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Migrationspolitik – Juni 2021 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Monatsrückblick Juni 2024 Migrationspolitik – Mai 2024

Migrationspolitik – Juni 2021

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Wie viele Menschen sind 2020 nach Deutschland zugewandert? Wie viele waren weltweit auf der Flucht? Der Rückblick auf migrationspolitische Entwicklungen im Juni.

Eine Gruppe hauptsächlich venezolanischer Migrantinnen und Migranten waten durch den Rio Grande, um die Grenze zwischen Mexiko und den USA zu überqueren. (© picture-alliance/AP, Eric Gay)

Afghanistan zweitwichtigstes Herkunftsland von Schutzsuchenden

Im ersten Halbjahr 2021 war Interner Link: Afghanistan das zweitwichtigste Herkunftsland von Externer Link: Asylerstantragstellenden – hinter Interner Link: Syrien, das seit 2014 in Deutschland durchgängig die Liste der Herkunftsländer anführt. Der Anteil von Afghaninnen und Afghanen an allen Asylerstantragstellenden belief sich auf 12,9 Prozent. Zum Vergleich: In den ersten sechs Monaten des Externer Link: Vorjahres belegte Interner Link: Afghanistan Platz drei der wichtigsten Herkunftsländer. Der Anteil afghanischer Staatsangehöriger an allen Erstantragstellenden lag damals bei 7,6 Prozent.

Insgesamt nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Jahresbeginn 58.927 Erst- und 22.357 Folgeanträge auf Asyl entgegen. Die Gesamtzahl der Asylanträge belief sich damit auf 81.284, was einen Anstieg um 48,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet (Januar bis Juni 2020: 54.798 Asylanträge). Die Zahlen sind allerdings unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu betrachten: 2020 war die Zahl der vom BAMF entgegengenommenen Asylanträge im Zuge von Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen im Frühjahr Interner Link: signifikant zurückgegangen; ein Vergleich mit den Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2021 ist daher nur eingeschränkt möglich. Das zeigen auch die monatlichen Asylzahlen: Im Juni 2021 nahm das BAMF 11.699 Asylanträge entgegen – im Juni 2020 waren es weniger als die Hälfte: 5.576. Im ersten Halbjahr 2021 waren 21,8 Prozent der Asylerstantragstellenden (12.830) in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr.

Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender gestiegen

Seit 2015 hat sich die Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender im Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 mehr als versechsfacht. Das hat das Statistische Bundesamt auf der Basis einer Sonderauswertung der Geburtsjahrgänge 2010 bis 2019 aus dem Ausländerzentralregister Externer Link: berechnet. Demnach kamen zwischen 2015 und 2019 im Jahresdurchschnitt 27.200 Kinder in Deutschland zur Welt, die anschließend als Schutzsuchende registriert wurden. In den Jahren 2010 bis 2014 waren es durchschnittlich 4.400. Von 2014 (7.490) auf 2015 (15.000) sowie von 2015 auf 2016 (32.920) hatte sich die Zahl jeweils verdoppelt und sank seitdem leicht auf zuletzt 26.795 im Jahr 2019 ab.

Dass die Zahl der neugeborenen Schutzsuchenden derart sprunghaft angestiegen ist, hängt mit der erhöhten Zahl von Schutzsuchenden im jungen Erwachsenenalter zusammen, die im Zeitraum 2014 bis 2016 nach Deutschland kamen: Das Aufenthaltsrecht von in Deutschland geborenen ausländischen Kindern hängt vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern ab. Haben sie eine Asylberechtigung, den Flüchtlingsstatus oder Interner Link: subsidiären Schutz erhalten, kann die jeweilige Schutzform im Rahmen des Externer Link: Familienasyls auch auf die in Deutschland geborenen Kinder übertragen werden.

Insgesamt geht das Bundesamt von rund 158.000 neugeborenen Schutzsuchenden zwischen 2010 und 2019 aus. Etwa die Hälfte der neugeborenen Schutzsuchenden wurde in eine unsichere Aufenthaltssituation hineingeboren: Bei 36 Prozent von ihnen war der Schutzstatus noch offen, weitere 14 Prozent der Neugeborenen waren als Personen mit abgelehntem Schutzstatus registriert. Die übrigen 50 Prozent verfügten kurz nach der Geburt über einen Schutzstatus. Insgesamt lebten Ende 2019 rund 497.000 minderjährige Schutzsuchende in Deutschland, von denen 30 Prozent (150.000) hier geboren worden waren (2016: 17 Prozent).

