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Staatsbürgerschaft | Japan | bpb.de

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Staatsbürgerschaft

Gabriele Vogt

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Ein offener Zugang zur Staatsbürgerschaft gilt als beste Möglichkeit, die Rechte von Zuwanderern zu schützen. Das gilt umso mehr in einem Land wie Japan, das einen Rechtstreit über die Frage kennt, ob die in der Verfassung benannten Menschenrechte auch für Zuwanderer zutreffen oder nur für japanische Staatsbürger. Auch kennt die Verfassung keinen Artikel, der ausdrücklich Rechte und Pflichten der Zuwandererbevölkerung thematisiert.

Japans Gesetz über die Staatsangehörigkeit definiert das jus sanguinis Prinizip nach dem die Staatsangehörigkeit in der Regel via Abstammung erworben wird (Art. 2). Zum Verfahren der Naturalisierung geben die Artikel 4 bis 10 Auskunft. Dort heißt es, dass jeder Nicht-Japaner sich um die japanische Staatsangehörigkeit bewerben darf; die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Justizminister (Art. 4). Für eine erfolgreiche Bewerbung gelten folgende Grundvoraussetzungen: Der Lebensmittelpunkt der letzten fünf Jahre muss in Japan gelegen haben; die Aufenthaltskategorie "Student" ist dabei explizit ausgeschlossen. Der Bewerber muss das 20. Lebensjahr vollendet haben und darf bislang nicht straffällig geworden sein, insbesondere nicht an verfassungsfeindlichen Aktivitäten beteiligt gewesen sein. Er muss darüber hinaus für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen können und bereit sein, seine bisherige Staatsbürgerschaft zugunsten der japanischen aufzugeben. Ausführungen zu Sonderfällen folgen in den weiteren Artikeln.

Im Jahr 2010 lagen 13.072 Anträge auf Naturalisierung vor, von denen 234 abgelehnt wurden. Unter den erfolgreichen Anträgen kam der Großteil (ca. 6.600 Anträge) aus der koreanischen Zuwandererbevölkerung. Die zweitgrößte Gruppe stellte mit ca. 5.000 Anträgen die chinesische Zuwandererbevölkerung. Naturalisierung ist kein Massenphänomen in Japan und ebenso wenig ein Thema des öffentlichen Diskurses. Dies ändert sich natürlich bei prominenten Fällen wie dem gebürtigen Koreaner Masayoshi Son, dem Vorstandsvorsitzenden der Softbank Corporation, dem Abgeordneten des Oberhauses Marutei Tsurunen, einem gebürtigen Finnen , oder dem TV-Star und gebürtigen Nigerianer Bobby Ologun. Im Jahr 2012 machte der Fall des japanischen TV-Stars Hiroshi Neko Schlagzeilen, der die Staatsbürgerschaft Kambodschas annahm, um sich seinen Traum von einer Olympia-Teilnahme im Marathon zu erfüllen. Für die Qualifikation im japanischen Olympiateam hatten seine Laufzeiten nicht ausgereicht.

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Prof. Dr. Gabriele Vogt ist Professorin für Japanologie am Asien-Afrika-Institut der Universität Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der sozialwissenschaftlichen Japanforschung und umfassen neben dem Thema der internationalen Migration nach Japan auch Japans demographischen Wandel und Themen der politischen Partizipation.
E-Mail Link: gabriele.vogt@uni-hamburg.de