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Integration und Integrationspolitik | Italien | bpb.de

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Integration und Integrationspolitik

Dr. Giorgia Di Muzio

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Bildungsintegration

Die Inklusion nicht-italienischer Schüler/-innen in das Bildungssystem stellt vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Zahl ausländischer schulpflichtiger Schüler eine der zentralen sozialpolitischen Debatten der vergangenen Jahre dar. So waren im Schuljahr 2010/2011 711.064 ausländische Schüler in Schulen in Italien eingeschrieben und stellten damit rund 7,9% der gesamten Schülerschaft. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 5,4%. Rückblickend hat sich der Anstieg der Zahl ausländischer Schüler in den letzten Jahren verlangsamt. So stieg die Zahl ausländischer Schüler im Schuljahr 2009/2010 gegenüber 2008/2009 um 7% während sie zwischen 2007/2008 und 2008/2009 um 9,6% gewachsen war. Dieser Anstieg ist insgesamt auf eine wachsende Zahl von Personen der zweiten Zuwanderergeneration - also Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Italien geboren wurden und dort aufgewachsen sind – zurückzuführen, die nach und nach in das italienische Schulsystem eintreten.

Aktuell weisen Grundschulen den größten Anteil an nicht-italienischen Schülern auf – 9% aller Grundschulkinder sind Ausländer. Den größten Zuwachs an ausländischen Schülern verzeichneten im letzten Jahrzehnt jedoch die höheren Schulen (entspricht der Sekundarstufe II in Deutschland), wobei der Anteil ausländischer Schüler an der gesamten Schülerschaft in diesem Bereich mit 5,8% immer noch sehr gering ausfällt.

Italienische und ausländische Schüler/-innen zeigen Unterschiede in Bezug auf die Wahl einer höheren Schule. Während ausländische Schüler vor allem in den 'Istituti Professionali' (berufsbildende Schulen) (40,4%) und den 'Istituti Tecnici' (technische Schulen) (38%) zu finden sind und seltener ein 'Liceo' (Gymnasium) (18,7%) besuchen, wählen die meisten italienischen Schüler das 'Liceo' (43,9%) oder 'Istituto Tecnico' (33,2%), weniger beliebt ist bei ihnen das 'Istituto Professionale' (19,2%). Signifikante Unterschiede gibt es nicht nur hinsichtlich der Wahl der Schulform, sondern auch im Hinblick auf die Leistungen ausländischer und italienischer Schüler besonders in den höheren Schulen (Sekundarstufe II): Im Schuljahr 2009/2010 wurden rund 30% der ausländischen Schüler/-innen nicht versetzt und mussten das Schuljahr wiederholen. Die Nichtversetzungsrate ausländischer Schüler lag damit etwa doppelt so hoch wie die ihrer italienischen Mitschüler.

Arbeitsmarktintegration

Ein weiterer Schlüsselindikator für die Integration der Zuwandererbevölkerung ist ihre Platzierung auf dem Arbeitsmarkt. Tatsächlich liegt die Erwerbsquote der ausländischen Bevölkerung höher als die italienischer Staatsangehöriger (im Jahr 2010 z.B. 67% im Vergleich zu 60,6%). Von Arbeitslosigkeit sind ausländische Staatsangehörige jedoch häufiger betroffen als ihre italienischen Kollegen (11,6% im Vergleich zu 8,1%). Die höhere Arbeitslosenquote liegt zum Teil darin begründet, dass Ausländer vor allem in unqualifizierten Tätigkeitsbereichen beschäftigt sind, die am stärksten von der aktuellen Wirtschaftskrise betroffen sind.

Soziale Rechte und politische Partizipation

Eine systematische und kohärente Integrationspolitik gibt es in Italien nicht, obwohl zahlreiche Gesetze verschiedene Bereiche der sozialen Integration von Zuwanderern regeln. Eine unzureichende langfristig-angelegte Planung hat bislang dazu geführt, dass vor allem im sozialpolitischen Bereich eher ad hoc auf Bedürfnisse reagiert wurde, die mit Zuwanderung assoziiert wurden. Den Zuwanderern wurden soziale Rechte zugesprochen, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Bildung. Demgegenüber mangelt es ihnen an politischen Mitspracherechten. Trotz zahlreicher Reformversuche in den letzten Jahren ist die politische Repräsentation der Zuwanderer – unzweifelhaft ein wichtiges Element gesellschaftlicher Inklusion – begrenzt. Das Wahlrecht gilt nur für EU-Staatsangehörige, die es ausdrücklich beantragen und beschränkt sich auf Kommunalwahlen und Wahlen zum Europaparlament. Auf lokaler Ebene haben einige Städte wie Modena, Padua und Turin, aber auch einige Provinzen und Regionen beratende Gremien geschaffen, in denen lokal gewählte Migranten vertreten sind. Diese sollen die politische Repräsentation von Drittstaatsangehörigen gewährleisten. Sie haben allerdings nur eine beratende Funktion und keine Entscheidungsgewalt. Politische Einflussnahme ist Nicht-EU-Staatsangehörigen daher nur begrenzt möglich.

