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Aktueller Stand der Einwanderungspolitik | Vereinigte Staaten von Amerika | bpb.de

Aktueller Stand der Einwanderungspolitik

Nicholas Parrott

/ 4 Minuten zu lesen

Nicht-amerikanischen Staatsbürgern kann nach drei Hauptkategorien dauerhaft Aufenthalt im Land gewährt werden: Familienzusammenführung, arbeitsmarktorientierte Einwanderung und Fälle humanitärer Hilfe.

Die Zahl der Menschen, denen jedes Jahr ein dauerhafter Aufenthaltsstatus gewährt wird, setzt sich zusammen aus Neuankömmlingen sowie Personen, deren befristete Aufenthaltsgenehmigung in eine unbefristete umgewandelt worden ist. Permanente Einwanderer (Legal Permanent Residents, LPRs, auch bekannt als Inhaber einer "Green Card") genießen viele Rechte in den USA: sie können unbefristet im Land wohnen und arbeiten, Eigentum erwerben, öffentliche Schulen und Hochschulen besuchen, zum Militär gehen und die US-Staatsbürgerschaft beantragen.

Die Familienzusammenführung stellt bei weitem den häufigsten Zugangsweg dar, über den mehr als die Hälfte der LPRs in die USA gelangt. Die anderen Haupteinwanderungswege führen über die arbeitsmarktorientierte Einwanderung (employment-based immigration), Flüchtlings- und Asylanträge (siehe das Kapitel über Flucht und Asyl) und das so genannte "Vielfaltslotto" (Diversity Lottery, siehe unten).

Familienzusammenführung kommt vor allem für zwei Personengruppen in Frage: direkte Verwandte von US-Staatsbürgern sowie Familienmitglieder, die gemäß den Präferenzkategorien gefördert werden. Die erste Gruppe umfasst Ehegatten und Kinder von US-Staatsbürgern und ist zahlenmäßig unbegrenzt; in der Regel gehören 40% der in einem Jahr zugelassenen LPRs dieser Kategorie an. Die zweite Gruppe teilt sich in vier Präferenzkategorien, von denen drei die Zusammenführung von US-Staatsbürgern regeln und eine weitere den Zugang für Ehegatten und unverheiratete Kinder von Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus (LPRs). Insgesamt sind die Zulassungen in allen vier Präferenzkategorien auf 226.000 bis 480.000 pro Jahr begrenzt. Darüber hinaus dürfen in keiner Kategorie mehr als 7% der Genehmigungen auf ein einziges Land entfallen.

Ein anderer Weg zur dauerhaften Niederlassung führt über die arbeitsmarktorientierte Einwanderung, die für hochqualifizierte und ungelernte Arbeitskräfte, abgestuft in vier verschiedenen Kategorien, gleichermaßen möglich ist. Meist wird ein konkretes Angebot eines Arbeitgebers vorausgesetzt. In einer fünften Kategorie werden Einwanderungsvisa für Personen ausgestellt, die ein Unternehmen gründen oder in ein Unternehmen investieren wollen. Die Zulassungen für Arbeitskräfte sind auf 140.000 pro Jahr begrenzt, wobei diese Zahl um die Zahl der ungenutzten LPR-Zulassungen für Familienangehörige (falls vorhanden) erhöht werden kann. Hier dürfen ebenfalls nicht mehr als 7% der Genehmigungen auf ein Land entfallen.

Schließlich werden über ein Losverfahren (Diversity Lottery) jährlich 55.000 Visa an Bewerber erteilt, aus deren Heimatländern in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr als 50.000 Menschen in die USA eingewandert sind. Eine Liste mit entsprechenden Ländern wird jedes Jahr vor Beginn des Losverfahrens vom Ministerium veröffentlicht. Im Jahr 2011 lag das Zulassungslimit bei 3.500 Personen pro Land.

Zahl der Personen, die in den Jahren 1995-2011 eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhielten. (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Über diese Zuwanderungsmöglichkeiten hinaus gibt es eine Vielzahl von Visumskategorien innerhalb derer befristete Aufenthaltsgenehmigungen an so genannte "Nicht-Immigranten" (nonimmigrants [sic!]) erteilt werden können. Die Zahl dieser Visa ist begrenzt. So werden beispielsweise jedes Jahr 65.000 befristete Visa für hochqualifizierte Arbeitskräfte (H-1B-Visa) ausgegeben (plus 20.000 zusätzliche Visa für ausländische Absolventen von US-Universitäten) sowie 66.000 Arbeitsvisa (H-2B-Visa) für Saisonarbeiter bzw. Arbeitskräfte, die benötigt werden, um einen vorübergehenden Arbeitskräftemangel in folgenden Bereichen auszugleichen: Baugewerbe, Gesundheitswesen, Landschaftsgärtnerei, Forstwirtschaft, Fertigung, Nahrungsmittelverarbeitung und Hotelgewerbe. Nach Schätzungen des Heimatschutzministeriums wurden 2011 159 Millionen "Nicht-Immigranten" zugelassen. Von diesen waren 85% Touristen und Geschäftsreisende.

Einwanderungsbewegungen

Die Zahl der Personen pro Jahr, die eine permanente Aufenthaltserlaubnis erhalten, steigt seit dem Zweiten Weltkrieg kontinuierlich an. In den 1950er Jahren waren es durchschnittlich 250.000 Personen im Jahr; im Zeitraum von 2000 bis 2011 lag diese Zahl vierfach höher, bei knapp über einer Million pro Jahr.

Im Jahr 2011 erteilte permanente Aufenthaltsgenehmigungen (LPR-Status) nach Zulassungskategorie (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Im Jahr 2011 erhielten 1.062.040 Personen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (LPR status). Von diesen waren 481.948 (45,4%) Neuzuwanderer. Die übrigen 580.092 Personen (54,6%) hatten bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in den USA gelebt und vollzogen lediglich einen Statuswechsel. Insgesamt 688.089 (64,8%) Personen erhielten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus im Zuge der Familienzusammenführung, 139.339 Personen (13,1%) im Rahmen der arbeitsmarkorientierten Zuwanderung, 50.103 (4,7%) im Zuge des Losverfahrens (Diversity Lottery), weitere 168.460 (15,9%) im Rahmen der Bestimmungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte, der Rest entfiel auf eine andere Einwanderungskategorie (vgl. Abb.). Die drei häufigsten Geburtsländer von neuen Daueraufenthaltsberechtigten (LPRs) waren Mexiko (14%), China (8,2%) und Indien (6,5%).

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Im Bereich der Einwanderungspolitik ist das US-Geschäftsjahr (von Oktober bis September) gemeint.

  2. Dieser Abschnitt basiert auf Jefferys (2007b).

  3. Die tatsächliche Quote wird jedes Jahr auf eine komplizierte Weise errechnet. Die Kalkulationen berücksichtigen die Zahl der Personen, die im vorigen Jahr in bestimmten Zulassungskategorien (z.B. direkte Verwandte von US-Bürgern, für die es keine Zulassungsbegrenzung gibt) den LPR-Status bekommen haben. Die Zulassungsquote für die Präferenzkategorien der Familienzusammenführung darf nicht geringer als 226.000 sein. Wenn die berechnete Quote weniger als 226.000 beträgt, wird sie standardgemäß bei 226.000 festgelegt. Siehe Jefferys (2007b).

  4. Monger/Yankay (2012).

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