Anfang der 1990er Jahre erlebte Luxemburg eine erste Flüchtlingswelle aus den Kriegsgebieten des zerfallenden Jugoslawiens. Zu dieser Zeit verfügte das Land noch über kein explizites Asylgesetz, so dass der Status der Flüchtlinge durch Regierungsdekrete und Verwaltungsbestimmungen geregelt wurde. Die Aufenthaltsgenehmigungen wurden immer wieder ad hoc verlängert, je nach Herkunftsregion fielen sie unterschiedlich lang und mit unterschiedlichen Rechten verbunden aus, waren z.B. teilweise mit einer Arbeitserlaubnis verknüpft und teilweise nicht. Einen zweiten Höhepunkt erreichten die Flüchtlingszahlen im Jahr 1999 infolge des Kosovokriegs: Mit knapp 3.000 Asylantragsstellern wurde in diesem Jahr der historische Höchststand erreicht. Die absoluten Zahlen sind im internationalen Vergleich sehr gering. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gehört Luxemburg jedoch zu den europäischen Ländern mit vergleichsweise hohen Externer Link: Asylbewerberzahlen.
Nach einem Tiefstand Ende der 2000er Jahre, stieg die Zahl der Asylantragsteller in den Jahren 2011 und 2012 wieder auf etwa 2.000 Personen an, wobei wiederum ein Großteil (etwa 80 Prozent) aus Ex-Jugoslawien und Albanien stammte. 2013 und 2014 gingen die Antragszahlen auf etwa 1.000 pro Jahr (davon ca. 50 Prozent aus den Ländern des Balkans) zurück, was in etwa dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre entspricht. Die Antragssteller aus den Balkanländern haben praktisch keine Chancen auf Anerkennung, da die betreffenden Länder auf die nationale Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt wurden (zuletzt Mitte 2013 auch das Kosovo), weshalb die Anträge in einem beschleunigten Verfahren behandelt und abgelehnt werden können.
Umfassende Gesetze zur Asylpolitik wurden in den Jahren 1996, 2000 und 2006 verabschiedet. Die Gesetze spiegeln stets die zwei Pole der diesbezüglichen Debatten wider: Schutz für Flüchtlinge einerseits und Schutz vor (zu vielen) Flüchtlingen andererseits. Dabei wird auch über "echte" und "falsche" Flüchtlinge und damit einen vermeintlichen Asylmissbrauch diskutiert. Von wachsender Bedeutung für die Asylpolitik waren und sind die Abkommen und Richtlinien auf europäischer Ebene, die zunächst zur Einführung des Konzepts "sicherer Herkunftsländer" (aus denen Asylanträge generell als unbegründet gelten) führten, während die "Dublin-Verordnungen" unter anderem festlegen, dass ein Asylantrag nur in einem Land der EU gestellt werden kann, in der Regel in demjenigen, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt.
Die Anerkennungsquoten lagen bis 2006 meist im einstelligen Prozentbereich, stiegen Ende der 2000er Jahre auf etwa ein Drittel an
Zwar setzt Luxemburg offiziell auf eine freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber und zahlt hierfür auch Geldprämien, aber auch Zwangsabschiebungen finden seit Jahren regelmäßig statt. Kritik von vielen Seiten gab es vor allem an der Inhaftierung abgelehnter Asylbewerber im einzigen Gefängnis des Landes. Diese Praxis wurde 2009 gerichtlicht verboten, es dauerte aber noch einmal drei Jahre, bis ein separates Zentrum (am einzigen internationalen Flughafen des Landes) eröffnet wurde, in das abgelehnte Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung verlegt werden. Während des Asylverfahrens erfolgt die Unterbringung von Asylbewerbern dagegen dezentral im ganzen Land in kleineren Unterkünften und Privatwohnungen.
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