Nettozuwanderung gesunken

Im Jahr 2020 sind rund 220.000 Personen mehr nach Deutschland zugewandert als ins Ausland abgewandert. Wie das Statistische Bundesamt Externer Link: mitteilte, fiel die Nettozuwanderung damit deutlich geringer aus als im Vorjahr (2019: 327.000 Personen),. Sie ging im fünften Jahr infolge zurück. Insgesamt wurden 2020 rund 1.187.000 Zuzüge und 966.000 Fortzüge registriert. Es wird vermutet, dass die im Rahmen der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen im Reiseverkehr sowie pandemiebedingte wirtschaftliche Unsicherheiten zum Rückgang grenzüberschreitender Wanderungsbewegungen beigetragen haben.

Wanderungsgewinne verzeichnete Deutschland wie in den meisten Vorjahren vor allem mit Blick auf Personen aus anderen europäischen Staaten. Die Nettozuwanderung dieser Gruppe betrug 173.000 Personen (2019: 214.000), während sie sich bei Staatsangehörigen aus asiatischen Staaten auf 55.000 und bei jenen aus afrikanischen Staaten auf 16.000 Personen belief. Mit Blick auf Europa wurden die höchsten Wanderungsüberschüsse unter Staatsangehörigen aus Rumänien (rund 42.700), Bulgarien (24.500) und Kosovo (11.000) verzeichnet; die Nettozuwanderung aus asiatischen Ländern war bei syrischen (21.100), afghanischen (8.400) und indischen (7.800) Staatsangehörige am höchsten. Bzgl. der Wanderungsbewegungen aus Afrika lagen die höchsten Wanderungsgewinne bei Marokko (3.900 Personen), Tunesien (2.200) und Ghana (1.700). Die beliebtesten Zielländer fortziehender deutscher Staatsangehöriger waren die Schweiz, Österreich und die USA.

Weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht

Ende 2020 waren weltweit 82,4 Millionen Menschen auf der Flucht. Das geht aus dem Externer Link: Jahresbericht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR hervor, der anlässlich des Interner Link: Weltflüchtlingstags am 20. Juni veröffentlicht wurde. Die Zahl der Menschen auf der Flucht lag damit – wie schon in jedem der letzten Jahren – auf einem neuen Höchststand. Von den 82,4 Millionen Menschen auf der Flucht waren 26,4 Millionen aus ihrem Herkunftsland in ein anderes Land geflohen, in dem ihnen ein Schutzstatus zuerkannt worden ist (Flüchtlinge). Darunter waren 5,9 Millionen Palästina-Flüchtlinge, die nicht unter dem Mandat von UNHCR, sondern unter dem Schutz des UN-Interner Link: Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) stehen. Hinzu kommen 3,9 Millionen vertriebene Venezolanerinnen und Venezolaner, die aufgrund der schweren wirtschaftlichen, politischen und humanitären Krise in Venezuela Interner Link: Schutz in anderen Ländern gesucht haben. Weitere 4,1 Millionen Menschen waren ebenfalls aus ihren Herkunftsländern geflohen, warteten Ende 2020 aber noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag. Den größten Anteil an Menschen auf der Flucht stellen Interner Link: Binnenvertriebene, also Menschen, die aus ihren Heimatorten fliehen mussten, sich aber weiterhin in ihren Herkunftsländern befinden. Ihre Zahl ist Interner Link: ebenfalls seit Jahren gestiegen und belief sich Ende 2020 auf rund 48 Millionen Menschen.

Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller unter UNHCR-Mandat stehenden Menschen, die über die Grenze ihres Herkunftslandes geflohen sind oder vertrieben wurden, stammten aus nur fünf Ländern: Interner Link: Syrien (6.7 Millionen Flüchtlinge), Interner Link: Venezuela (4,0 Millionen), Interner Link: Afghanistan (2,6 Millionen), Interner Link: Südsudan (2,2 Millionen) und Interner Link: Myanmar (1,1 Millionen). 73 Prozent von ihnen hatten in den direkten Nachbarländern Zuflucht gefunden. In absoluten Zahlen haben die Türkei (3,7 Millionen), Interner Link: Kolumbien (1,7 Millionen), Pakistan (1,4 Millionen), Interner Link: Uganda (1,4 Millionen) und Interner Link: Deutschland (1,2 Millionen) die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Die Hauptlast (86 Prozent) der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen trugen 2020 erneut die Länder des Globalen Südens.

