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Irreguläre Migration und Asyl | Griechenland | bpb.de

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Irreguläre Migration und Asyl

Anna Triandafyllidou

/ 6 Minuten zu lesen

In den letzten fünf Jahren hat Griechenland aufgrund seines versagenden Asylsystems, das durch einen unsachgemäßen Umgang mit Asylanträgen gekennzeichnet war, in Europa traurige Berühmtheit erlangt.

Illegale Einwanderer in einem griechischen Internierungslager. Asylsuchende dürfen seit 2012 bis zu zwölf Monate in Gewahrsam genommen werden. (© picture alliance / dpa)

Zu den Missständen im Asylverfahren zählten:

  • Fehlende Möglichkeiten, zu den relevanten Einrichtungen Zugang zu erhalten und einen Asylantrag zu stellen;

  • Keine Information über Asylbelange im Grenzgebiet oder bei Festnahme;

  • Wenn ein Asylantrag gestellt wurde, wurde die Entscheidung darüber hauptsächlich auf der Grundlage des (sicheren oder unsicheren) Herkunftslandes gefällt;

  • Keine wirkliche Anhörung von Asylsuchenden;

  • Asylverfahren wurde von dafür nicht ausgebildeten Polizeibeamten durchgeführt;

  • Fehlender politischer Wille zur Verbesserung der Situation.

Darüber hinaus bereiteten die unmenschlichen und herabwürdigenden Haftbedingungen von Asylsuchenden, deren Verfahren sich noch in der Schwebe befand, Sorge. Wurden sie mit einer pinken Karte – einer temporären Aufenthaltsgenehmigung (erneuerbar alle sechs Monate), die sie berechtigte, bis zum Asylentscheid in Griechenland zu bleiben – entlassen, so waren sie sich selbst überlassen.

Griechenland war ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt, da es nicht in der Lage war, Asylsuchenden, die über Griechenland in die EU eingereist waren und deren Asylanträge gemäß der Dublin-II-Verordnung von Griechenland bearbeitet werden mussten, ausreichend Schutz zu bieten. Bereits am 31. Januar 2009 hatte die Europäische Kommission aufgrund der mangelnden Umsetzung der Dublin-II-Verordnung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet und das Land vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Die Vertragsverletzung bestand hauptsächlich darin, dass es in Griechenland keine rechtlichen Garantien einer genauen Prüfung von Asylanträgen gab. Am 21. Januar 2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Belgiens Überstellung eines afghanischen Asylsuchenden nach Griechenland auf der Basis der Dublin-II-Verordnung aufgrund der Missstände im griechischen Asylsystem und widriger Haftbedingungen gegen das Verbot der Misshandlung verstieß und dem Asylsuchenden keinen effektiven Rechtsschutz bot.

Reform des Asylsystems

Die sozialistische Regierung, die im November 2009 die Regierungsgeschäfte übernahm, verabschiedete Präsidialdekret 114/2010 in dem Bemühen, die große Zahl der noch nicht bearbeiteten Asylanträge, die sich Ende 2009 auf 45.000 belief, aufzuarbeiten. Zudem richtete das im Januar 2011 vom griechischen Parlament verabschiedete Gesetz 3907/2011 zwei separate Agenturen ein, die Asylagentur und die Erstaufnahmeagentur. Es legte neue Standards für die Erstaufnahme von irregulären Migranten, die Unterscheidung zwischen irregulären Migranten und Asylsuchenden, Asylverfahren und die Zeit, in der ein Asylantrag bearbeitet werden muss, fest. Von größter Bedeutung war, dass das Gesetz den Asylausschuss aus dem Verantwortungsbereich der griechischen Polizei ausgliederte, die seit 2008 praktisch das gesamte Asylsystem übernommen hatte.

Asylagentur und Erstaufnahmeeinrichtungen

Die neue Asylagentur ist autonom und dezentral organisiert. Es gibt mehrere regionale Büros; das erste nahm mit zweieinhalb Jahren Verspätung im Juni 2013 seine Arbeit auf. Erstaufnahmeeinrichtungen werden an ausgewählten Orten eingerichtet, an denen es einen spürbaren Zuzug von (irregulären) Einwanderern gibt. Die erste dieser Einrichtungen öffnete im März 2013 ihre Pforten an der nordöstlichen Landgrenze Griechenlands, in der Nähe des Flusses Evros. Eine weitere mobile Aufnahmeeinrichtung ist derzeit in Vorbereitung und wird wahrscheinlich auf der Insel Lesbos stationiert werden.

