Erst 1993 wurden Binnenmigration und internationale Migration offiziell zu einem Menschenrecht erklärt. Artikel 22 des Gesetzes 7692 garantierten jedem albanischen Staatsangehörigen das Recht, seinen Wohnsitz im Land frei wählen sowie das Land verlassen und auch zurückkehren zu dürfen.
In den 1990er Jahren besaßen migrationspolitische Maßnahmen im Allgemeinen einen Ad-hoc-Charakter. Auswanderung wurde primär als ein Mittel betrachtet, um Arbeitslosigkeit auszulagern und Wohlstand in Form von Rücküberweisungen zu importieren. Albanien wurde von der EU bald als problematisch angesehen, da es als Ursprungsland aller Art illegaler Aktivitäten und Produkte galt, wie Menschenhandel, Drogen, Menschenschmuggel und undokumentierte Migranten, um nur einige wenige zu nennen. Sammelabschiebungen wie sie von Griechenland durchgeführt wurden und andere Maßnahmen, die auf die Verhinderung irregulärer Zuwanderung abzielten, zeigten wenig Wirkung. Daher handelte die EU mehrere Abkommen mit albanischen Regierungen aus, um diese irregulären Migrationsbewegungen zu unterbinden.
Im Jahr 2000 bot die EU Albanien die Aussicht auf einen Beitritt an und begann 2003 mit den Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) – ein wichtiger Schritt im Beitrittsprozess. Das SAA wurde 2006 unterzeichnet. Es folgte ein Aktionsplan, in dem Themen rund um Migration und Asyl einen zentralen Schwerpunkt bildeten. Die gesamte albanische Migrationspolitik und der entsprechende institutionelle Rahmen orientieren sich an den Bedürfnissen und Forderungen der EU, die im SAA und im Aktionsplan dokumentiert werden.
Mit finanzieller und technischer Unterstützung der EU und der IOM wurde eine nationale Migrationsstrategie ausgearbeitet. Zusammen mit den sie begleitenden Aktionsplänen zu Migration und Rücküberweisungen zielt sie auf eine verbesserte Steuerung der Migrationsbewegungen. Dies geschieht z.B. durch die Ausweitung der legalen Abwanderungsmöglichkeiten in Form von Programmen für saisonale Beschäftigung, die temporäre und zirkuläre Migration ermöglichen.
Im Jahr 2008 trat ein Visaerleichterungsabkommen mit der EU in Kraft. Es vereinfachte den Antrag für ein Visum und erleichterte die Einreise in die EU für bestimmte albanische Staatsangehörige wie Rentner, Studierende, Journalisten und Fachkräfte. Seit Dezember 2010 dürfen alle albanischen Staatsangehörigen, die einen biometrischen Reisepass besitzen, visumfrei in den Schengenraum einreisen und sich dort als Touristen bis zu drei Monaten aufhalten.
Andre Politiken adressieren die Reintegration nach Albanien zurückgekehrter albanischer Staatsangehöriger, Menschenhandel sowie Flüchtlinge und Asylsuchende.