Deutschland will mehr afghanische Ortskräfte aufnehmen

Deutschland will mehr Afghaninnen und Afghanen aufnehmen, die für die Bundeswehr und andere deutsche Sicherheitsbehörden in Afghanistan gearbeitet haben. Zunächst war geplant, nur solchen sogenannten Ortskräften Schutz zu gewähren, die in den vergangenen zwei Jahren deutsche Einsatzkräfte unterstützt haben – etwa als Fahrer oder Dolmetscher. Nun sollen auch Personen aufgenommen werden können, die ab 2013 als Ortskräfte beschäftigt waren. Zu den ursprünglich erfassten rund 400 als gefährdet eingeschätzten Ortskräften und ihren Familienangehörigen kämen nun etwa weitere 350 Personen und ihre Familien hinzu. Anfang Juli gab das Auswärtige Amt bekannt, dass bislang Visa für rund 2.400 Personen erteilt worden sind.

Hintergrund der Ausweitung des Schutzprogramms seien laut Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) neue Erkenntnisse zur Interner Link: Sicherheitslage in Afghanistan. Diese hatte sich bereit in den letzten Jahren aus Sicht von Beobachterinnen und Beobachtern zunehmend verschärft. Durch den am 14. April 2021 angekündigten (und teilweise bereits vollzogenen) Abzug aller NATO-Truppen bis zum 11. September, wird eine weitere Verschlechterung erwartet. Die mit der NATO-Intervention 2001 zurückgedrängten Taliban konnten ihren militärischen und politischen Einfluss in Afghanistan zuletzt wieder ausweiten. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass sich die Taliban an ehemaligen Ortskräften für die Unterstützung der internationalen Truppen nach deren Abzug rächen könnten.

Das Aufnahmeprogramm für gefährdete Ortskräfte und ihre Familien besteht bereits seit 2013. Diese hatten bislang die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren nach Ende ihrer Beschäftigung einen Antrag auf Aufnahme zu stellen. Im Rahmen des sogenannten Ortskräfteverfahrens prüft ein Gremium der Bundeswehr die individuelle Gefährdung der einzelnen Ortskräfte. Liegt eine konkrete oder latente Gefährdung vor, empfiehlt es dem Bundesinnenministerium, eine Aufnahmezusage zu erteilen (nach § 22 Satz 2 AufenthG). Nach Angaben des Bundesinnenministeriums fanden darüber seit 2013 rund 3.400 Personen Schutz in Deutschland.

Flüchtlingsorganisationen Externer Link: wie Pro Asyl kritisieren, dass das Ortskräfteverfahren keine schnelle Ausreise garantiere und zu bürokratisch sei. Medienberichten zufolge sind viele gefährdete Ortskräfte bei der Antragsstellung vor Ort in Afghanistan auf sich alleine gestellt und müssen ihre Ausreise nach Deutschland selbst organisieren und bezahlen. Eine Externer Link: Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag habe zudem ergeben, dass die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zunächst auf drei Jahre befristet sei.

EuGH: "Mindestopferzahl" darf nicht alleiniges Kriterium zur Vergabe subsidiären Schutzes sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die Rechtsprechung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Externer Link: geurteilt, wonach als maßgebliches Kriterium für die Zuerkennung Interner Link: subsidiären Schutzes in Gewaltkonflikten eine "Mindestopferzahl" von Zivilpersonen vorliegen müsse. Das darin ausgedrückte Verhältnis der Zahl ziviler Opfer zur Gesamtzahl der in der Herkunftsregion von Asylsuchenden lebenden Bevölkerung sei zwar relevant zur Bestimmung der "ernsthaften individuellen Bedrohung", dürfe aber nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium sein. Sattdessen müssten zur Einschätzung der Bedrohungslage alle Umstände umfassende Berücksichtigung finden, die die Situation der schutzsuchenden Person im Herkunftsland prägen, etwa die Dauer des Konflikts und der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte. Die Urteile des EuGH sind für alle Gerichte und alle Bürgerinnen und Bürger in der EU bindend, weshalb sowohl die deutsche Rechtsprechung als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehalten sind, ihre Entscheidungspraxis mit Blick auf die Gewährung subsidiären Schutzes anzupassen.

Mit der Entscheidung reagierte der EuGH auf eine Anfrage des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, ob die Rechtsprechung des BVerwG mit Unionsrecht vereinbar sei. Hintergrund waren die Klagen zweier Afghanen, deren Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Karlsruhe und Freiburg im Breisgau abgelehnt worden waren, woraufhin die Männer vor dem VGH Baden-Württemberg Berufung eingelegt hatten. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass den beiden Männern subsidiärer Schutz zu gewähren sei, was aber der Rechtsprechung des BVerwG widersprochen hätte.