Die Erstaufnahmeeinrichtungen nehmen irreguläre Migranten bei ihrer Ankunft in Griechenland auf und überstellen Asylsuchende an das regionale Asylbüro, das an die örtliche Aufnahmeeinrichtung angeschlossen sein sollte. Die regionalen Asylbüros, die jedoch erst noch eingerichtet werden müssen, werden dafür verantwortlich sein, Asylanträge entgegen zu nehmen und diese zu bearbeiten, Interviews mit den Asylsuchenden zu führen und innerhalb von 30 Tagen erstinstanzliche Asylentscheide zu treffen.

Neue Aufenthaltstitel

Gesetz 3907/2011 implementierte zwei neue Aufenthaltstitel für irreguläre Migranten und Asylsuchende: einen Duldungsstatus für Personen, denen kein Asyl gewährt wird, die aber nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, und eine Aufenthaltsgenehmigung aus außerordentlichen Gründen für irreguläre Migranten, die seit mindestens zwölf Jahren und insbesondere in den zehn Jahren vor der Beantragung einer solchen Aufenthaltserlaubnis durchgehend in Griechenland gelebt haben. Dasselbe Gesetz führte auch die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr für irreguläre Migranten ein. Wenn ein Migrant bzw. eine Migrantin erklärt, dass sie freiwillig in sein/ihr Herkunftsland zurückkehren wird, erlaubt das neue Gesetz ihm/ihr für eine Dauer von bis zu einem Jahr in Griechenland zu verbleiben, um die Rückkehr vorzubereiten.

Grenzkontrollen

Neben Verbesserungen bei der Steuerung von Asyl- und irregulärer Migration hat Griechenland auch seine Grenzkontrollen verstärkt. Tatsächlich verweist die steigende Zahl an Festnahmen nicht nur auf die hohe Zahl an irregulären Migranten und Asylsuchenden an den Grenzen des Landes (oder die Präsenz irregulärer Migranten im Landesinneren), sondern auch auf verstärkte Kontrollen durch die Behörden. Im Herbst 2007 setzte der griechische Grenzschutz 200 zusätzliche Beamte in der Ägäis ein. Darüber hinaus ist die europäische Grenzschutzagentur Frontex seit 2006 in Griechenland im Einsatz und hat ihre Bemühungen in den vergangenen Jahren deutlich intensiviert. Die gemeinsame Operation Poseidon hat sich zur größten Frontex-Operation im Mittelmeerraum entwickelt. Zum ersten Mal kamen Frontex’ Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) zum Einsatz: 175 Grenzschützer wurden im Oktober und November 2010 an die griechisch-türkische Landgrenze geschickt und verblieben dort bis März 2011.

Im Jahr 2012 verstärkte Griechenland auf Druck der EU, aber auch aufgrund der fortdauernden Ankunft irregulärer Migranten, seine Grenzkontrollen durch die Operation Schutzschild (Aspida). Diese Operation beinhaltete die Entsendung von 1.800 Grenzschützern in die Evros-Region. Zusätzlich wurde der Grenzzaun an dem 12,5 Kilometer langen Abschnitt der griechisch-türkischen Grenze fertiggestellt, über den die meisten irregulären Migranten nach Griechenland gelangen. Passkontrollen wurden verstärkt und die Häfen von Patra und Igoumenitsa, die Hauptausreisepunkte nach Italien, technologisch aufgerüstet.

Festnahmen

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 30.433 irreguläre Migranten an der griechisch-türkischen Landgrenze festgenommen. Die meisten von ihnen wurden nach einigen Tagen oder Wochen wieder frei gelassen mit der Aufforderung, das Land innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Die meisten Migranten reisen jedoch nach Athen weiter, um ihre co-ethnischen Netzwerke oder die Kontaktpersonen ihrer Schleuser zu finden. Einige von ihnen tun dies mit dem Ziel, Arbeit und Unterkunft in der Hauptstadt des Landes zu finden und dann einen Asylantrag zu stellen. Dies gilt insbesondere für Personen aus vom Krieg zerrissenen Ländern wie Afghanistan, Somalia, Irak und Palästina. Andere versuchen, nach Italien zu gelangen und von dort aus in ein anderes EU-Land weiterzureisen.

