Die Staatsbürgerschaftspolitik der Niederlande ist vergleichsweise offen. Seit 1953 erhält die dritte Generation (z.B. Enkel von Einwanderern) von Geburt an die niederländische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 1985 führten die Niederlande ein neues Gesetz zur Staatsbürgerschaft ein, welches das bis dahin geltende Gesetz von 1892 ablöste. Dieses neue Gesetz erleichterte das Erlangen der Staatsbürgerschaft für Migranten der zweiten Generation. Beispielsweise können in den Niederlanden geborene Kinder von Einwanderern nun zwischen ihrem 18. und 25. Lebensjahr entscheiden, ob sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen wollen. In anschließenden Gesetzesänderungen, die 2003 in Kraft traten, wurde die Begrenzung auf diese Altersspanne zwar aufgehoben, aber das Optionsrecht wurde im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens nur vorbehaltlich des Ermittlungsausgangs eingeräumt.
Einwanderer können sich nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in den Niederlanden einbürgern lassen, bzw. nach drei Jahren, wenn eine Ehe mit einem niederländischen Staatsangehörigen besteht. Bis zum Jahre 2003 waren die Anforderungen an die Einwanderer äußerst gering: Antragsteller auf Einbürgerung mussten lediglich vorweisen, dass sie keine erheblichen Vorstrafen hatten und einen verhältnismäßig anspruchslosen mündlichen Sprachtest absolvieren, der ihre Niederländischkenntnisse prüfen sollte. Für gewöhnlich beinhaltete dieser Test ein Gespräch mit einem Beamten, welcher den Bewerber darum bat, in niederländischer Sprache Auskunft über seinen Namen, seinen Geburtsort, seine Adresse und das Jahr der Einwanderung zu geben. Diese vergleichsweise niedrigen Anforderungen, die für eine Einbürgerung erfüllt werden mussten, waren von der niederländischen Regierung bewusst gewählt. Die Regierung empfand es als elementar, die rechtliche Gleichstellung von Einwanderern sicherzustellen. Die Gewährung der Staatsbürgerschaft wurde als geeignete Möglichkeit betrachtet, dies zu gewährleisten.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Im Januar 1992 wurde die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt. Dies führte zu einem Anstieg der Einbürgerungsrate. Das Konzept blieb jedoch höchst umstritten und wurde im Oktober 1997 wieder abgeschafft. Infolgedessen sank die Einbürgerungsrate
Verschärfung des Einbürgerungsrechts
Im Einklang mit der allgemeinen Verschärfung der Integrationspolitik sind auch die Bedingungen, die an eine Einbürgerung geknüpft sind, strenger geworden. Die Gewährung der Staatsangehörigkeit wird nicht mehr als ein Mittel zur Beschleunigung der Integration betrachtet, sondern als Belohnung für Einwanderer, die sich durch eine bereits erfolgreiche Integration als der Staatsbürgerschaft würdig erwiesen haben. Um prüfen zu können, wie erfolgreich sich ein Antragsteller bereits in die Gesellschaft integriert hat, wurde 2003 ein offizieller Einbürgerungstest eingeführt. Dieses schriftliche Examen testet sowohl die Niederländischkenntnisse des Bewerbers als auch sein Wissen über die niederländische Kultur und Gesellschaft. Die Einführung des Einbürgerungstests hat zu einem Rückgang der Einbürgerungen geführt. 2005 lag die Einbürgerungsrate bei 3,2 Prozent, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch hoch ist. 2013 lag sie auf einem etwa vergleichbaren Niveau wie 2005. Seit 2007 müssen Personen, die einen Integrationstest bestanden haben, keinen Einbürgerungstest mehr ablegen
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