Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge gestiegen
In den Externer Link: ersten acht Monaten des Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 132.618 Asylanträge entgegengenommen: 115.402 Erstanträge auf Asyl und 17.216 Folgeanträge. Das bedeutet einen Anstieg um 18,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (Jan.-Aug. 2021: 111.788 Asylanträge). Zwar bilden syrische Staatsangehörige nach wie vor die größte Gruppe an Asylerstantragstellenden in Deutschland. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum allerdings leicht gesunken – von 36.108 auf 34.005 (-5,8 Prozent). Hingegen verzeichnete die Zahl der Asylerstantragstellenden aus Afghanistan (19.730) einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (+57,8 Prozent). Auch irakische Staatsangehörige stellten in den ersten acht Monaten mehr Erstanträge auf Asyl (10.288) als im Vorjahreszeitraum (+45,4 Prozent). Insgesamt entfielen mehr als die Hälfte (55,5 Prozent) aller im Zeitraum Januar bis August 2022 in Deutschland gestellten Erstanträge auf diese drei Staatsangehörigkeiten. Im gleichen Zeitraum hat das BAMF 151.271 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. In 83.769 Fällen wurde ein Schutzstatus gewährt. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 55,4 Prozent – 17,9 Prozentpunkte höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Am häufigsten erhielten Asylantragstellende aus Syrien (90,4 Prozent), Eritrea (83,1 Prozent) und Afghanistan (81,2 Prozent) Schutz.
Sechs Monate Krieg in der Ukraine
Seit mehr als einem halben Jahr herrscht
Rund 36 Prozent der im Ausländerzentralregister erfassten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind Kinder und Jugendliche. Von ihnen waren Ende August knapp 173.000 in Schulen Externer Link: angemeldet. Von den erwachsenen Geflüchteten sind rund 74 Prozent Frauen. Eine gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten auf alle Städte und Gemeinden ist bislang nicht gelungen. Stattdessen konzentrieren sie sich vor allem in großen Städten wie Berlin, Hannover oder Dortmund. An einigen Orten ist die Unterbringungssituation daher angespannt; einige Bundesländer wie Bayern haben angegeben, dass ihre Aufnahmekapazitäten zunehmend ausgelastet sind.
Afghanische Ortskräfte warten weiter auf Hilfe
Ein Jahr nach der Machtübernahme durch die militant-islamistischen Taliban in
Im August 2021 hatten die Taliban, die Afghanistan bereits von 1996 bis 2001 regiert hatten, erneut die Macht im Land übernommen und damit begonnen, einen
Mehr als zwei Millionen Flüchtlinge aus Afghanistan leben nach Externer Link: UN-Angaben allein in den Nachbarländern Pakistan (rund 1,3 Millionen) und Iran (780.000) (Stand: 31.05.2022). Seit Beginn des Jahres 2021 bis Ende August 2022 sind knapp 187.000 Menschen aus Afghanistan in angrenzende Staaten geflohen. In Deutschland war die Zahl der Asylerstanträge von afghanischen Staatsangehörigen von 9.901 im Jahr 2020 auf 23.276 im Jahr 2021 und damit um rund 135 Prozent Externer Link: gestiegen. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2022 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 17.042 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen Externer Link: entgegen. Die Gesamtschutzquote für afghanische Asylantragstellende lag im gleichen Zeitraum bei 78,2 Prozent und damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2021: Externer Link: 39,3 Prozent). Damit haben afghanische Geflüchtete in Deutschland eine sogenannte
Vor 30 Jahren: Rassistisches Pogrom in Rostock-Lichtenhagen
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat auf einer Gedenkfeier am 25. August
Am 22. August 1992 hatten sich mehrere Tausend Menschen im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen vor dem Gebäude der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber:innen und dem angrenzenden Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter:innen versammelt. Es flogen Steine und Brandsätze. Die Polizei gebot der Gewalt keinen Einhalt und zog sich zwischenzeitlich ganz zurück. Am 24. August wurde die Asylbewerberunterkunft schließlich geräumt. Wenig später stürmte die Menschenmenge das Vertragsarbeiterwohnheim, verwüstete es und setzte es in Brand. Den etwa 150 dort eingeschlossenen Menschen gelang nur knapp die Flucht.
