Georgien und Moldau sollen zu ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ erklärt werden
Georgien und Moldau sollen als sogenannte
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Entscheidung mit den niedrigen Schutzquoten für Asylantragstellende aus beiden Staaten. Die Asylanträge würden fast ausnahmslos abgelehnt. Zudem würden beide Länder eine EU-Mitgliedschaft anstreben. EU-Mitgliedstaaten gelten grundsätzlich als sichere Herkunftsländer. Deutschland hat bislang die westafrikanischen Staaten Ghana und Senegal (1993) sowie die sechs Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien (2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (2015) zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Die Zahl der Asylsuchenden aus den Westbalkanstaaten war nach deren Einstufung als sichere Herkunftsländer deutlich zurückgegangen.
Allerdings ist dieser Rückgang wohl auch auf die Erleichterungen für die legale Einwanderung zurückzuführen, die für Staatsangehörige dieser Länder 2016 mit der sogenannten
Kritik an den Plänen, Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, kam unter anderem von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl und dem katholischen Osteuropahilfswerk Renovabis. So seien dort etwa queere Menschen gefährdet und Angehörige der Roma-Gemeinschaften systematischer Diskriminierung ausgesetzt.
Georgien zählt seit Jahren zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern Asylsuchender. 2022 wurden in Deutschland 8.865 Asylanträge von georgischen Staatsangehörigen gestellt. Im Zeitraum Januar bis Juli 2023 waren es 6.612 Anträge. Aus der Republik Moldau kamen vergangenes Jahr 5.218 Asylsuchende nach Deutschland, von Januar bis Juli 2023 waren es 1.910.
Die Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsländer muss von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Bundesinnenministerium legt Pläne zur Erleichterung von Abschiebungen vor
Das Bundesinnenministerium will Abschiebungen erleichtern und hat Ländern und Kommunen hierzu einen Externer Link: Diskussionsentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, die Fristen für ein Ausreisegewahrsam zu verlängern (von zehn auf 28 Tage), die Zutrittsrechte zu Gemeinschaftsunterkünften auszuweiten, die Möglichkeiten des Auslesens von Datenträgern (z. B. mobile Geräte oder Cloud-Dienste) zu konkretisieren sowie die Hürden für Abschiebungen im Zusammenhang mit Clankriminalität zu senken. Legen Ausländer:innen Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein, soll dies in Zukunft keine aufschiebende Wirkung für Rückführungen mehr haben. Menschen, die bereits länger als ein Jahr mit einer Duldung in Deutschland leben, sollen zudem zukünftig ohne erneute Vorwarnung abgeschoben werden können. Bislang wird ihnen eine Abschiebung in der Regel mindestens einen Monat im Voraus angekündigt. Außerdem sieht der Diskussionsentwurf vor, dass Asylantragstellende stärker an der Klärung ihrer Identität mitwirken sollen. Machen sie diesbezüglich im Asylverfahren keine, falsche oder unvollständige Angaben, darf diese Information zu Beweiszwecken in einem Straf- oder Bußgeldverfahren herangezogen werden.
Um die Ausländerbehörden zu entlasten, sollen
Ein weiterer Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums betrifft die Externer Link: Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht. Er strebt einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) an. Darin sind Informationen über alle Ausländer:innen erfasst, die mindestens drei Monate in Deutschland leben oder in den letzten zehn Jahren gelebt haben. Außerdem sind im AZR weitere Personen wie Asylantragstellende und Ausreisepflichtige registriert. Insgesamt enthält es rund 26 Millionen personenbezogene Datensätze. Zukünftig sollen auch Angaben darüber gespeichert werden, ob eine ausländische Person existenzsichernde Leistungen (
Mit den beiden vorgelegten Diskussionsentwürfen schließt das Bundesinnenministerium an Gespräche mit Ländern und Kommunen im
Bundesregierung beschließt Einbürgerungserleichterungen
Für Eingewanderte soll es leichter werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Das hatte die Ampelkoalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und im Mai 2023 Bundesländern und Verbänden einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Externer Link: zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser wurde nun ohne substanzielle Änderungen Externer Link: vom Kabinett beschlossen. Er sieht vor, dass Eingewanderte zukünftig bereits nach fünf statt wie bislang nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland
Ausnahmen mit Blick auf die vorausgesetzten Deutschkenntnisse und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung sind insbesondere für Menschen vorgesehen, die bis 1974 als sogenannte
Verschiedene Verbände kritisierten in einer gemeinsamen Externer Link: Pressemitteilung den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Er sehe keine Einbürgerungserleichterungen für bestimmte Gruppen wie arme Alleinerziehende, behinderte Menschen oder
Der Externer Link: Gesetzestext zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden und könnte dann zum neuen Jahr in Kraft treten.
