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Migrationspolitik – Mai 2021 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Monatsrückblick Juni 2024 Migrationspolitik – Mai 2024

Migrationspolitik – Mai 2021

Vera Hanewinkel

/ 8 Minuten zu lesen

Wie viele Einbürgerungen gab es 2020 in Deutschland? Wie lassen sich Fluchtursachen mindern? Der Rückblick auf migrationspolitische Entwicklungen im Mai.

Marokkaner, darunter viele, die sich schon vor der Grenzkrise in der spanischen Enklave Ceuta aufgehalten haben, warten an der Grenze, um in ihr Heimatland zurückzukehren. (© picture-alliance/AP, Bernat Armangue)

Gesamtschutzquote für Schutzsuchende aus Syrien signifikant gesunken

Die Gesamtschutzquote für Asylantragstellende aus Syrien ist stark gesunken. Lag sie 2020 und in den ersten zwei Monaten 2021 noch knapp unter 90 Prozent, so brach sie ab März ein und liegt für das laufende Jahr 2021 bei nur noch Externer Link: 42,1 Prozent. Grund dafür ist die hohe Zahl an formellen Entscheidungen. Es handelt sich dabei um Asylanträge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht inhaltlich geprüft werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn laut Interner Link: Dublin-Abkommen ein anderes europäischen Land für das Asylverfahren zuständig ist oder weil der Asylantrag zurückgezogen wird. Im Zeitraum Januar bis Mai 2021 traf das BAMF 32.399 Entscheidungen über Interner Link: Asylanträge syrischer Staatsangehöriger, darunter 18.742 formelle Entscheidungen. Werden diese aus der Gesamtschutzquote heraus gerechnet, ergibt sich die sogenannte bereinigte Schutzquote. Diese ist für syrische Asylantragstellende weiterhin hoch. Sie belief sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres auf 99,8 Prozent und lag damit exakt auf dem Vorjahresniveau (bereinigte Schutzquote 2020: 99,8 Prozent).

Insgesamt nahm das BAMF seit Jahresbeginn 47.067 Erst- und 20.579 Folgeanträge auf Asyl entgegen, davon 8.278 Erst- und 950 Folgeanträge im Mai. Die drei Hauptherkunftsländer der Asylantragstellenden waren dabei sowohl bezogen auf die ersten fünf Monate des Jahres als auch den Monat Mai Interner Link: Syrien, Interner Link: Afghanistan und Interner Link: Irak. Das BAMF hat seit Jahresbeginn 70.071 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Der Anteil formeller Entscheidungen belief sich dabei auf 46,5 Prozent (Januar - Mai 2020: 28,3 Prozent). Die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten betrug 32,5 Prozent und lag damit 6,9 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahreszeitraum (Externer Link: 39,4 Prozent).

Zahl der Einbürgerungen rückläufig

2020 erhielten nach Externer Link: Angaben des Statistischen Bundesamts Externer Link: 109.880 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Das waren 19.025 weniger als im Vorjahr. Ein Grund dafür ist die rückläufige Zahl britischer Staatsangehöriger, die einen deutschen Pass beantragt haben. Im Zuge des bevorstehenden Ausstiegs des Vereinigten Königreichs aus der EU war im Jahr 2019 ein Höchststand an 14.600 Einbürgerungen von Britinnen und Briten registriert worden, 2020 waren es nur noch 4.930. Britische Staatsangehörige, die die Interner Link: Einbürgerung bis Ende 2020 beantragten, mussten ihre britische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Der Rückgang der Einbürgerungszahl ist auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen: Bei den für die Einbürgerung zuständigen Behörden kam es zu längeren Wartezeiten, insgesamt konnten weniger Einbürgerungsanträge bearbeitet werden. Für Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber war es zudem schwieriger, die erforderlichen Dokumente von den Botschaften ihrer jeweiligen Herkunftsländer zu besorgen und notwendige Sprach- und Integrationstests abzulegen. Rund 26 Prozent der ausländischen Staatsangehörigen, die 2020 die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben, waren Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten (28.305), insbesondere aus Rumänien (5.930), Polen (5.000) und Italien (4.075). Unter den Nicht-EU-Staaten wurden 2020 am häufigsten türkische Staatsangehörige eingebürgert (11.630), gefolgt von syrischen (6.700), britischen (4.930) sowie irakischen Staatsangehörigen (4.770).

Fachkommission Fluchtursachen stellt Handlungsempfehlungen vor

Die im Juli 2019 von der Bundesregierung einberufene 24-köpfige Fachkommission Fluchtursachen hat im Mai 2021 ihren Externer Link: Abschlussbericht vorgelegt. Darin zeigt sie fünf Handlungsfelder zur Minderung von Fluchtursachen und entsprechende Handlungsempfehlungen auf. Aus Sicht der Fachkommission müsse die Minderung von Fluchtursachen als ressortübergreifende Aufgabe verstanden werden, die in enger internationaler Kooperation erfolgen muss. Um dies zu gewährleisten, schlägt sie die Einrichtung eines „Rats für Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ vor, der das Handeln der Bundesregierung bei der Fluchtursachenbekämpfung koordinieren soll.

