Fast alle Novellierungen des Staatsbürgerschaftsrechts, die sich mit der Staatsbürgerschaft auf Antrag auseinandergesetzt haben, brachten eine inhaltliche Verschärfung – auch, um damit indirekt den Familiennachzug zu drosseln.
Aufgrund dieser restriktiven Bedingungen überrascht es nicht, dass die Zahl der Einbürgerungen pro Jahr nur bei rund 8.000 Personen liegt. Gemessen am Umfang der ausländischen Wohnbevölkerung mit mindestens zehnjährigem Aufenthalt in Österreich entspricht dies einer Einbürgerungsquote von genau 1,0 Prozent. Bürger aus der Türkei weisen eine Einbürgerungsquote von 0,9 Prozent auf, Bürger aus anderen außereuropäischen Staaten eine Quote von 3,3 Prozent, aber Bürger aus EU-Staaten eine Quote von lediglich 0,3 Prozent. Letzteres hängt nicht nur mit den gesetzlichen Bedingungen zusammen, sondern auch mit dem Nutzen, den die Staatsbürgerschaft mit sich bringt. Dieser ist für EU-Bürger am geringsten, denn bis auf die Möglichkeit, an überregionalen Wahlen teilzunehmen, ergeben sich durch eine Einbürgerung keine Änderungen am Verhältnis des Bürgers zum Staat. Das Gleiche gilt für langanwesende Drittstaatsangehörige, die der inländischen Wohnbevölkerung sozialrechtlich bis auf das aktive und passive Wahlrecht gleichgestellt sind. Während jedoch EU-Bürger in den Kommunen wählen dürfen, ist das den langanwesenden Drittstaatsangehörigen untersagt. In Österreich gibt es daher immer wieder Diskussionen über die Bedingungen des Staatsbürgerschaftserwerbs, denn die zunehmende Diskrepanz zwischen Wohnbevölkerung und am demokratischen Prozess teilnehmender Staatsbürgerbevölkerung wird als demokratiepolitisches Problem angesehen.
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