Afghanistan: 1,6 Millionen Menschen vor den Taliban in Nachbarländer geflohen
Seit die radikal-islamischen Taliban vor zwei Jahren (im August 2021) erneut die Macht in Afghanistan übernommen haben, sind Externer Link: nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mehr als 1,6 Millionen Menschen in die Nachbarländer geflohen (Stand: 30. Juni 2023). Neuankünfte wurden fast ausschließlich im Iran (eine Million) und in Pakistan (600.000) reg istriert. Beide Länder beherbergen seit Jahrzehnten eine große afghanische Flüchtlingsbevölkerung: Im Iran leben schätzungsweise 4,5 Millionen Menschen aus Afghanistan, darunter 750.000 Personen, die offiziell als Flüchtlinge registriert sind (Amayesh card holders). Die Zahl der Afghan:innen in Pakistan wird auf 3,7 Millionen beziffert, darunter 1,3 Millionen registrierte Flüchtlinge (Afghan PoR card holders).
Auch in der EU ist es seit der Machtübernahme der Taliban zu einem Anstieg der Fluchtzuwanderung aus Afghanistan gekommen. 2022 wurden in der EU rund Externer Link: 129.000 Asylanträge von Afghan:innen registriert (2021: ca. 97.800); im ersten Halbjahr 2023 waren es 55.021. Afghanistan ist damit hinter Syrien das Hauptherkunftsland von Menschen, die in der EU um Asyl nachsuchen. Innerhalb der EU ist Deutschland das Hauptaufnahmeland. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Externer Link: stellten 2022 fast 41.500 Schutzsuchende aus Afghanistan einen Asylantrag in der Bundesrepublik (2021: Externer Link: 31.700). In den ersten acht Monaten des Jahres 2023 waren es rund Externer Link: 35.800 (Stand: 31.08.2023). Seit der Machtübernahme der Taliban ist der Anteil afghanischer Asylbewerber:innen, die einen Schutzstatus erhalten, in vielen EU-Staaten deutlich gestiegen, beispielsweise in Deutschland von einer Gesamtschutzquote von Externer Link: 42,9 Prozent im Jahr 2021 auf Externer Link: 83,5 Prozent 2022.
Neben Afghan:innen im regulären Asylverfahren nimmt Deutschland auch über ein gesondertes Aufnahmeverfahren Afghan:innen und ihre Familienangehörigen auf, die in Afghanistan für deutsche Organisationen und Behörden gearbeitet haben (sogenannte Ortskräfte). Zudem gibt es seit Oktober 2022 ein Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghan:innen, z. B. Menschenrechtler:innen. Kritisiert wird in beiden Fällen die zum Teil
Im weltweiten Vergleich hat Deutschland hinter Iran und Pakistan die meisten, aus Afghanistan geflohenen Menschen aufgenommen. Ende 2022 Externer Link: hielten sich insgesamt 286.000 Menschen aus Afghanistan aus humanitären Gründen in Deutschland auf, davon waren gut 211.000 anerkannte Flüchtlinge. Insgesamt sind rund 420.000 Menschen in Deutschland Eingewanderte aus Afghanistan oder deren Nachkommen.
Neben den Menschen, die aus Afghanistan geflohen sind, gab es Anfang August 2023 rund Externer Link: 3,3 Millionen Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben worden waren.
