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Migrationspolitik – Juni 2022 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Monatsrückblick Juni 2024 Migrationspolitik – Mai 2024

Migrationspolitik – Juni 2022

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

In Deutschland leben mehr als drei Millionen Menschen mit Fluchterfahrung. Die Bundesregierung will gut integrierten Geduldeten ein Aufenthaltsrecht gewähren. Die EU-Innenminister haben sich auf die Verteilung bestimmter Geflüchteter geeinigt.

In der Nähe von Irpin bei Kyjiw fliehen Menschen über eine zerstörte Brücke. Der Krieg in der Ukraine und Konflikte in anderen Teilen der Welt lassen die Zahl der Menschen auf der Flucht weiter steigen. (© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Efrem Lukatsky)

Immer mehr Menschen auf der Flucht

Die Zahl der Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Gewalt fliehen, steigt weiter. Weltweit sind derzeit Externer Link: rund 100 Millionen Menschen auf der Flucht, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) im Mai mitteilte. Damit hat sich ihre Zahl seit 2012 (42,6 Millionen) mehr als verdoppelt. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage des Externer Link: Global Trends-Jahresberichts des UNHCR, der im Juni anlässlich des Interner Link: Weltflüchtlingstages veröffentlicht worden ist. Demnach gab es Ende 2021 insgesamt 89,3 Millionen Menschen, die vor Verfolgung, Konflikten, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen geflohen waren. Die meisten davon (53,2 Millionen) hatten als Interner Link: Binnenvertriebene Schutz innerhalb der Grenzen ihres Herkunftslandes gesucht. Weitere 36,1 Millionen Menschen waren aus ihren Herkunftsländern geflohen: darunter 21,1 Millionen, die in ihren Aufnahmeländern als Flüchtlinge anerkannt worden waren bzw. einen Schutzstatus erhalten hatten, weitere 4,6 Millionen Asylsuchende, die Ende 2021 immer noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warteten, und 4,4 Millionen vertriebene Venezolaner:innen. Letztgenannte erfasst UNHCR seit 2019 gesondert, da aus Venezuela geflohene Menschen in den zumeist lateinamerikanischen Aufnahmeländern nicht als Asylsuchende oder Flüchtlinge registriert sind, sondern Interner Link: sich dort im Rahmen eigens für sie eingeführter Programme und Praktiken zur Schutzgewährung aufhalten.

Die meisten ins Ausland geflohenen Menschen stammten Ende 2021 aus Interner Link: Syrien (6,8 Millionen), Interner Link: Venezuela (4,6 Millionen), Interner Link: Afghanistan (2,7 Millionen), Interner Link: Südsudan (2,4 Millionen) und Interner Link: Myanmar (1,2 Millionen). Die Hauptaufnahmeländer waren die Türkei (3,8 Millionen), Interner Link: Kolumbien (1,8 Millionen), Interner Link: Uganda (1,5 Millionen), Interner Link: Pakistan (1,5 Millionen) und Interner Link: Flucht und Asyl in Deutschland (1,3 Millionen). 41 Prozent der Menschen auf der Flucht sind Kinder unter 18 Jahren. Interner Link: Durch den russischen Angriff auf die Ukraine ist die Zahl der Menschen auf der Flucht im ersten Halbjahr 2022 stark angewachsen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk geht davon aus, dass inzwischen weltweite jeder 78. Mensch auf der Flucht ist. Dauerhafte Lösungen – Rückkehr ins Herkunftsland, Integration im Aufnahmeland, Interner Link: Resettlement – können für viele Geflüchtete nicht gefunden werden: Ende 2021 lebten 15,9 Millionen Flüchtlinge in sogenannten langwierigen Fluchtsituationen (protracted refugee situations). Sie leben also viele Jahre in unsicheren Verhältnissen im Exil. 2021 sind 429.300 Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt; 56.700 Flüchtlinge wurden in ihren Aufnahmeländern eingebürgert, was als Indikator für lokale Integration gilt. Weitere 57.500 Flüchtlinge wurden aus Erstzufluchtsländern zur dauerhaften Aufnahme in andere Länder umgesiedelt (Interner Link: Resettlement). Das waren zwar deutlich mehr als 2020 (34.400). Dennoch übersteigt der Bedarf an Resettlement-Plätzen (2021: 1,47 Millionen) bei weitem das Angebot. Für 2023 Externer Link: prognostiziert UNHCR, dass rund zwei Millionen Menschen umgesiedelt werden müssten, vor allem Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo und Südsudan.

