Eine sehr kleine Zahl an Migranten gelangt illegal nach Albanien. Sie reisen oft über Griechenland ein und nutzen Albanien als Transitland auf dem Weg nach Italien. Andere wiederum verbleiben auch noch nach Ablauf ihrer Visa in Albanien (Visa Overstayers) oder verlassen wie im Fall vieler türkischer Staatsangehöriger das Land im Anschluss an die 90 Tage, die sie ohne Visum in Albanien verbringen dürfen, nicht. Im Jahr 2001 wurde ein sogenanntes Vorprüfverfahren (pre-screening procedure) eingeführt. In diesem Verfahren entscheiden Repräsentanten des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Abteilung für Asyl und Flüchtlinge des albanischen Innenministeriums darüber, ob es sich bei dem von albanischen Behörden Festgenommenen um einen Flüchtling, einen Wirtschaftsmigranten oder ein Opfer von Menschenhandel handelt. Die Betroffenen werden anschließend an die jeweils zuständige Behörde vermittelt, damit sie entweder einen Asylantrag stellen können, als Menschenhandelsopfer Hilfe erhalten oder mit Unterstützung der IOM freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Es gab zunächst jedoch keine Regelungen für Migranten, die keiner diese Kategorien zugeordnet werden konnten.
2008 wurden in dieser Hinsicht zwei Rechtsakte verabschiedet: zum einen die Verordnung des Innenministeriums ''über die von der Staatspolizei zu implementierende Prozedur zur Selektion irregulärer Ausländer an der Grenze'' (On the Procedure to Be Implemented by the State Police for Selection of Irregular Foreigners at the Border) und zum anderen das Ausländergesetz. Infolgedessen werden irreguläre Migranten, die in Albanien festgenommen werden und nicht in die oben genannten Kategorien fallen, nun dazu aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen. Leisten sie der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht Folge, so wird eine Zwangsausweisung angeordnet. In diesem Fall werden irreguläre Migranten bis zur Vollstreckung der Ausweisung inhaftiert – die Haft kann bis zu sechs Monate dauern und aus berechtigten Gründen um weitere sechs Monate verlängert werden.
Die meisten Transitmigranten stammen aus Südasien, darunter sind insbesondere Afghanen, aber auch einige Chinesen, Kurden und Afrikaner.
Tabelle 8: Zahl der abgeschobenen irregulären Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsländer, 2006-2010
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
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Anzahl | 9 | 36 | 93 | 42 | 29 |
Quelle: Daten des albanischen Innenministeriums, in: Dedja (2012b, S.106)