Das 'Bossi-Fini'-Gesetz (Gesetz 189/2002) hat die bestehende Gesetzgebung in den Bereichen Flucht und Asyl deutlich modifiziert. In der Folge wurde die 'Commissione centrale per il riconoscimento dello "status di rifugiato"' (Zentrale Kommission für die Anerkennung des Flüchtlingsstatus) durch die 'Commissione nazionale per il diritto di asilo' (Nationale Asylrechtskommission) ersetzt. Diese hat eine dezentrale Struktur bestehend aus lokalen Kommissionen in ganz Italien (vertreten in Görz, Mailand, Rom, Foggia, Syrakus, Crotone, Trapani, Bari, Caserta, Turin und Bologna), die die Asylanträge von Flüchtlingen bearbeiten, die sich auf dem Territorium aufhalten für das die jeweilige Kommission zuständig ist. Per Gesetz sind diese lokalen Kommissionen gehalten, den Antragssteller innerhalb von 30 Tagen nach Einreichen des Asylgesuchs vorzuladen und anzuhören. Die Entscheidung über den Asylantrag ist anschließend innerhalb von drei Tagen zu fällen.
Kontrolle der Asylzuwanderung
Im Verlauf der letzten zehn Jahre ist in Bezug auf die eingereichten Asylanträge eine diskontinuierliche Entwicklung zu beobachten. Diese muss vor dem Hintergrund der Ankunft von Migranten über den Seeweg betrachtet werden, da es sich bei der Mehrzahl derjenigen, die Italien auf diesem Wege erreichen, um Flüchtlinge und Asylsuchende handelt.
Im Jahr 2008 beispielsweise kamen 13% aller Zuwanderer über den Seeweg nach Italien. Von diesen beantragten 75% Asyl; der Hälfte der Antragssteller (50%) wurde schließlich irgendeine Form des humanitären Schutzes gewährt.
Aktuelle Entwicklungen
Am Ende des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts geht die Zahl europäischer Asylsuchender zurück während die Zahl afrikanischer Asylsuchender steigt (vgl. Tabelle 5).
Anträge auf internationalen Schutz und Hauptherkunftsländer der Antragssteller, 1990-2011
Anträge auf internationalen Schutz | Hauptherkunftsländer der Antragsteller | |
---|---|---|
1990 | 4.573 | 1) Albanien, 2) Rumänien, 3) Äthiopien |
1991 | 28.400 | 1) Albanien, 2) Rumänien, 3) Somalia |
1992 | 2.970 | 1) Rumänien, 2) Somalia, 3) Eritrea |
1993 | 1.736 | 1) Rumänien, 2) Äthiopien, 3) Ehem. Jugoslawien |
1994 | 2.259 | 1) Rumänien, 2) Äthiopien, 3) Sudan |
1995 | 2.039 | 1) Rumänien, 2) Irak, 3) Sudan |
1996 | 844 | 1) Irak, 2) Äthiopien, 3) Zaire |
1997 | 2.595 | 1) Albanien, 2) Irak, 3) Türkei |
1998 | 18.496 | 1) Ehem. Jugoslawien, 2) Irak, 3) Türkei |
1999 | 37.318 | 1) Ehem. Jugoslawien, 2) Irak, 3) Türkei |
2000 | 24.296 | 1) Irak, 2) Türkei, 3) Ehem. Jugoslawien |
2001 | 21.575 | 1) Irak, 2) Türkei, 3) Ehem. Jugoslawien |
2002 | 18.754 | 1) Irak, 2) Ehem. Jugoslawien, 3) Liberia |
2003 | 15.274 | 1) Somalia, 2) Liberia, 3) Eritrea |
2004 | 10.869 | 1) Ehem. Jugoslawien, 2) Rumänien, 3) Nigeria |
2005 | 10.704 | 1) Ehem. Jugoslawien, 2) Eritrea, 3) Rumänien |
2006 | 10.026 | 1) Eritrea, 2) Ehem. Jugoslawien, 3) Nigeria |
2007 | 13.310 | 1) Eritrea, 2) Elfenbeinküste, 3) Nigeria |
2008 | 13.310 | 1) Nigeria, 2) Somalia, 3) Eritrea |
2009 | 19.090 | 1) Nigeria, 2) Somalia, 3) Pakistan |
2010 | 12.121 | 1) Ehem. Jugoslawien, 2) Nigeria, 3) Pakistan |
2011 | 37.350 | 1) Nigeria, 2) Tunesien, 3) Ghana |
Quelle: Zusammenstellung der Autorin basierend auf Daten des Innenministeriums
Im Jahr 2011 erhielten die italienischen Behörden 37.350 Asylanträge, drei von vier Asylsuchenden kamen aus einem afrikanischen Land, allen voran Nigeria (7.030 Asylgesuche), Tunesien (4.805), Ghana (3.402) und Mali (2.607). Im selben Jahr gewährte die Nationale Asylrechtskommission im Fall von 40% der bearbeiteten Anträge Asyl, 44% der Asylanträge wurden abgelehnt (von den verbleibenden Asylanträgen konnten 9% nicht abschließend bearbeitet werden, 7% hatten ein anderes Ergebnis