Es liegt in der Natur der Sache, dass verlässliche Zahlen über Ausländer, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Land aufhalten, nicht vorliegen. Dass es sie auch in Luxemburg gibt, wurde zuletzt 2013 dokumentiert, als die Regierung ein Legalisierungsprogramm durchführte. Obwohl die Legalisierung an zahlreiche Bedingungen geknüpft war – insbesondere das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrags – wurden 664 Anträge von bisher irregulär im Land lebenden Migranten eingereicht. Etwa 80 Prozent von ihnen wurde ein temporärer Aufenthaltstitel zuerkannt.
Legalisierungen sind zwar kein offizieller Bestandteil der luxemburgischen Migrationspolitik, finden in der Praxis jedoch von Zeit zu Zeit und unter wechselnden Bedingungen statt. Schon in den 1960er und 1970er Jahren kam ein Teil der Portugiesen ohne gesetzliche Grundlage ins Land, ihr Aufenthalt wurde – wenn sie über eine Arbeit verfügten – später legalisiert. Im Jahr 2001 entschloss sich die Regierung, den Aufenthaltsstatus von abgelehnten Asylbewerbern, die seit mindestens drei Jahren im Land lebten, unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Etwa 2.000 Menschen profitierten von dieser Regelung, während gleichzeitig eine konsequentere Rückführung derer, die weiterhin über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügten, beschlossen wurde.
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