Die von UNHCR erfasste Zahl der Menschen auf der Flucht umfasst nur Gewaltvertriebene. Menschen, die vor den Auswirkungen des Klimawandels, Naturkatastrophen oder Armut fliehen, sind darin nicht enthalten. Ihre Zahl dürfte signifikant sein. Ende 2021 Externer Link: erfasste das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) rund 5,9 Millionen Menschen, die aufgrund von Umweltkatastrophen zu Binnenvertriebenen geworden waren.

3,3 Millionen Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland

In Deutschland lebten 2021 mindestens 3,3 Millionen Menschen mit eigener Fluchterfahrung. Das Externer Link: teilte das Statistische Bundesamt anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mit. Darunter sind 2,3 Millionen Menschen, die seit 1950 nach Deutschland geflohen sind, und rund 962.000 Interner Link: Vertriebene des Zweiten Weltkriegs. Bei Letzteren handelt es sich um Menschen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren wurden, gegen Ende bzw. nach dem Zweiten Weltkrieg von dort vertrieben wurden und in das heutige Bundesgebiet zugewandert sind. Sie sind heute im Schnitt 82 Jahre alt. Deutlich jünger sind mit durchschnittlich 40 Jahren die 2,3 Millionen seit 1950 nach Deutschland geflohenen Menschen. Gut die Hälfte (1,2 Millionen) von ihnen ist zwischen 2014 und 2021 in die Bundesrepublik eingereist. Weitere 487.000 Personen kamen zwischen 1990 und 2000 als Schutzsuchende ins Land, unter anderem aufgrund der Interner Link: Kriege in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

Die meisten nach Deutschland geflüchteten Menschen stammen aus Syrien (670.000), Afghanistan (221.000) und Irak (191.000) sowie Polen (141.000), Iran (115.000) und der Türkei (102.000). Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit Fluchterfahrung dürfte aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine weiter steigen. 2021 gaben rund 38.000 aus der Ukraine stammende Personen an, als Asylsuchende nach Deutschland gekommen zu sein. Seit Beginn des Krieges am 24. Februar wurden bis zum 19. Juni 2022 Externer Link: mehr als 867.000 Personen aus der Ukraine im Ausländerzentralregister registriert. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen. Sie dürfen aufgrund der aktivierten EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz zunächst für ein Jahr in Deutschland bleiben, hier arbeiten oder zur Schule gehen. Außerdem können sie Interner Link: Integrationskurse besuchen und Interner Link: Grundsicherungsleistungen erhalten.

Neben Schutzsuchenden aus der Ukraine tragen auch Asylsuchende aus anderen Ländern dazu bei, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit Fluchterfahrung wächst. Im Zeitraum Januar bis Juni 2022 wurden in Deutschland Externer Link: 84.583 Erstanträge auf Asyl gestellt, hauptsächlich von Menschen aus Syrien (24.492 Erstanträge), Afghanistan (15.093) und Irak (7.512). Von den 83.604 Asylanträgen, über die das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den ersten sechs Monaten 2022 inhaltlich entschieden hat, mündeten 58.915 in einen Schutzstatus. Die bereinigte Schutzquote lag damit bei 70,5 Prozent.