Schwächen der Integrationspolitik und aktuelle Entwicklungen

Schwächen der italienischen Integrationspolitik resultieren vor allem aus einer ineffektiven und ungleichen Implementierung bestehender Richtlinien. Dezentrale Strukturen und unterschiedliche sozio-ökonomische Bedingungen in den verschiedenen Regionen Italiens resultieren in einer ungleichen Behandlung der Zuwandererbevölkerung, einige Regionen bieten den Zuwanderern mehr Möglichkeiten und Rechte als andere. Allgemein erscheint die Implementierung integrationspolitischer Strategien im Norden des Landes effektiver, da das System sozialer und wohlfahrtsstaatlicher sowie gesundheitsfürsorglicher Leistungen hier besser funktioniert als im Süden des Landes, wo Zuwanderer mit Einheimischen um den Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen konkurrieren und es schwieriger ist, einen Arbeitsplatz zu finden.

Auch die aktuelle wirtschaftliche Rezession wirkt sich auf die Integrationspolitik aus, weil sie den sozialen Sektor aushöhlt und damit das Rückgrat integrationspolitischer Maßnahmen schwächt. Lücken in der Integrationspolitik werden oft durch religiöse Institutionen, Gewerkschaften und gemeinnützige Organisationen gefüllt, die Migranten in vielen Situationen unterstützen wie beispielsweise in der Orientierungs- und Anfangsphase direkt nach der Zuwanderung oder in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration. Die Integration der Zuwanderer findet also vor allem auf einer informellen Ebene statt, sie wird durch Freiwilligenverbände, ethnische Netzwerke und den Arbeitsplatz gefördert. Gute Integrationsmaßnahmen (best practice) insbesondere auf lokaler Ebene spielen bei der Integration von Zuwanderern eine wichtigere Rolle als offizielle (staatliche) Politiken.

Das Sicherheitsgesetz 94 aus dem Jahr 2009 hat zu einer Verschlechterung der Bedingungen für die Integration der Zuwanderer beigetragen, weil illegale Migration zu einer Straftat erklärt wurde und sich die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung deutlich verschärft haben. Diese ist seither nur noch möglich, wenn der Zuwanderer, der seine Familie nachholen möchte, nachweisen kann, dass er für ihren Lebensunterhalt aufkommt und die italienischen Behörden darüber hinaus verifiziert haben, dass die Wohnverhältnisse den hygienischen Standards entsprechen. EU-Staatsangehörige sind von diesen Regelungen ausgenommen. Nach dpR 179/2011, das am 10. März 2012 von Italiens Präsident Giorgio Napolitano verabschiedet wurde, müssen Drittstaatsangehörige, die länger als ein Jahr in Italien verbleiben wollen, eine Integrationsvereinbarung mit dem italienischen Staat unterzeichnen. Diese beinhaltet eine Evaluierung der 'Integrationskapazität' des Antragstellers, die auf verschiedenen sozio-ökonomischen Indikatoren beruht, zu denen beispielsweise Kenntnisse der italienischen Sprache und Kultur, der erzielte Bildungsabschluss, Berufsqualifikationen und Beschäftigung zählen. Nach einem zweijährigen Aufenthalt in Italien müssen Zuwanderer eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen, um ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu können.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Level 0 (Frühkindliche Bildung), 1 (Primarstufe) und 3 (Untere Sekundarstufe) der Internationalen Standard-Klassifizierung für Bildungssysteme 2011 (ISCED = International Standard Classification of Education) (vgl. http://www.uis.unesco.org/Education/Documents/UNESCO_GC_36C-19_ISCED_EN.pdf). Das italienische Bildungssystem untergliedert sich in fünf verschiedene Stufen. Die ersten drei Stufen durchlaufen alle Schüler. Es handelt sich um: ›scuola dell'infanzia‹ (Kindergarten, für Kinder zwischen drei und sechs Jahren), ›scuola primaria‹ (Grundschule, für sechs- bis elfjährige Kinder), ›scuola secondaria di primo grado‹ (Sekundarstufe 1, für Schüler zwischen elf und 14 Jahren). Im Anschluss an diese drei Stufen im Bildungssystem kann zwischen verschiedenen Schultypen gewählt werden. Zur Wahl stehen zum einen die fünfjährige Laufbahn an einer höheren Schule und zum anderen der zwei- bzw- dreijährige Besuch einer regionalen berufsbildenden Schule. Es gibt im Wesentlichen drei unterschiedliche Typen höherer Schulen: das ›Liceo‹ (Gymnasium), das ›Istituto Tecnico‹ (Technisches Institut) und das ›Istituto Professionale‹ (Berufsbildendes Institut). Die Universität bildet die fünfte und letzte Stufe im italienischen Bildungssystem. Zugang zur Universität haben alle Schüler/-innen, die einen Abschluss an einer höheren Schule erworben haben, der Typ der höheren Schule ist dabei nicht ausschlaggebend.

  2. Miur (2011), Ismu (2011b).

  3. Istat (2012).

  4. Ambrosini (2005).

  5. Das D.P.R. (›Decreto del Presidente della Repubblica‹) ist ein Dekret des Präsidenten der Republik.

Weitere Inhalte

Dr. Giorgia Di Muzio ist studierte Politikwissenschaftlerin und Soziologin. Sie promovierte an der Universität in Bologna über osteuropäische Frauen im Haushalts- und Pflegesektor in Italien.

E-Mail: E-Mail Link: giorgia.dimuzio@unibo.it