- Interner Link: Afghanistan zweitwichtigstes Herkunftsland von Schutzsuchenden
- Interner Link: Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender gestiegen
- Interner Link: Nettozuwanderung gesunken
- Interner Link: Weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht
- Interner Link: Deutschland will mehr afghanische Ortskräfte aufnehmen
- Interner Link: EuGH: "Mindestopferzahl" darf nicht alleiniges Kriterium zur Vergabe subsidiären Schutzes sein
- Interner Link: Keine Einbürgerung bei antisemitischen oder rassistischen Straftaten
- Interner Link: Ausländische Pflegekräfte müssen Mindestlohn erhalten – auch in der 24-Stunden-Pflege
- Interner Link: Was vom Monat übrig blieb...
Afghanistan zweitwichtigstes Herkunftsland von Schutzsuchenden
Im ersten Halbjahr 2021 war
Insgesamt nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Jahresbeginn 58.927 Erst- und 22.357 Folgeanträge auf Asyl entgegen. Die Gesamtzahl der Asylanträge belief sich damit auf 81.284, was einen Anstieg um 48,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet (Januar bis Juni 2020: 54.798 Asylanträge). Die Zahlen sind allerdings unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu betrachten: 2020 war die Zahl der vom BAMF entgegengenommenen Asylanträge im Zuge von Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen im Frühjahr
Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender gestiegen
Seit 2015 hat sich die Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender im Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 mehr als versechsfacht. Das hat das Statistische Bundesamt auf der Basis einer Sonderauswertung der Geburtsjahrgänge 2010 bis 2019 aus dem Ausländerzentralregister Externer Link: berechnet. Demnach kamen zwischen 2015 und 2019 im Jahresdurchschnitt 27.200 Kinder in Deutschland zur Welt, die anschließend als Schutzsuchende registriert wurden. In den Jahren 2010 bis 2014 waren es durchschnittlich 4.400. Von 2014 (7.490) auf 2015 (15.000) sowie von 2015 auf 2016 (32.920) hatte sich die Zahl jeweils verdoppelt und sank seitdem leicht auf zuletzt 26.795 im Jahr 2019 ab.
Dass die Zahl der neugeborenen Schutzsuchenden derart sprunghaft angestiegen ist, hängt mit der erhöhten Zahl von Schutzsuchenden im jungen Erwachsenenalter zusammen, die im Zeitraum 2014 bis 2016 nach Deutschland kamen: Das Aufenthaltsrecht von in Deutschland geborenen ausländischen Kindern hängt vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern ab. Haben sie eine Asylberechtigung, den Flüchtlingsstatus oder
Insgesamt geht das Bundesamt von rund 158.000 neugeborenen Schutzsuchenden zwischen 2010 und 2019 aus. Etwa die Hälfte der neugeborenen Schutzsuchenden wurde in eine unsichere Aufenthaltssituation hineingeboren: Bei 36 Prozent von ihnen war der Schutzstatus noch offen, weitere 14 Prozent der Neugeborenen waren als Personen mit abgelehntem Schutzstatus registriert. Die übrigen 50 Prozent verfügten kurz nach der Geburt über einen Schutzstatus. Insgesamt lebten Ende 2019 rund 497.000 minderjährige Schutzsuchende in Deutschland, von denen 30 Prozent (150.000) hier geboren worden waren (2016: 17 Prozent).
Nettozuwanderung gesunken
Im Jahr 2020 sind rund 220.000 Personen mehr nach Deutschland zugewandert als ins Ausland abgewandert. Wie das Statistische Bundesamt Externer Link: mitteilte, fiel die Nettozuwanderung damit deutlich geringer aus als im Vorjahr (2019: 327.000 Personen),. Sie ging im fünften Jahr infolge zurück. Insgesamt wurden 2020 rund 1.187.000 Zuzüge und 966.000 Fortzüge registriert. Es wird vermutet, dass die im Rahmen der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen im Reiseverkehr sowie pandemiebedingte wirtschaftliche Unsicherheiten zum Rückgang grenzüberschreitender Wanderungsbewegungen beigetragen haben.