Im Vordergrund müsse aus Sicht der Fachkommission die Unterstützung leistungsfähiger staatlicher Institutionen aber auch zivilgesellschaftlicher Strukturen in den Herkunftsländern stehen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme, grundlegender Gesundheitsversorgung sowie Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten gelegt werden. Dabei müssten die Rechte von Frauen konsequent berücksichtigt und gestärkt werden. Zudem empfiehlt die Kommission der Bundesregierung, sich stärker für den Klimaschutz einzusetzen und betroffene Länder bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, da dessen Interner Link: Auswirkungen Fluchtursachen wie Krieg, Not und Perspektivlosigkeit verstärken können. Auf internationaler Ebene sollte sich Deutschland für die Anerkennung Interner Link: klimabedingter Vertreibungen, den Ausbau von Resettlement-Programmen sowie für den Schutz der Rechte von Interner Link: Binnenvertriebenen einsetzen, für die es – anderes als für Flüchtlinge – Interner Link: bislang kein internationales Schutzregime gibt. Auch die Schaffung legaler Zuwanderungswege etwa über Arbeits- und Bildungsmigration nach Deutschland findet sich in den Empfehlungen der Fachkommission.

Weltweit hat sich die Zahl der Menschen, die aus ihren Herkunftsländern geflüchtet sind, zwischen 2010 (10,5 Millionen) und 2019 (20,4 Millionen) fast verdoppelt. Die Zahl derjenigen, die im eigenen Land auf der Flucht sind (sogenannte Binnenvertriebene) stieg im gleichen Zeitraum von 24,9 Millionen auf Interner Link: 45,7 Millionen.

Mehrere tausend Migranten erreichen spanische Exklave Ceuta

Mehr als 8.000 Migrantinnen und Migranten sind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Mitte Mai aus Marokko in die spanische Interner Link: Exklave Ceuta gelangt – die meisten schwimmend oder in kleinen Booten. Es handelte sich mehrheitlich um marokkanische Staatsangehörige, denen sich Migrantinnen und Migranten aus Ländern Subsahara Afrikas angeschlossen hatten. Darunter befanden sich auch 1.500 bis 2.000 Minderjährige. Die meisten Volljährigen wurden auf der Basis eines seit 1992 zwischen Spanien und Marokko bestehenden Rückführungsabkommens umgehend zurück auf marokkanisches Territorium gebracht oder kehrten freiwillig dorthin zurück. Der Vorfall sorgte für Spannungen zwischen den Regierungen in Madrid und Rabat. Spaniens Verteidigungsministerin Margarita Robles warf Marokko vor, die Grenzkontrollen auf marokkanischer Seite absichtlich ausgesetzt zu haben. Hintergrund soll die Behandlung des Anführers der saharauischen Unabhängigkeitsbewegung in Westsahara "Frente Polisario" in einem spanischen Krankenhaus sein. Marokko beansprucht das Territorium von Interner Link: Westsahara für sich und sieht die Polisario als Terrororganisation.

Die in Ceuta verlaufende Grenze zwischen Spanien und Marokko ist Teil der europäischen Außengrenze. Die EU hat Interner Link: Marokko in den vergangenen Jahren mehrere Milliarden Euro gezahlt, unter anderem, um die Grenzen zu kontrollieren und irreguläre Migration in Richtung EU zu unterbinden. In den Medien kursierten nun Videos, die zeigen, wie marokkanische Grenzbeamte die Tore im Grenzzaun für Migrantinnen und Migranten öffneten, sodass sie Ceuta erreichen konnten. Bislang gerieten die beiden spanischen Exklaven Ceuta und Interner Link: Melilla vor allem dann in die Schlagzeilen, wenn größere Gruppen von Migranten aus Subsahara Afrika versuchten, die meterhohen Grenzzäune Interner Link: kletternd zu überwinden. Dieses Mal passierten auch viele marokkanische Staatsangehörige die Grenze nach Ceuta auf illegalem Wege. Armut und Arbeitslosigkeit haben sich in Marokko zuletzt durch die Corona-Pandemie verschärft. Seit März 2020 hält Spanien seine Grenzen in Ceuta für marokkanische Pendlerinnen und Pendler, aber auch Saisonarbeitskräfte geschlossen. Viele von ihnen verloren dadurch die Möglichkeit, ein Einkommen zu erwirtschaften.

