte nun nicht mehr erforderlich. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in der Regel ausgeschlossen.
Ausländische Organisationen
Im Juli 2015 ließen deutsche Medien verlauten, die russische Regierung erschwere es ausländischen Organisationen wie z.B. der Heinrich-Böll-Stiftung in Moskau, ihre Arbeit vor Ort fortzuführen. Das jahrelang diskutierte, im Jahr 2012 eingeführte sogenannte "
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