Wanderungsgewinne verzeichnete Deutschland wie in den meisten Vorjahren vor allem mit Blick auf Personen aus anderen europäischen Staaten. Die Nettozuwanderung dieser Gruppe betrug 173.000 Personen (2019: 214.000), während sie sich bei Staatsangehörigen aus asiatischen Staaten auf 55.000 und bei jenen aus afrikanischen Staaten auf 16.000 Personen belief. Mit Blick auf Europa wurden die höchsten Wanderungsüberschüsse unter Staatsangehörigen aus Rumänien (rund 42.700), Bulgarien (24.500) und Kosovo (11.000) verzeichnet; die Nettozuwanderung aus asiatischen Ländern war bei syrischen (21.100), afghanischen (8.400) und indischen (7.800) Staatsangehörige am höchsten. Bzgl. der Wanderungsbewegungen aus Afrika lagen die höchsten Wanderungsgewinne bei Marokko (3.900 Personen), Tunesien (2.200) und Ghana (1.700). Die beliebtesten Zielländer fortziehender deutscher Staatsangehöriger waren die Schweiz, Österreich und die USA.
Weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht
Ende 2020 waren weltweit 82,4 Millionen Menschen auf der Flucht. Das geht aus dem Externer Link: Jahresbericht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR hervor, der anlässlich des
Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller unter UNHCR-Mandat stehenden Menschen, die über die Grenze ihres Herkunftslandes geflohen sind oder vertrieben wurden, stammten aus nur fünf Ländern:
Deutschland will mehr afghanische Ortskräfte aufnehmen
Deutschland will mehr Afghaninnen und Afghanen aufnehmen, die für die Bundeswehr und andere deutsche Sicherheitsbehörden in Afghanistan gearbeitet haben. Zunächst war geplant, nur solchen sogenannten Ortskräften Schutz zu gewähren, die in den vergangenen zwei Jahren deutsche Einsatzkräfte unterstützt haben – etwa als Fahrer oder Dolmetscher. Nun sollen auch Personen aufgenommen werden können, die ab 2013 als Ortskräfte beschäftigt waren. Zu den ursprünglich erfassten rund 400 als gefährdet eingeschätzten Ortskräften und ihren Familienangehörigen kämen nun etwa weitere 350 Personen und ihre Familien hinzu. Anfang Juli gab das Auswärtige Amt bekannt, dass bislang Visa für rund 2.400 Personen erteilt worden sind.
Hintergrund der Ausweitung des Schutzprogramms seien laut Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) neue Erkenntnisse zur
Das Aufnahmeprogramm für gefährdete Ortskräfte und ihre Familien besteht bereits seit 2013. Diese hatten bislang die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren nach Ende ihrer Beschäftigung einen Antrag auf Aufnahme zu stellen. Im Rahmen des sogenannten Ortskräfteverfahrens prüft ein Gremium der Bundeswehr die individuelle Gefährdung der einzelnen Ortskräfte. Liegt eine konkrete oder latente Gefährdung vor, empfiehlt es dem Bundesinnenministerium, eine Aufnahmezusage zu erteilen (nach § 22 Satz 2 AufenthG). Nach Angaben des Bundesinnenministeriums fanden darüber seit 2013 rund 3.400 Personen Schutz in Deutschland.
Flüchtlingsorganisationen Externer Link: wie Pro Asyl kritisieren, dass das Ortskräfteverfahren keine schnelle Ausreise garantiere und zu bürokratisch sei. Medienberichten zufolge sind viele gefährdete Ortskräfte bei der Antragsstellung vor Ort in Afghanistan auf sich alleine gestellt und müssen ihre Ausreise nach Deutschland selbst organisieren und bezahlen. Eine Externer Link: Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag habe zudem ergeben, dass die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zunächst auf drei Jahre befristet sei.