Als Reaktion auf die rassistische Gewalt entschied sich die Bundesregierung für eine Begrenzung der Zuwanderung. Im Dezember 1992 einigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP mit der oppositionellen SPD im sogenannten
Mehr als elf Millionen Euro für Abschiebungen im ersten Halbjahr 2022
Der Bund hat im ersten Halbjahr 2022 mehr als elf Millionen Euro für Abschiebeflüge ausgegeben. Davon entfielen knapp neun Millionen Euro auf Flugkosten im Rahmen von Sammelabschiebungen, rund 580.000 auf sogenannte Mini-Charterflüge und rund 1,5 Millionen Euro auf Personalkosten für die Begleitung durch Sicherheitspersonal. Das geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor.
Allein für sogenannte Mini-Charterflüge, also Flüge, die nach Bedarf oder Anforderung stattfinden und mit denen maximal vier Personen abgeschoben werden, zahlte der Bund rund 580.000 Euro – nur für das Fluggerät. Für drei am 24. Mai vom Flughafen Berlin in die Türkei zurückgeführte Personen wurden beispielsweise 17 Begleitbeamt:innen abgestellt. Insgesamt starteten in den ersten sechs Monaten des Jahres elf Mini-Charterflüge, mit denen 35 Personen rückgeführt wurden. Hinzu kamen 2.070 Personen, die im Rahmen von 60 Sammelabschiebungen per Flugzeug außer Landes gebracht wurden. Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp neun Millionen Euro, von denen rund 97 Prozent von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex erstattet wurden. Weitere Kosten zum Beispiel für die Begleitbeamt:innen der Bundespolizei oder Länderpolizeien sind in diesen Summen nicht enthalten. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2022 4.232 Beamt:innen der Bundespolizei und 154 Beamt:innen der Polizeien der Länder bzw. Angehörige anderer Landesbehörden bei Abschiebungen eingesetzt. Die Kosten für die Sicherheitsbegleitung beliefen sich auf 1.503.000 Euro.
Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2022 6.198 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Die Hauptzielländer der Rückführungsmaßnahmen waren Nordmazedonien mit 454 abgeschobenen Menschen, Albanien (402) und Georgien (397). Unter den Abgeschobenen waren 1.289 Frauen und 1.061 Minderjährige. Im gesamten Jahr 2021 waren 11.982 Menschen aus Deutschland Externer Link: abgeschoben worden.
Indien könnte bedeutendstes Herkunftsland für Fachkräftezuwanderung werden
EuGH kippt deutsche Regelung zum Familiennachzug
Deutschland hat mit Regelungen zum Nachzug von Familienangehörigen zu geflüchteten Minderjährigen gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang August Externer Link: entschieden. Der Nachzug von Familienangehörigen dürfe nicht deshalb verwehrt werden, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Familiennachzugsverfahrens volljährig werde. Für Kinder, die zu einem als Flüchtling anerkannten Elternteil nachziehen wollen, sei zudem der Zeitpunkt der Asylantragstellung der Eltern maßgeblich, nicht aber der Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung.
Hintergrund sind Fälle, in denen Eltern von in Deutschland als Flüchtling anerkannten syrischen Staatsangehörigen kein Visum zum Zweck des Familiennachzugs erhielten. Die Behörden begründeten dies damit, dass die ursprünglich als Minderjährige nach Deutschland eingereisten Geflüchteten inzwischen volljährig seien und damit kein Anspruch auf Elternnachzug mehr bestehe. Das Gericht bezog sich zudem auf den Fall einer syrischen Frau, der der Nachzug zu ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Vater verweigert worden war. Begründet wurde dies ebenfalls damit, dass die Frau in der Zwischenzeit volljährig geworden war. Der EuGH betonte, dass das Ziel der Externer Link: Familienzusammenführungsrichtlinie der EU (2003/86/EG) darin bestehe, insbesondere Minderjährige zu schützen. Die Regelung sei "im Licht des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls auszulegen und anzuwenden". Das deutsche Vorgehen sei mit diesen Zielen nicht vereinbar und stehe auch nicht im Einklang mit den Anforderungen, die die Grundrechte-Charta der EU stelle.
