Zuwanderungskanäle
Die oben skizzierten Kanäle für Arbeitsmigration nach Japan – die Programme für Japanischstämmige, für internationale Praktikanten und für Pflegekräfte – sind allesamt staatlich initiierte Kanäle, die jedoch den Basisprinzipien der Zuwanderungspolitik Japans entgegenstehen. Diese ruhen auf zwei Säulen: erstens, Zuwanderung soll nur den Hochqualifizierten offen stehen und, zweitens, Zuwanderung soll immer nur temporär möglich sein. In allen drei skizzierten Fällen handelt es sich in der Regel nicht um hochqualifizierte Zuwanderer und in zwei der drei Fälle – den Japanischstämmigen und den Pflegekräften – besteht die Option aufgrund der Blutsverwandtschaft bzw. der professionellen Qualifikation eine Langzeitaufenthaltserlaubnis bzw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Weitere Gruppen, für die diese genannten Basisprinzipien nicht greifen, sind Familienangehörige japanischer Staatsbürger (2010: 196.248 Personen) und andere Zuwanderer mit Daueraufenthaltserlaubnis (2010: 565.089 Personen zuzüglich 20.251 Familienangehörige) sowie insbesondere auch die Nachfahren der ehemals in der Kolonialzeit zugewanderten Koreaner und Chinesen (2010: 399.106 Personen).
Reformen nicht in Sicht
Der sonst so einflussreiche Unternehmerverband Nippon Keidanren fordert bereits seit einer Dekade eine revidierte Zuwanderungspolitik, die den Lücken auf dem Arbeitsmarkt, die neben dem Pflegesektor auch in Schiffbau und Landwirtschaft gravierend sind, gezielt Rechnung trägt. Dazu erhoffen sich die Unternehmer auch eine Vitalisierung des Arbeitsumfelds durch Diversifizierung.
Weder für die großen politischen Parteien noch für die Öffentlichkeit ist Zuwanderung ein Kernthema. Allenfalls wird es seit Erscheinen des Berichts der Vereinten Nationen zur Ersatzmigration in Industrieländern
Selbst wenn zahlreiche kleinere Reformvorstöße in den vergangenen Jahren zu verzeichnen waren