Einwanderer werden in Kanada dazu ermutigt, die kanadische Staatsbürgerschaft anzunehmen, da die Einbürgerung von der Regierung als ein "wichtiger Schritt im Integrationsprozess eingewanderter Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der vollen Teilhabe am Leben in Kanada" betrachtet wird.
Folglich hat das Land eine der höchsten Einbürgerungsquoten der Welt. 2011 waren 85,6 Prozent aller Einwanderer, die die entsprechenden Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllten, eingebürgert
Die hohe Einbürgerungsrate ist ein Grund dafür, warum die hohe Einwanderung nach Kanada und die große Diversität der Bevölkerung bislang – anders als in vielen europäischen Ländern im Verlauf des letzten Jahrzehnts – nicht von rechten Parteien als Wahlkampfthemen aufgegriffen worden sind. Die hohe Einbürgerungsrate bedeutet, dass die Mehrheit der Einwanderer an Wahlen teilnehmen darf. Ihre Stimmen haben besonders in Gebieten mit vielen Wahlkreisen, z.B. in den großen urbanen Zentren des Landes, in denen viele Einwanderer leben, Einfluss auf das Wahlergebnis. Politiker (und die Parteien, denen sie angehören) haben daher mehr zu verlieren als zu gewinnen, wenn sie sich gegen Einwanderung und Diversität positionieren.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung haben sich 2010 leicht verändert. Um sich einbürgern lassen zu können, muss man im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein und mindestens drei der letzten vier Jahre vor der Antragstellung in Kanada gelebt haben. Darüber hinaus müssen Antragsteller in Englisch oder Französisch kommunizieren können, wobei die Sprachkenntnisse durch einen Sprachtest oder einen Hochschulabschluss in Englisch oder Französisch nachgewiesen werden müssen. Zudem ist ein Einbürgerungstest
1977 wurde die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt. 2011 waren 944.700 Personen bzw. 2,9 Prozent der Bevölkerung des Landes im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten, davon waren wiederum 79,5 Prozent Einwanderer.
2009 trat ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft, das den Erwerb der kanadischen Staatsangehörigkeit qua Abstammung auf die im Ausland geborenen Kinder kanadischer Auswanderer begrenzte. Mit anderen Worten, wenn jemand außerhalb Kanadas geboren wird und mit der Geburt die kanadische Staatsangehörigkeit von einem Elternteil erbt, dann kann diese Person die kanadische Staatsangehörigkeit nicht an die eigenen Kinder weitervererben, sofern diese auch außerhalb Kanadas geboren werden. Allgemein gilt der Grundsatz, dass alle Personen, die auf kanadischem Territorium geboren werden, mit der Geburt die kanadische Staatsangehörigkeit erhalten (jus soli).