Die Anfänge
Als Teil des Osmanischen Reichs galt in Albanien bis zur Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1912 die Osmanische Rechtsprechung. Das erste Dokument, das Bestimmungen zur albanischen Staatsangehörigkeit enthielt, war die erste Verfassung des Landes, die 1914 angenommen wurde.
Die kommunistischen Jahre
Die kommunistische Regierung erließ 1946 ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, wonach die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Geburt in Albanien, Einbürgerung oder internationale Abkommen erlangt werden konnte. Das Gesetz erleichterte den Erwerb der Staatsangehörigkeit für Individuen albanischen Ursprungs. Durch eine Reihe von Bestimmungen zum Verlust der albanischen Staatsangehörigkeit wurde das Gesetz auch als Waffe gegen Feinde der Regierung eingesetzt. Entsprechend konnte die Staatsbürgerschaft Individuen entzogen werden, die im Ausland lebten oder sich gegen die Interessen der Volksrepublik Albanien stellten oder dieses während des Zweiten Weltkriegs getan hatten. Die Nachfolgeverordnung aus dem Jahr 1954 sprach dem Präsidium der Volksrepublik Albanien weitreichende Rechte in Bezug auf die Vergabe, die Entlassung aus und den Entzug der Staatsangehörigkeit zu.
Die frühen 1990er Jahre
Die doppelte Staatsbürgerschaft wurde zum ersten Mal 1992 in einem kurzen Präsidentenerlass eingeführt, der noch im selben Jahr in ein Gesetz überführt wurde. Dieses zielte auf die Vereinfachung des Erwerbs der albanischen Staatsangehörigkeit durch Ausländer albanischer Herkunft. Drei Gruppen profitierten von dem Gesetz:
Albaner aus dem ehemaligen Jugoslawien, die die albanische Staatsangehörigkeit erwerben wollten, ohne ihre andere Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen,
Albaner – insbesondere Gegner des kommunistischen Regimes – denen in den kommunistischen Jahren die albanische Staatsangehörigkeit entzogen worden war;
und die Diaspora, die sich nach den 1990er Jahren herausbildete.
Darüber hinaus wurde 1993 die Charta über Menschenrechte und Grundfreiheiten angenommen, die festschrieb, dass niemandem die Staatsangehörigkeit ohne sein Einverständnis entzogen werden kann.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1998
1998 wurden eine neue Verfassung – die erste echte postkommunistische Verfassung – und ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet. Kindern mit mindestens einem albanischen Elternteil wurde fortan die albanische Staatsangehörigkeit automatisch zugesprochen und es wurde verfassungsrechtlich verankert, dass die Staatsbürgerschaft ohne Einverständnis des betroffenen Bürgers nicht entzogen werden darf.
Das Staatsangehörigkeitsrecht steht im Einklang mit EU-Recht und ist damit ein wichtiger Schritt in Albaniens Bestreben ein vollständiges Mitglied der EU zu werden.
Tabelle 9: Ausgewählte Daten zum Erwerb und zum Verlust der albanischen Staatsangehörigkeit, 1992-2013
Jahr | 1992 | 1992-1997 | 1991-2007 | 1992-2007 | 2002 | 2012 | 2013 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Erwerb | 1.107 | 2.530 | 3.184 | n.a. | n.a. | 367 | 35 |
Verlust | n.a. | 668 | n.a. | 4.949 | 1.105 | 128 | 90 |
Quellen: Büro des Präsidenten von Albanien, in: Sorraj (2007, S. 36-38, 41) zitiert nach Krasniqi (2012, S. 9-13); Externer Link: www.president.al (Zugriff: 8.2.2013)