Tabelle 5: Festnahmen irregulärer Migranten an den Landesgrenzen 2007-2012

Hinweis: Die Daten beziehen sich auf Festnahmen, nicht auf Personen. Das bedeutet, dass eine Person, die zweimal festgenommen wird, auch zweimal zählt.
*Aufgrund der sehr geringen Zahl an Festnahmen in den Jahren 2011 und 2012 ist davon auszugehen, dass die Festnahmen in der Kategorie "Rest des Landes" inbegriffen sind.
Ort der Festnahme 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Griechisch-albanische Grenze42.89739.26738.16433.97911.74310.927
Griechisch-mazedonische Grenze2.8873.4592.3551.5891.0031.168
Griechisch-bulgarische Grenze9661.7951.258983636365
Griechisch-türkische Landgrenze16.78914.4618.78747.08854.97430.433
Griechisch-türkische Seegrenze16.78130.14927.6856.204N/A*N/A*
Kreta2.2452.9612.8592.4441.6402.834
Rest des Landes29.79954.24545.03740.23729.37231.151
Insgesamt 112.364 146.337 126.145 132.524 99.368 76.878

Quelle: Daten der griechischen Polizei, Externer Link: www.astynomia.gr

Die Standard-Praktiken beim Aufgriff irregulärer Migranten sowohl an den See- als auch den Landesgrenzen beinhalten das Von-Bord-Gehen, Erste Hilfe und Gesundheitschecks, Transfer zur Polizeistation für die Identitätsüberprüfung (für diejenigen, die keine Papiere bei sich haben) und Inhaftierung. Die Haft ist ein hitzig diskutiertes Thema in Griechenland. Das Land ist für seine Auffanglager auf den Inseln , insbesondere auf Lesbos, scharf kritisiert worden. Auch für die Praxis der Festnahme von Asylsuchenden erntete Griechenland Kritik. Diese Praxis wurde 2012 jedoch gestärkt durch die Modifizierung des Präsidialdekrets 114/2010. Asylsuchende dürfen demnach jetzt bis zu zwölf Monate in Gewahrsam genommen werden – statt wie zuvor bis zu drei Monate bzw. unter bestimmten Umständen bis zu sechs Monate. Diese Praxis trägt nicht zu einem effektiven Umgang mit Asylanträgen bei. Stattdessen zielt sie darauf, Migranten davon abzuschrecken, einen Asylantrag zu stellen.

Abschiebungen

Seit 2008 hat Griechenland insgesamt 86.934 Personen abgeschoben, vor allem nach Albanien, aber auch in Länder wie Afghanistan, Irak und Pakistan. Allein im Jahr 2012 brachte Griechenland 11.034 Personen sowohl im Zuge einer freiwilligen als auch einer erzwungenen Rückkehr in ihre Herkunftsländer zurück; zählt man die 4.759 Überstellungen in Drittstaaten im Rahmen von Rückübernahmeabkommen hinzu, so waren es 15.793 Personen. Die Zahl der Abschiebungen bleibt jedoch deutlich unter der der Festnahmen. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens stellen irreguläre Einwanderer häufig einen Asylantrag, um eine Abschiebung zu vermeiden. Bedenkt man das griechische Asylsystem (wie oben skizziert), so ist es wahrscheinlich, dass der Migrant zumindest ein paar Jahre im Land verbleiben kann, bevor ihm erneut die Abschiebung droht. Zweitens erhalten aufgegriffene und inhaftierte Einwanderer von den Botschaften ihrer Herkunftsländer oftmals keine Reisedokumente, was bedeutet, dass sie schließlich mit einem schwebenden Ausweisungsbefehl entlassen werden und als undokumentierte Migranten im Land verbleiben.

Dieser Text ist Teil des Länderprofils "Interner Link: Griechenland".

Fussnoten

Fußnoten

  1. Triandafyllidou/Dimitriadi (2011).

  2. Siehe auch Triandafyllidou/Maroukis (2012).

  3. Zur Situation in griechischen Auffanglagern siehe Pro Asyl (2007), Human Rights Watch (2008), Frontex (2011), Fundamental Rights Agency (2011).

  4. UNHCR (18. Oktober 2012).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Anna Triandafyllidou für bpb.de

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Weitere Inhalte

Anna Triandafyllidou ist Professorin am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz und Fiesole, Italien. Sie leitet den Forschungsbereich "Cultural Pluralism" des Global Governance Programms. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen kulturelle Diversität, Fragen zu Demokratie und Nationalismus sowie Migration in europäischer und internationaler Perspektive. E-Mail Link: anna.triandafyllidou@eui.eu