Gut integrierte Geduldete sollen Aufenthaltsrecht erhalten

Abgelehnte Asylbewerber:innen, die gut integriert sind, sollen die Möglichkeit erhalten, sich dauerhaft legal in Deutschland aufhalten zu dürfen. Das geht aus einem Externer Link: Gesetzentwurf für ein sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht hervor, den die Bundesregierung Externer Link: beschlossen hat. Demnach können Interner Link: Geduldete, die am Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und bereits gut integriert sind, eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, die bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen in ein dauerhaftes Bleiberecht münden kann. Zu den Voraussetzungen zählen etwa eine Erwerbstätigkeit, die den Lebensunterhalt sichert, gute Deutschkenntnisse und ein Identitätsnachweis. Die Bundesregierung gibt an, dass rund 136.000 Menschen von der Regelung profitieren könnten, weil sie die Mindestaufenthaltszeit erfüllen, bislang nicht straffällig geworden sind und sich zur Externer Link: freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.

Ebenfalls sieht der Gesetzentwurf für ausländische Fachkräfte Erleichterungen beim Familiennachzug vor: Nachziehende Familienmitglieder müssen zukünftig keinen Nachweis von Deutschkenntnissen mehr erbringen. Außerdem sollen alle Asylantragstellenden zukünftig an Interner Link: Integrationskursen teilnehmen dürfen. Die Abschiebehaft soll für bestimmte Straftäter von drei auf sechs Monate ausgeweitet werden. Die Regierung will in den nächsten Monaten weitere migrationspolitische Reformen auf den Weg bringen, Interner Link: auf die sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatte.

EU-Staaten verzeichnen deutlichen Anstieg neuer Asylantragstellender

In den ersten drei Monaten 2022 fast doppelt so viele Menschen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Erstantrag auf Asyl gestellt als im gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor. Das geht aus Externer Link: Daten des Europäischen Statistikamtes Eurostat hervor. Demnach wurden von Januar bis März 2022 in den EU-Staaten 181.510 Erstantragstellende erfasst; im Vorjahreszeitraum waren es 95.265. Wie die Europäische Asylagentur (EUAA) Externer Link: mitteilte, erreichte die Zahl der Asylanträge in den sogenannten EU+-Ländern (alle 27 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und die Schweiz) im März 2022 mit 75.532 Erst- und 7.157 Folgeanträgen den höchsten monatlichen Wert seit 2016.

In diesen Zahlen spiegelt sich die Flucht vor dem Krieg in der Ukraine. Von dort kamen im März die meisten Asylantragstellenden (rund 14.000), gefolgt von Schutzsuchenden aus Afghanistan (9.000) und Syrien (7.700). Die meisten geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen stellen jedoch keinen Asylantrag, weil sie in den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der im März 2022 aktivierten Richtlinie zum vorübergehenden Schutz eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Insgesamt wurden in der EU+ bis zum 26. Juni rund 3,7 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine für diesen temporären Schutzstatus Externer Link: registriert; ca. 22.500 ukrainische Staatsangehörige haben seit dem 21. Februar in den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz Asyl beantragt.

2021 wurden in den 27 Mitgliedsländern der EU insgesamt 634.315 Asylantragstellende registriert (davon 537.345 Erstantragstellende). Das entspricht einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2020: 472.395 Asylanträge, davon 417.070 Erstanträge), als die Zahl der Asylanträge wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Grenzschließungen und Reisebeschränkungen deutlich gesunken war.

