Die kroatische Flüchtlings- und Asylthematik ist stark von den Jugoslawienkriegen in den 1990er Jahren und zunehmend deutlicher von der Annäherung an die EU im 21. Jahrhundert geprägt. Entsprechend ist zwischen den Spätfolgen der Jugoslawienkriege einerseits und den aktuellen Zuwanderungen von Flüchtlingen und der darauf ausgerichteten Asylpolitik andererseits zu unterscheiden. Numerisch bedeutsam sind gegenwärtig allein die Spätfolgen der Kriege. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen zählte im Januar 2012 24.301 Personen in Kroatien und 85.402 Personen aus Kroatien als Personen, denen es sich verpflichtet fühlt (›Population of Concern‹). Nur bei wenigen dieser Personen ist der Status rechtlich eindeutig (zum Teil auch deshalb, weil z. B. der Status ›zurückgekehrter Flüchtling‹ mit hohen Auflagen verbunden ist). Ungleich häufiger sind die Fälle bei denen Personen zum Beispiel von Staatenlosigkeit bedroht sind oder auf Rückkehrmöglichkeiten warten und genau deshalb vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR beobachtet werden. Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die innere Differenzierung dieser Gesamtzahlen.
Tabelle 6: Momentaufnahme der Flüchtlingssituation im Januar 2012
Flüchtlinge und Vertriebene in Kroatien | Flüchtlinge und Vertriebene aus Kroatien | |
---|---|---|
Flüchtlinge | 824 | 62.649 |
Asylbewerber | 235 | 739 |
Zurückgekehrte Flüchtlinge (im Jahr 2011) | 439 | 439 |
Binnenflüchtlinge | 0 | 0 |
Zurückgekehrte Binnenflüchtlinge (im Jahr 2011) | 67 | 67 |
Staatenlose | 1.720 | - |
Verschiedene | 21.016 | 21.508 |
Insgesamt | 24.301 | 85.402 |
Quelle: UNHCR: Externer Link: www.unhcr.org/pages/49e48d7d6.html# (3.1.2013)
Asylrecht
Das erste Asylrecht Kroatiens wurde 2004 erlassen. Diese Etablierung wie auch die konkrete Ausgestaltung des Asylrechts standen deutlich unter den Bedingungen der angestrebten EU-Mitgliedschaft. Mit Blick auf das Kapitel 24 des Acquis Communitaire (Justiz, Freiheit und Sicherheit) hat sich Kroatien verpflichtet, Europäisches Gemeinschaftsrecht anzuwenden bzw. die eigene Gesetzgebung mit dem Europäischen Recht zu harmonisieren und den Anforderungen der Genfer Konvention sowie dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zu entsprechen. Zwei Jahre nach Erlass des Gesetzes wurde das Recht auf Asyl 2006 zum ersten Mal gewährt. Das Asylrecht sieht unterschiedliche Schutzstatus und Integrationsmaßnahmen vor. Es regelt Aufenthalts-, Unterkunfts-, Arbeits-, Gesundheitsversorgungs- und Bildungsfragen, gewährt Religionsfreiheit, das Recht auf Familienzusammenführung, das Recht auf Zugang zum Rechtssystem sowie soziale Unterstützung und Integrationshilfe.
Asylbewerberzahlen
Die Asylbewerberzahlen sind bisher niedrig, wenn auch zuletzt deutlich gestiegen. Laut Šabiæ et al. – die Zahlen variieren von Quelle zu Quelle leicht –, beantragten bis zum 6.10.2011 insgesamt 1.539 Personen Asyl.
Tabelle 7: Zahl der Asylanträge in Kroatien
2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
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Asylanträge | 200 | 160 | 150 | 290 | 810 |
Quelle: UNHCR (2012), S. 20