Seit die Taliban im August 2021 wieder die Macht in
Saudi-Arabien: Hunderte äthiopische Migranten und Asylsuchende getötet
Externer Link: Recherchen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zufolge sollen saudische Grenzschützer zwischen März 2022 und Juni 2023 hunderte äthiopischer Migrant:innen und Asylsuchende an der Grenze zum Nachbarland Jemen erschossen haben, darunter Frauen und Kinder. Tötungen von Migrant:innen seien bereits seit 2014 dokumentiert worden, allerdings handele es sich nun nicht mehr um Einzelfälle, sondern um eine systematische Praxis. Einem Externer Link: Bericht von unabhängigen, vom UN-Menschenrechtsrat beauftragten Berichterstattenden zufolge sollen saudische Sicherheitskräfte im Zeitraum Januar bis April 2022 bis zu 430 Migrant:innen und Asylsuchende getötet und weitere 650 verletzt haben. Zudem sei im Norden Jemens nahe der Grenze zu Saudi-Arabien ein geheimer Friedhof mit Leichen von bis zu 10.000 Menschen entdeckt worden, bei denen es sich um Geflüchtete und Migrant:innen handeln soll. Hinweise auf systematische Erschießungen durch saudische Grenzschützer Externer Link: hat auch das Mixed Migration Center gesammelt. Demnach sollen 2022 mindestens 794 Menschen an der Grenze getötet worden sein. Saudi-Arabien wies die Vorwürfe zurück.
An der Grenze Saudi-Arabiens kommt Externer Link: Recherchen des WDR-Magazins Monitor zufolge über die Beteiligung am europäischen Rüstungskonzern EADS (heute Airbus) auch in Deutschland entwickelte Überwachungstechnologie zum Einsatz. EADS hatte 2008 einen Auftrag zur Aufrüstung der Grenze erhalten. Außerdem sollen Bundespolizisten seit Jahren an der Ausbildung saudischer Grenzschützer beteiligt sein. Nach Angaben der Bundesregierung finden keine speziellen Trainings für saudi-arabische Grenzschützer statt und habe es auch keine Ausbildung durch die Bundespolizei im Grenzgebiet zwischen Saudi-Arabien und Jemen gegeben.
Schätzungsweise 750.000 Äthiopier:innen leben in Saudi-Arabien. Viele von ihnen sind als Arbeitskräfte ins Land gekommen, andere flohen vor Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunftsland. Sie gelangen in der Regel über die sogenannte
Die Erkenntnisse von Human Rights Watch beruhen auf 42 Interviews mit äthiopischen Migrant:innen und Asylsuchenden, die versucht haben, die Grenze zwischen Jemen und Saudi-Arabien zu passieren, oder Verwandten und Freunden dieser Migrant:innen. Zudem hat die Organisation 350 Videos und Bilder sowie Satellitendaten ausgewertet.
Was vom Monat übrig blieb…
Die Ausgaben der Bundesregierung für Integration, Migration, Minderheiten und Vertriebene sollen 2024 auf knapp 1,21 Milliarden Euro steigen. Das sieht der Externer Link: Haushaltsentwurf für 2024 vor. 2023 lagen die geplanten Ausgaben für diesen Bereich bei rund 1,15 Mrd. Euro. Mehr Geld ist für Integrationskurse geplant, die den größten Anteil dieses Haushaltspostens ausmachen (fast 73 Prozent). Zugleich soll es aber Kürzungen bei der Migrationsberatung und der psychosozialen Betreuung geben. Auch der Etat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge soll 2024 von rund 726 Mio. auf rund 819 Mio. Euro steigen.
Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF fordert eine kindgerechte Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Eine Externer Link: Studie, die das Hilfswerk zusammen mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt hat, ergab diesbezüglich gravierende Mängel und Verstöße gegen Kinderrechte: beengte Wohnverhältnisse, fehlende Privatsphäre, mangelnder Gewaltschutz und eingeschränkter Zugang zu Kitas, Schulen und Ausbildung. Laut
Russland rekrutiert Medienberichten zufolge verstärkt Migranten aus Zentralasien für den Kriegseinsatz in der Ukraine. Interessenten soll ein hoher Sold und die Einbürgerung im Schnellverfahren in Aussicht gestellt werden. Berichtet wird auch von Fällen, in denen Russland den Kampfeinsatz in der Ukraine zur Bedingung für eine Einbürgerung gemacht haben soll.