EuGH: "Mindestopferzahl" darf nicht alleiniges Kriterium zur Vergabe subsidiären Schutzes sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die Rechtsprechung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Externer Link: geurteilt
Mit der Entscheidung reagierte der EuGH auf eine Anfrage des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, ob die Rechtsprechung des BVerwG mit Unionsrecht vereinbar sei. Hintergrund waren die Klagen zweier Afghanen, deren Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Karlsruhe und Freiburg im Breisgau abgelehnt worden waren, woraufhin die Männer vor dem VGH Baden-Württemberg Berufung eingelegt hatten. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass den beiden Männern subsidiärer Schutz zu gewähren sei, was aber der Rechtsprechung des BVerwG widersprochen hätte.
Keine Einbürgerung bei antisemitischen oder rassistischen Straftaten
Eingewanderte, die wegen einer
Ausländische Pflegekräfte müssen Mindestlohn erhalten – auch in der 24-Stunden-Pflege
Aus dem Ausland nach Deutschland
Das Urteil bringt das bisherige Modell der 24-Stunden-Pflege ins Wanken, da in Zukunft für die Bezahlung ausländischer Pflegekräfte deutlich höhere Kosten anfallen werden. Derzeit arbeiten die vor allem aus Osteuropa stammenden Pflegekräfte unter prekären Bedingungen. Leben sie im Haushalt der Pflegebedürftigen, sind sie von den Arbeitszeitregelungen ausgenommen, die im von Deutschland 2013 ratifizierten Externer Link: Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegt sind. Ferner haben sie zumeist keinen Anspruch auf Urlaub und verdienen wenig Geld. Laut Verbraucherzentrale und Branchenverbänden kosten osteuropäische Pflegekräfte monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro – inklusive aller anfallenden Sozialabgaben, die entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Pflegekraft abgeführt werden müssen. Würden die gesetzlichen Maßstäbe des Arbeitsrechts an die 24-Stunden-Pflege angelegt, müssten für den Arbeitstag mehrere Vollzeitstellen verteilt und Erholungs- und Urlaubstage gewährt werden – was die Kosten deutlich steigen lassen würde.
Schätzungen zufolge sind in bis zu 300.000 Privathaushalten in Deutschland eine oder mehrere ausländische Betreuungskräfte beschäftigt. Die meisten sind bei einer Agentur in ihrem Herkunftsland angestellt und werden für zwei bis drei Monate nach Deutschland entsandt,
Was vom Monat übrig blieb...
Deutsche Auslandsvertretungen haben 2020 deutlich weniger Visa für den Familiennachzug erteilt (Externer Link: 75.978) als 2019 (Externer Link: 107.520). Darunter sind auch Visa für ausländische Staatsangehörige zum Nachzug zu einem bereits in Deutschland lebenden Familienmitglied, das einen Schutzstatus anerkannt bekommen hat. Insgesamt wurden 2020 7.231 Visa für den Nachzug von Familienangehörigen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen ausgestellt (2019: 13.706) sowie 5.271 Visa für Familienangehörige von Subsidiär Schutzberechtigten (2019: 11.129).
Bundestag und Bundesrat haben Externer Link: beschlossen, dass ins Ausland geflohene Verfolgte des NS-Regimes und ihre Nachkommen in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Bislang war eine erleichterte Einbürgerung für diesen Personenkreis nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren worden war. Nach der neuen Regelung müssen sie lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zu Bevölkerungsgruppen gehören, die zwischen 1933 und 1945 verfolgt wurden.
Griechenland will seine Landgrenze zur Türkei technisch aufrüsten – mit Unterstützung der EU. An der bereits durch eine Stahlmauer gesicherten Grenze im Nordosten Griechenlands sollen neben Infrarotkameras und Drohnen auch Schallkanonen eingesetzt werden. Kritiker sehen in derem Einsatz einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.