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Flucht und Asyl | Italien | bpb.de

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Flucht und Asyl

Dr. Giorgia Di Muzio

/ 3 Minuten zu lesen

Das 'Bossi-Fini'-Gesetz (Gesetz 189/2002) hat die bestehende Gesetzgebung in den Bereichen Flucht und Asyl deutlich modifiziert. In der Folge wurde die 'Commissione centrale per il riconoscimento dello "status di rifugiato"' (Zentrale Kommission für die Anerkennung des Flüchtlingsstatus) durch die 'Commissione nazionale per il diritto di asilo' (Nationale Asylrechtskommission) ersetzt. Diese hat eine dezentrale Struktur bestehend aus lokalen Kommissionen in ganz Italien (vertreten in Görz, Mailand, Rom, Foggia, Syrakus, Crotone, Trapani, Bari, Caserta, Turin und Bologna), die die Asylanträge von Flüchtlingen bearbeiten, die sich auf dem Territorium aufhalten für das die jeweilige Kommission zuständig ist. Per Gesetz sind diese lokalen Kommissionen gehalten, den Antragssteller innerhalb von 30 Tagen nach Einreichen des Asylgesuchs vorzuladen und anzuhören. Die Entscheidung über den Asylantrag ist anschließend innerhalb von drei Tagen zu fällen.

Kontrolle der Asylzuwanderung

Im Verlauf der letzten zehn Jahre ist in Bezug auf die eingereichten Asylanträge eine diskontinuierliche Entwicklung zu beobachten. Diese muss vor dem Hintergrund der Ankunft von Migranten über den Seeweg betrachtet werden, da es sich bei der Mehrzahl derjenigen, die Italien auf diesem Wege erreichen, um Flüchtlinge und Asylsuchende handelt.

Im Jahr 2008 beispielsweise kamen 13% aller Zuwanderer über den Seeweg nach Italien. Von diesen beantragten 75% Asyl; der Hälfte der Antragssteller (50%) wurde schließlich irgendeine Form des humanitären Schutzes gewährt. Der Rückgang der Zahl der Asylanträge in den Jahren 2009 und 2010 ist auf die Ratifikation des 'Trattato di amicizia, partenariato e cooperazione' (Vertrag der Freundschaft, Partnerschaft und Kooperation) mit Libyen zurückzuführen, dem das italienische Parlament im Februar 2009 zustimmte und mit dem Libyen sich bereit erklärte, illegale Migration zu bekämpfen, indem es Migranten davon abhält, von der libyschen Küste in Richtung Italien aufzubrechen. Der Vertrag hat also zu verstärkten Grenzkontrollen geführt. Die Ratifikation dieses Vertrags hat unter Menschenrechtsorganisationen und besonders beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Besorgnis hervorgerufen, da mit Libyen ein Land in das Management und die Kontrolle von potenziellen Asylsuchenden aus kriegszerrütteten Ländern vor allem in Subsahara-Afrika einbezogen wurde, das die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat.

Aktuelle Entwicklungen

Am Ende des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts geht die Zahl europäischer Asylsuchender zurück während die Zahl afrikanischer Asylsuchender steigt (vgl. Tabelle 5).

Anträge auf internationalen Schutz und Hauptherkunftsländer der Antragssteller, 1990-2011

Anträge auf internationalen Schutz Hauptherkunftsländer der Antragsteller
1990 4.5731) Albanien, 2) Rumänien, 3) Äthiopien
1991 28.4001) Albanien, 2) Rumänien, 3) Somalia
1992 2.9701) Rumänien, 2) Somalia, 3) Eritrea
1993 1.7361) Rumänien, 2) Äthiopien, 3) Ehem. Jugoslawien
1994 2.2591) Rumänien, 2) Äthiopien, 3) Sudan
1995 2.0391) Rumänien, 2) Irak, 3) Sudan
1996 8441) Irak, 2) Äthiopien, 3) Zaire
1997 2.5951) Albanien, 2) Irak, 3) Türkei
1998 18.4961) Ehem. Jugoslawien, 2) Irak, 3) Türkei
1999 37.3181) Ehem. Jugoslawien, 2) Irak, 3) Türkei
2000 24.2961) Irak, 2) Türkei, 3) Ehem. Jugoslawien
2001 21.5751) Irak, 2) Türkei, 3) Ehem. Jugoslawien
2002 18.7541) Irak, 2) Ehem. Jugoslawien, 3) Liberia
2003 15.2741) Somalia, 2) Liberia, 3) Eritrea
2004 10.8691) Ehem. Jugoslawien, 2) Rumänien, 3) Nigeria
2005 10.7041) Ehem. Jugoslawien, 2) Eritrea, 3) Rumänien
2006 10.0261) Eritrea, 2) Ehem. Jugoslawien, 3) Nigeria
2007 13.3101) Eritrea, 2) Elfenbeinküste, 3) Nigeria
2008 13.3101) Nigeria, 2) Somalia, 3) Eritrea
2009 19.0901) Nigeria, 2) Somalia, 3) Pakistan
2010 12.1211) Ehem. Jugoslawien, 2) Nigeria, 3) Pakistan
2011 37.3501) Nigeria, 2) Tunesien, 3) Ghana

Quelle: Zusammenstellung der Autorin basierend auf Daten des Innenministeriums

Im Jahr 2011 erhielten die italienischen Behörden 37.350 Asylanträge, drei von vier Asylsuchenden kamen aus einem afrikanischen Land, allen voran Nigeria (7.030 Asylgesuche), Tunesien (4.805), Ghana (3.402) und Mali (2.607). Im selben Jahr gewährte die Nationale Asylrechtskommission im Fall von 40% der bearbeiteten Anträge Asyl, 44% der Asylanträge wurden abgelehnt (von den verbleibenden Asylanträgen konnten 9% nicht abschließend bearbeitet werden, 7% hatten ein anderes Ergebnis).

Fussnoten

Fußnoten

  1. Typen des Flüchtlingsschutzes: internationaler Schutz (befristete Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden kann), Flüchtlingsstatus (fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung, verlängerbar), subsidiärer Schutz (dreijährige Aufenthaltsgenehmigung, verlängerbar), humanitärer Schutz (auf ein Jahr befristetes Visum, verlängerbar). Für mehr Informationen siehe SPRAR (2011).

  2. SPRAR (2011). Aufgrund der politischen Umbrüche in Libyen ist der Vertrag aktuell temporär außer Kraft gesetzt, Libyen hat allerdings mehrfach betont, ihn wieder reaktivieren zu wollen.

  3. World Report 2012: European Union, (online abrufbar unter: http://www.hrw.org/).

  4. Zurückgezogene Asylanträge und Übertragung der Asylanträge an andere Länder im Rahmen des Dublin-Verfahrens.

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Dr. Giorgia Di Muzio ist studierte Politikwissenschaftlerin und Soziologin. Sie promovierte an der Universität in Bologna über osteuropäische Frauen im Haushalts- und Pflegesektor in Italien.

E-Mail: E-Mail Link: giorgia.dimuzio@unibo.it