Ende der Sechziger- und Anfang der Siebzigerjahre nahm die Zahl ausländischer Arbeitskräfte deutlich zu, 1973 erreichte die "Gastarbeiterwanderung" ihren ersten Höhepunkt.Das änderte sich de facto erst mit der systematischen Aufnahme von sogenannten "Gastarbeitern"
Ein erstes Anwerbeabkommen wurde 1962 mit Spanien vereinbart, ein zweites 1964 mit der Türkei, ein drittes 1966 mit Jugoslawien. Das Abkommen mit Spanien blieb in der Praxis bedeutungslos, jene mit dem ehemaligen Jugoslawien und mit der Türkei entwickelten sich jedoch zu einem wesentlichen Instrument der Arbeitskräfterekrutierung. Ende der Sechziger- und Anfang der Siebzigerjahre nahm die Zahl ausländischer Arbeitskräfte deutlich zu, 1973 erreichte die "Gastarbeiterwanderung" ihren ersten Höhepunkt. Nach den Konjunktureinbrüchen der Siebzigerjahre wurden zwar viele ausländische Arbeitskräfte in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt, die Beschäftigung von Ausländern blieb jedoch fester Bestandteil des österreichischen Arbeitsmarktes.
Phasen ökonomischer Stagnation nach 1973 und das Nachrücken der ersten Baby-Boom-Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt führten ab Mitte der Siebzigerjahre zu einem deutlichen Abbau der "Gastarbeiter"-Kontingente. Die zeitlich befristeten Aufenthalts- und Beschäftigungsgenehmigungen (Rotationsprinzip) wurden nicht mehr verlängert. Bis 1984 nahm die Zahl der registrierten ausländischen Arbeitskräfte um fast 40 Prozent ab, gleichzeitig setzte jedoch der Familiennachzug in großer Zahl ein. Das Ende der "Gastarbeiteranwerbung" war zugleich ein Signal an die schon Anwesenden, sich zu entscheiden: Rückkehr oder längerfristiger Aufenthalt in Österreich. Wer sich zum Aufenthalt entschlossen hatte, der holte auch die Familie nach. Das Leben in zwei Gesellschaften, in den 1960er Jahren gelebte Realität, nahm an Bedeutung ab, vielfältige Bezüge zu den Herkunftsländern blieben aber erhalten.
Nach Jahren vergleichsweise geringer Zuwanderung setzte Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre abermals eine Zuwanderung in größerer Zahl ein. Mit der Öffnung des Eisernen Vorhangs und dem Beginn der Kriege auf dem Balkan war ein verstärkter Zustrom von Asylwerbern und Kriegsflüchtlingen nach Österreich zu beobachten. Gleichzeitig stieg aufgrund der guten Konjunkturentwicklung in Österreich abermals die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Das quantitative Ausmaß der Zuwanderung Anfang der 1990er Jahre war außergewöhnlich – sie war von jährlich unter 20.000 Zuwanderern Mitte der 1980er Jahre auf um die 80.000 Zuwanderer in den Jahren 1990 bis 1992 gestiegen (siehe Abbildung 1). Beendet wurde dieses Zuwanderungshoch durch verschärfte Einreise- und Zuzugsbestimmungen für ausländische Arbeitskräfte und Asylwerber. Die restriktivere Fassung einschlägiger Gesetze vermochte die Zuwanderung nach Österreich zwar nicht vollständig zu stoppen, aber dennoch deutlich zu senken. Die Reduktion der Zuwanderung aus Drittstaaten ab Mitte der 1990er Jahre wurde aber von einem Anstieg der Zuwanderung aus der Europäischen Union, der Österreich 1995 beigetreten war, teilweise kompensiert.
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