Die Zahl der seither als Flüchtling in Japan anerkannten Personen beläuft sich auf lediglich 598 Personen; 307 Personen davon stammen aus Myanmar. Im Jahr 2011 verhandelte das japanische Justizministerium über 2.999 Anträge (2.119 Erstanträge und 880 Anfechtungen). Davon wurden 21 Anerkennungen ausgesprochen; in 248 weiteren Fällen wurde eine Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage humanitärer Gründe erteilt. Damit wurden im Jahr 2011 lediglich 0,7% der Anträge auf Anerkennung als Flüchtling positiv beschieden. Das Jahr 2011 reiht sich damit nahtlos ein in den bisherigen zurückhaltenden Trend in der japanischen Flüchtlingspolitik.
Flucht und Asyl
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Ähnlich wie im Themenfeld der Integration ist Japan auch im Themenfeld Flucht und Asyl eine "verspätete Nation". Erst 1981 und damit dreißig Jahre nach ihrem Inkrafttreten ratifizierte Japan die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
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Prof. Dr. Gabriele Vogt ist Professorin für Japanologie am Asien-Afrika-Institut der Universität Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der sozialwissenschaftlichen Japanforschung und umfassen neben dem Thema der internationalen Migration nach Japan auch Japans demographischen Wandel und Themen der politischen Partizipation.
E-Mail Link: gabriele.vogt@uni-hamburg.de
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