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Irreguläre Migration | Kroatien | bpb.de

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Irreguläre Migration

Pascal Goeke

/ 2 Minuten zu lesen

Kroatien als Transitland

Das Phänomen der irregulären Migration ist eng mit der geopolitischen Lage Kroatiens verbunden. Kroatien liegt im nördlichen Teil der sogenannten Balkanroute. Der rege Verkehr auf dieser Route führte 2011 dazu, dass die kroatisch-slowenische Grenze von über 47 Millionen Personen und 21 Millionen Fahrzeugen überquert wurde und damit klar die am häufigsten passierte EU-Außengrenze war. Politisch gilt es zu beachten, dass Kroatien an die EU- und Schengen-Staaten Slowenien und Ungarn sowie an Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Serbien grenzt. Für das Phänomen der irregulären Migration zusätzlich zu bedenken ist, dass Rumänien und Bulgarien zwar EU-Staaten sind, nicht aber zum Schengen-Raum gehören, so dass der EU- und Schengen-Staat Griechenland in puncto Schengengrenzen isoliert ist. Irreguläre Migrantinnen und Migranten, die den Schengen-Staat Griechenland mit Ziel eines anderen Schengenlandes verlassen, werden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die serbisch-ungarische, kroatisch-ungarische oder kroatisch-slowenische Grenze zu passieren versuchen. Daraus ergibt sich die große Bedeutung Kroatiens als Transitland für undokumentierte Migranten.

Bedenkt man die hohe Zahl von über 47 Millionen Grenzübertritten an der slowenisch-kroatischen Grenze und die Tatsache, dass slowenische und kroatische Behörden pro Tag über 4.000 Fahrzeuge überprüfen, so mögen die 202 Personen, die im Jahr 2011 an dieser Grenze in Fahrzeugen versteckt gefunden wurden, im Einzelfall tragisch sein, insgesamt sind sie aber zu vernachlässigen. Auch die im Jahr 2011 gefassten 3.461 Migranten ohne gültiges Visum stellen keine besondere Bedrohung oder Belastung für Kroatien dar.

Kroatien als Teil des EU-Grenzregimes

Rechtlich ist der Tatbestand der irregulären Migration im Ausländergesetz, im Strafgesetzbuch, im Gesetz über die Überwachung der Grenzen und in weiteren Statuten geregelt. Mit 26 Staaten (davon 17 EU-Mitgliedstaaten) hat Kroatien insgesamt 24 Rückführungsabkommen unterzeichnet. Auch hier sorgt die anstehende EU-Mitgliedschaft dafür, dass die Grenz- und Migrationskontrollen den EU-Standards entsprechend umstrukturiert werden. Diese Umstrukturierung fällt in den Aufgabenbereich des Innenministeriums. Verschiedene Schulungen für Sicherheitsbehörden, Aufklärungskampagnen der Öffentlichkeit und die finanzielle Unterstützung entsprechender NGOs sind fester Bestandteil der Politik geworden und werden von EU-Institutionen regelmäßig kontrolliert.

Fussnoten

Fußnoten

  1. International Organization for Migration (IOM) (2007), S. 33; Frontex (2011, 2012).

  2. Frontex (2012), S. 14.

  3. Europäische Kommission (2012), S. 14.

  4. Mit den Benelux-Staaten wurde ein gemeinsames Abkommen unterzeichnet.

  5. United States Department of State (2012); Europäische Kommission (2012).

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Dr. Pascal Goeke ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Geographischen Institut der Universität Zürich.
E-Mail: E-Mail Link: pascal.goeke@geo.uzh.ch