EU-Innenminister einigen sich auf Verteilung von Geflüchteten und weitere Reformen

Die Innenminister:innen der 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen freiwilligen Mechanismus zur Verteilung von Menschen geeinigt, die über das Mittelmeer nach Europa fliehen. Damit sollen vor allem die Mittelmeeranrainer Italien, Griechenland, Spanien, Malta und Zypern entlastet werden. Die EU-Staaten haben nun die Wahl, ob sie selbst Geflüchtete aus diesen Ländern aufnehmen oder sich finanziell an ihrer Aufnahme in anderen EU-Ländern beteiligen. Bundesinnenministerin Faeser schätzt, dass etwa zwölf Mitgliedstaaten bereit seien, Geflüchtete aufzunehmen. Ihre Aufnahmebereitschaft können sie über eine Solidaritäts-Plattform bekunden, die zu Beginn der russischen Invasion in der Ukraine geschaffen wurde und in die der neue Verteilungsmechanismus integriert werden soll. Er gilt zunächst für ein Jahr. Die Verteilung Schutzsuchender auf die EU-Mitgliedstaaten war seit der hohen Fluchtzuwanderung 2015/16 eine der zentralen migrationspolitischen Streitpunkte in der EU. Einigungen mit Blick auf eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik konnten in den letzten Jahren vor allem bei der Verschärfung von Asylregelungen und beim Grenzschutz erzielt werden.

Neben dem Solidaritätsmechanismus Externer Link: verständigten sich die EU-Innenminister:innen im Juni auf Verhandlungen mit dem EU-Parlament über eine Reform der europäischen Fingerabdruckdatenbank Externer Link: EURODAC und über eine Screening-Verordnung, die an den EU-Außengrenzen eine lückenlose Registrierung von Asylsuchenden mit Identitäts-, Sicherheits-, Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfungen vorsieht. Darüber hinaus Externer Link: stimmten die Innenminister:innen einer Reform des Externer Link: Schengener Grenzkodexes zu. Externer Link: Diese sieht einerseits vor, dass Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengenraum statt für sechs Monate zukünftig auch für bis zu zweieinhalb Jahre bei der EU-Kommission beantragt werden können. Andererseits sollen an den EU-Außengrenzen zukünftig im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit – beispielsweise durch eine Pandemie –verpflichtende einheitliche Mindestvorschriften für die vorübergehende Beschränkung der Einreise von Drittstaatsangehörigen gelten. Schließlich umfasst Externer Link: die Reform Regelungen, um auf Situationen zu reagieren, in denen Migration von Drittstaaten oder nicht-staatlichen Akteuren instrumentalisiert wird, um die EU oder ihre Mitgliedstaaten zu destabilisieren. Vorgesehen sind Möglichkeiten wie die Verringerung offizieller Grenzübergänge, verkürzte Öffnungszeiten dieser sowie eine intensivere Überwachung der Grenze.

Damit reagiert die EU auf Interner Link: Entwicklungen an der Grenze zwischen Polen und Belarus, wo im Spätsommer und Herbst 2021 die Zahl als illegal eingestufter Grenzübertritte sprunghaft angestiegen war. Dem belarusischen Machthaber Alexander Lukaschenko wurde vorgeworfen, Menschen aus kriegs- und krisengeschüttelten Ländern wie Irak, Afghanistan, Jemen und Syrien gezielt an die Grenze zum Nachbarland Polen gelenkt zu haben, um die EU unter Druck zu setzen, gegen ihn verhängte Sanktionen zurückzunehmen. Vor Polen hatte bereits Litauen den Ausnahmezustand verhängt, weil dort die Zahl der Grenzübertritte aus Belarus im Sommer 2021 stark angestiegen war. Der Notstand ermöglichte es den Behörden des baltischen Staates, Asylsuchende im Falle eines illegalen Grenzübertritts zu inhaftieren und ihnen den Zugang zum Asylverfahren zu verwehren. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings Ende Juni 2022 als Verstoß gegen EU-Recht Externer Link: gewertet. Bei einer Inhaftierung müsse für jede asylantragstellende Person individuell nachgewiesen werden, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstelle.

