Die wichtigsten Herkunftsländer 2014 waren Syrien und Afghanistan, gefolgt von der Russischen Föderation, dem Kosovo, Somalia und dem Irak. Im Externer Link: EU-Vergleich lag Österreich 2014 in Bezug auf die absolute Zahl der Asylanträge auf Platz sieben, im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedoch auf Platz 3 (hinter Schweden und Ungarn).
Die Zuwanderung von Asylwerbern entzieht sich einer unmittelbaren politischen Steuerung. Quantitative Obergrenzen oder Quoten können an diese Zuwanderung – im Gegensatz etwa zur Arbeitsmigration – nicht angelegt werden, da gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen Schutz gewährt werden muss, die in ihren Herkunftsregionen "wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" verfolgt werden. Die Asylpolitik befasst sich in Österreich daher weniger mit der Steuerung der Flüchtlingszuwanderung als mit der Art und Weise der Aufnahme, der Unterbringung, der Ausgestaltung der Verfahren, der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebung. Das Bundesministerium für Inneres und das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen sind dabei die beiden wesentlichen Institutionen auf staatlicher Seite.
Asylpolitisch lag der Schwerpunkt der vergangenen Jahre auf einer klaren Trennung von Arbeitsmigration und Flüchtlingswanderung und einer Beschleunigung der Asylverfahren. In einer Reihe von Novellierungen des Asylgesetzes hat Österreich entsprechende Maßnahmen gesetzt. So räumt Österreich beispielsweise den Asylwerbern nach drei Monaten nur einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang mit einer Beschränkung auf die Saisonarbeit (z.B. als Erntehelfer) ein. Der generelle Arbeitsmarkt wird erst nach Erteilung des Schutzstatus geöffnet. Wer eine Erwerbsarbeit anstrebt, soll eben nicht den Weg über das Asyl wählen. Um die Verfahren zu beschleunigen, sieht das Gesetz eine Erstabklärung innerhalb von 72 Stunden vor, bei der die Wahrscheinlichkeit der Schutzgewährung und der Weg nach Österreich über mögliche sichere Drittstaaten bestimmt werden. Flüchtlinge, die offensichtlich
Die nationale Asylpolitik wurde in den vergangenen Jahren – wie bei anderen EU-Staaten auch – immer stärker in das
Diesen Regelungen zum Trotz zeigte das Jahr 2015 deutlich, dass das, was auf dem Papier entworfen wurde, in der Realität nicht umgesetzt wird. Der starke Anstieg der Zahl der Kriegsflüchtlinge aus Syrien, aus Afghanistan und dem Irak sowie aus den Krisengebieten Afrikas – besonders Eritrea und Somalia – konnte im Rahmen der GEAS-Mechanismen nicht bewerkstelligt werden. Insbesondere die Staaten an der südlichen und südöstlichen EU-Außengrenze sind mit der Situation überfordert. Asylsuchende werden in den Erstaufnahmestaaten häufig nicht registriert, bleiben sich selbst überlassen oder wandern in einen anderen EU-Staat weiter, um dort einen Asylantrag zu stellen. Das Dublin-System, auf dessen Schwächen schon lange verwiesen wurde, wird nun auch von der EU selbst infrage gestellt. Bis aber ein neuer Mechanismus installiert ist, dringt Österreich auf die Einhaltung der Dublin-Regeln – angesichts der großen Zahl von Asylbewerbern aber mehr bei den Nachbarstaaten als bei sich selbst. Auch Österreich registriert die Flüchtlinge nur teilweise und transportiert diese lediglich von der österreichisch-ungarischen Grenze an die österreichisch-deutsche. Der österreichischen Bundesregierung ist aber klar, dass das langfristig kein haltbarer Standpunkt ist und sie unterstützt daher die Pläne, die eine schrittweise Wiederherstellung eines modifizierten Dublin-Systems (z.B. über die sogenannten Hotspots an der Europäischen Außengrenze) vorsehen, die verstärkte Schlepperbekämpfung durch nationale Grenzkontrollen sowie die Einrichtung eines Europäischen Verteilmechanismus.
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