Keine Einbürgerung bei antisemitischen oder rassistischen Straftaten

Eingewanderte, die wegen einer Interner Link: antisemitischen oder Interner Link: rassistischen Straftat verurteilt werden, sollen sich zukünftig nicht mehr Interner Link: in Deutschland einbürgern lassen können. Auf eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD geeinigt. Desweiteren beschloss die Regierung, Propagandamittel von Organisationen zu verbieten, die auf der EU-Terrorliste stehen, darunter Flaggen der militanten palästinensischen Widerstandsbewegung Interner Link: Hamas. Mit diesen Entscheidungen reagierten die Koalitionsparteien auf Kundgebungen in deutschen Städten im Mai, auf denen Israel-Flaggen verbrannt, antisemitische Parolen gerufen und Synagogen angegriffen wurden. Teilweise waren bei den Protesten auch Hamas-Symbole zu sehen gewesen. Zuvor war der Interner Link: Konflikt zwischen Israel und der radikal-islamischen Hamas im Gaza-Streifen Interner Link: erneut militärisch-gewaltsam eskaliert.

Ausländische Pflegekräfte müssen Mindestlohn erhalten – auch in der 24-Stunden-Pflege

Aus dem Ausland nach Deutschland Interner Link: entsandte Betreuungskräfte, die in Privathaushalten pflegebedürftige Menschen unterstützen, müssen für die geleisteten Stunden den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt Externer Link: entschieden. Die Mindestlohnverpflichtung gilt auch dann, wenn die Pflegekraft im Privathaushalt der zu betreuenden Person wohnt, um zu allen Tages- und Nachtzeiten Arbeit zu leisten (sogenannte Interner Link: 24-Stunden-Pflege bzw. Live-in-Betreuung). Geklagt hatte eine Bulgarin, die von einer bulgarischen Agentur nach Deutschland vermittelt worden war und nach eigenen Angaben rund um die Uhr für die Versorgung einer über 90 Jahre alten Frau in Berlin zur Verfügung stehen musste. Das BAG entschied, dass ihr auch für Bereitschaftszeiten der deutsche Mindestlohn zustehe.

Das Urteil bringt das bisherige Modell der 24-Stunden-Pflege ins Wanken, da in Zukunft für die Bezahlung ausländischer Pflegekräfte deutlich höhere Kosten anfallen werden. Derzeit arbeiten die vor allem aus Osteuropa stammenden Pflegekräfte unter prekären Bedingungen. Leben sie im Haushalt der Pflegebedürftigen, sind sie von den Arbeitszeitregelungen ausgenommen, die im von Deutschland 2013 ratifizierten Externer Link: Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegt sind. Ferner haben sie zumeist keinen Anspruch auf Urlaub und verdienen wenig Geld. Laut Verbraucherzentrale und Branchenverbänden kosten osteuropäische Pflegekräfte monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro – inklusive aller anfallenden Sozialabgaben, die entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Pflegekraft abgeführt werden müssen. Würden die gesetzlichen Maßstäbe des Arbeitsrechts an die 24-Stunden-Pflege angelegt, müssten für den Arbeitstag mehrere Vollzeitstellen verteilt und Erholungs- und Urlaubstage gewährt werden – was die Kosten deutlich steigen lassen würde.

Schätzungen zufolge sind in bis zu 300.000 Privathaushalten in Deutschland eine oder mehrere ausländische Betreuungskräfte beschäftigt. Die meisten sind bei einer Agentur in ihrem Herkunftsland angestellt und werden für zwei bis drei Monate nach Deutschland entsandt, Interner Link: bevor sie in ihr Herkunftsland zurückkehren und von einer anderen Pflegekraft abgelöst werden.

Was vom Monat übrig blieb...

Deutsche Auslandsvertretungen haben 2020 deutlich weniger Visa für den Familiennachzug erteilt (Externer Link: 75.978) als 2019 (Externer Link: 107.520). Darunter sind auch Visa für ausländische Staatsangehörige zum Nachzug zu einem bereits in Deutschland lebenden Familienmitglied, das einen Schutzstatus anerkannt bekommen hat. Insgesamt wurden 2020 7.231 Visa für den Nachzug von Familienangehörigen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen ausgestellt (2019: 13.706) sowie 5.271 Visa für Familienangehörige von Subsidiär Schutzberechtigten (2019: 11.129).

Bundestag und Bundesrat haben Externer Link: beschlossen, dass ins Ausland geflohene Verfolgte des NS-Regimes und ihre Nachkommen in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Bislang war eine erleichterte Einbürgerung für diesen Personenkreis nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren worden war. Nach der neuen Regelung müssen sie lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zu Bevölkerungsgruppen gehören, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt wurden.

Griechenland will seine Landgrenze zur Türkei technisch aufrüsten – mit Unterstützung der EU. An der bereits durch eine Stahlmauer gesicherten Grenze im Nordosten Griechenlands sollen neben Infrarotkameras und Drohnen auch Schallkanonen eingesetzt werden. Kritiker sehen in derem Einsatz einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de