Niederlande: Krise bei der Unterbringung von Asylsuchenden
In den Niederlanden hat sich die Situation der Unterbringung von Asylsuchenden verschärft. Im August geriet die nationale Hauptanlaufstelle für Asylsuchende in Ter Apel in der Provinz Groningen in der Nähe der deutschen Grenze in die Schlagzeilen. Etwa 700 Schutzsuchende mussten zum Teil über Wochen vor der Einrichtung unter notdürftig errichteten Zeltplanen campieren, weil alle Schlafplätze belegt waren. Hilfsorganisationen sprachen von katastrophalen hygienischen Bedingungen. Erstmals in ihrer Geschichte war die niederländische Sektion der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" im eigenen Land im Einsatz. Familien mit Kindern wurden in Turnhallen untergebracht, wo unter zunächst ungeklärten Umständen ein Baby starb. Schließlich wurde der Großteil der campierenden Asylsuchenden in Notunterkünfte verlegt.
Als Ursachen für die Situation vor der zentralen Asylanlaufstelle in Ter Apel gelten Personalmangel bei der zuständigen Zentralbehörde für die Aufnahme von Asylsuchenden (Centraal Orgaan opvang asielzoekers, COA), Sparmaßnahmen bei der Einwanderungsbehörde und die Schließung von Asylzentren. Asylsuchende warten oft wochenlang darauf, sich registrieren lassen zu können. Hinzu kommt die allgemeine Wohnungsknappheit in den Niederlanden. Viele Kommunen weigern sich zudem, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Wegen "unmenschlicher Zustände" bei der Unterbringung von Asylsuchenden hat das Flüchtlingshilfswerk der Niederlande (VluchtelingenWerk) Mitte August den Staat verklagt, dessen Sparmaßnahmen für die Krise mitverantwortlich seien. Die Organisation will Mindeststandards bei der Unterbringung von Schutzsuchenden erwirken.
Ministerpräsident Mark Rutte (Volkspartij voor Vrijheid en Democratie) sprach mit Blick auf die Zustände in Ter Apel von "beschämenden Szenen" und kündigte eine "strukturelle Lösung" an. So will die niederländische Regierung beispielsweise ein Abkommen mit der Türkei vorübergehend aussetzen, welches die Aufnahme von jährlich 1.000 Flüchtlingen vorsieht. Zudem würden weitere Aufnahmezentren eingerichtet. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu Geflüchteten, die einen Schutzstatus erhalten, erst dann genehmigt werden, wenn eine Unterkunft außerhalb der Asylzentren gefunden sei. Nachdem die Niederlande 2015 einen seit dem Jahr 2000 nicht mehr erreichten Höchststand von rund 43.000 Erstanträgen auf Asyl Externer Link: verzeichneten, war die Zahl der Asylanträge in den Folgejahren wieder gesunken. Sie belief sich 2021 auf rund 24.700 Erstantragstellende.
Was vom Monat übrig blieb...
Innerhalb eines Tages im August sind fast 1.300 Geflüchtete in kleinen Booten über den Ärmelkanal nach Großbritannien gelangt. Das ist der höchste Tageswert seit Beginn der Erfassung dieser Zahlen 2018. Seit Jahresbeginn sind auf diesem Wege rund 22.600 Menschen im Vereinigten Königreich angekommen. Im gesamten Jahr 2021 waren es 28.500. Das britische Parlament Externer Link: rechnet bis Ende 2022 mit bis zu 60.000 Überquerungen der Wasserstraße.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von minderjährigen Asylsuchenden Externer Link: gestärkt. Deren Asylanträge dürfen nicht deshalb als unzulässig abgewiesen werden, weil ihren Eltern bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland internationaler Schutz zuerkannt worden ist. Ein Asylantrag kann laut EuGH nur dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn dem Antragstellenden selbst bereits in einem anderen Mitgliedsland Asyl gewährt worden ist.
Mehrere Zehntausend Menschen sind in Mali vor Kämpfen zwischen islamistischen Gruppen in den Nordosten des Landes geflohen. In dem westafrikanischen Staat