Viele Tote am Grenzzaun der spanischen Exklave Melilla

Bei einer Massenpanik an der Grenze zur spanischen Exklave Melilla im Norden Marokkos sind im Juni 23 Menschen ums Leben gekommen. Hunderte Menschen hatten zuvor versucht, die Grenzzäune zu überwinden. Viele von ihnen sollen zu Tode gequetscht oder von dem rund sechs Meter hohen Zaun gestürzt sein. Bei dem Vorfall wurden zudem 140 Sicherheitskräfte und mehr als 70 Zivilpersonen verletzt. Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez (Partido Socialista Obrero Español) verurteilte die versuchten Grenzübertritte als "gewaltsamen Überfall, der von der Menschenhändler-Mafia organisiert wurde". Menschenrechtsorganisationen übten hingegen Kritik an den Sicherheitskräften, die mit Gewalt gegen die Migrant:innen vorgegangen seien. Das Interner Link: UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die Interner Link: Internationale Organisation für Migration (IOM) riefen dazu auf, die Menschenrechte zu achten und der Sicherheit von Migrant:innen und Schutzsuchenden Priorität einzuräumen. Die spanische Staatsanwaltschaft kündigte eine Untersuchung der Vorfälle an. Derweil demonstrierten in Spanien tausende Menschen gegen die Gewalt an den Grenzen der spanischen Exklave und für die Rechte der zumeist schwarzen Migrant:innen.

Regelmäßig versuchen größere Gruppen von mehrheitlich aus Subsahara-Afrika stammenden Menschen die Grenzen der auf marokkanischem Gebiet liegenden spanischen Exklaven Interner Link: Melilla und Ceuta Interner Link: zu überwinden. Es handelt sich um die einzigen Festlandgrenzen der EU auf dem afrikanischen Kontinent. Sie sind durch hohe Zäune gesichert, die mit Bewegungsmeldern, Scheinwerfern und Überwachungskameras ausgestattet sind. Seit 2019 wird die Grenzsicherungsanlage weiter verstärkt. An einigen Stellen sollen die Zäune auf eine Höhe von zehn Metern aufgestockt werden.

Was vom Monat übrig blieb...

Im Jahr 2021 sind 329.000 Personen mehr nach Deutschland zugezogen als aus Deutschland fortgezogen (Zuzüge: 1.323.000, Fortzüge: 994.000). Das Externer Link: teilte das Statistische Bundesamt mit. Damit erreichte der Wanderungssaldo wieder das Niveau vor Ausbruch der Pandemie (2019: 327.000). Der positive Wanderungssaldo überstieg das Interner Link: Geburtendefizit in Deutschland, sodass Externer Link: die Bevölkerung leicht gewachsen ist (+ 0,1 Prozent) und sich zum Jahresende 2021 auf 83,2 Millionen Menschen belief. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung stieg infolge der Zuwanderung von 12,7 Prozent (2020) auf 13,1 Prozent (2021).

Deutsche Gerichte haben 2021 in etwa jedem dritten Fall, in denen Antragstellende gegen die Ablehnung ihres Asylantrags geklagt und diesen nicht zurückgezogen hatten, einen Schutzstatus gewährt. Das waren rund 19.700 Fälle und damit fast 36 Prozent aller inhaltlichen Entscheidungen (ohne „sonstige Verfahrenserledigungen“ wie Rücknahmen der Klagen). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Externer Link: Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Besonders erfolgreich waren mit rund 82 Prozent die Klagen abgelehnter afghanischer Asylsuchender.

131.600 ausländische Staatsangehörige haben sich 2021 in Deutschland einbürgern lassen, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes Externer Link: zeigen. Das waren rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg ist etwa zur Hälfte auf Einbürgerungen von Menschen aus Syrien zurückzuführen. Insgesamt erhielten letztes Jahr 19.100 syrische Staatsangehörige einen deutschen Pass, gefolgt von 12.200 türkischen und 6.900 rumänischen Staatsangehörigen.

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is Research Assistant at the Institute for Migration Research and Intercultural Studies (IMIS) of the University of Osnabrück.
Email: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de