Zahl der Vertriebenen im eigenen Land erreicht neuen Höchststand

Weltweit waren Ende 2020 rund 55 Millionen Menschen innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Naturkatastrophen. Damit hat die Zahl der sogenannten Binnenvertriebenen einen neuen Höchststand erreicht, wie der Externer Link: Jahresbericht der zum Norwegischen Flüchtlingsrat gehörenden Externer Link: Beobachtungsstelle für Binnenvertreibung (Internally Displacement Monitoring Centre, IDMC) zeigt. 48 Millionen von ihnen hatten ihre Wohnorte aufgrund von bewaffneten Konflikten oder grassierender Gewalt verlassen – die höchste jemals von IDMC erfasste Zahl. Gewaltsam innerhalb ihres Landes Vertriebene wurden dabei in insgesamt 59 Ländern registriert, vor allem in Interner Link: Syrien (6,6 Millionen), der Interner Link: Demokratischen Republik Kongo (5,3 Millionen) und Interner Link: Kolumbien (4,9 Millionen). Weitere sieben Millionen Menschen, die Ende 2020 als Binnenvertriebene galten, waren durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Waldbrände, Dürren oder Stürme aus ihren Herkunftsorten vertrieben worden. Betroffen waren 104 Länder, insbesondere Afghanistan (1,1 Millionen Katastrophenvertriebene), Indien (929.000) und Pakistan (806.000). Häufig überschneiden sich die Fluchtursachen, weil etwa Extremwetterereignisse wie Hitzewellen parallel zu bewaffneten Konflikten auftreten können.

Im Jahresverlauf 2020 zählte IDMC insgesamt 40,5 Millionen Fälle neuer Binnenvertreibungen, 9,8 Millionen aufgrund von bewaffneten Konflikten und Gewalt und 30,7 Millionen aufgrund von Naturkatastrophen. Die Zahl der Neuvertreibungen im Jahresverlauf entspricht dabei nicht der tatsächlichen Zahl der vertriebenen Personen, da viele Menschen innerhalb eines Jahres mehrfach von Vertreibung betroffen sein können und entsprechend auch mehrfach gezählt werden, beispielsweise dann, wenn sich Überschwemmungen häufen. Während Naturkatastrophen Menschen häufig nur vorübergehend aus ihren Wohnorten vertreiben und die Betroffenen dorthin zurückkehren, sobald sich die Lage entspannt hat, bedingen Krieg und Gewalt oft längerfristigen Vertreibungssituationen. Dies ist ein Grund, warum zum Jahresende 2020 deutlich mehr Menschen als Binnenvertriebene gezählt wurden, die vor Konflikten und Gewalt geflohen waren, als Menschen, die ihre Wohnorte aufgrund von Naturkatastrophen verlassen mussten.

UN kritisieren EU für mangelnde Seenotrettung

Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, hat sowohl die EU als auch die libysche Einheitsregierung dazu Externer Link: aufgefordert, ihre Seenotrettungspolitiken und -praktiken zu reformieren. Die Forderung stützt sich auf einen Externer Link: Bericht des UN-Menschenrechtsbüros, der kritisiert, dass der mangelnde Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten auf dem Mittelmeer "eine Folge konkreter politischer Entscheidungen und Praktiken der libyschen Behörden, Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und EU-Institutionen sowie anderer Akteure [sei], die zusammen ein Umfeld geschaffen haben, in dem die Würde und die Menschenrechte von Migranten gefährdet sind". So hätten die EU und ihre Mitgliedstaaten maritime Seenotrettungsoperationen signifikant zurückgefahren und Nichtregierungsorganisationen daran gehindert, solche Operationen durchzuführen. Gleichzeitig sei die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache ausgebaut worden, ohne dabei ausreichende Vorkehrungen zum Schutz von Menschenrechten zu treffen. Nach Libyen zurückgebrachten Migrantinnen und Migranten Interner Link: drohten schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Daher sollte die weitere Interner Link: Zusammenarbeit mit libyschen Behörden im Bereich der Seenotrettung davon abhängig gemacht werden, dass auf See gerettete oder abgefangene Menschen nicht nach Libyen zurückgebracht, sondern in einen sicheren Hafen transportiert werden.

Derweil steigt die Zahl der Schutzsuchenden sowie Migrantinnen und Migranten, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen. Nach Externer Link: Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erreichten seit Beginn des Jahres mehr als 31.000 Menschen Spanien, Italien, Zypern und Griechenland (Stand: 14. Juni) – rund 8.000 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im Betrachtungszeitraum stieg auch die Zahl derjenigen, die ihr Leben auf See verloren, von 363 (1. Januar bis 14. Juni 2020) auf 813 (1. Januar bis 14. Juni 2021). Libyen ist dabei ein wichtiges Transitland von Migrantinnen und Migranten, die versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Seit 2017 hat die EU deshalb Externer Link: massiv in den Ausbau der Grenzkontrollen in Libyen und die Stärkung der libyschen Küstenwache investiert.

Was vom Monat übrig blieb...

Die Mobilitätsbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben zu einem deutlichen Rückgang der Zuwanderung nach Deutschland Externer Link: beigetragen. So ist die Nettozuwanderung von rund 377.000 Personen 2019 auf 262.000 im Jahr 2020 gesunken. Rückläufig war dabei vor allem die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten, Interner Link: darunter auch die von Schutzsuchenden.

Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich auf eine Reform der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie und damit der sogenannten Interner Link: Blauen Karte EU Externer Link: geeinigt. Dadurch werden die Hürden für den Erwerb eines solchen Aufenthaltstitels abgesenkt, Mobilität innerhalb der EU erleichtert, Familienzusammenführung vereinfacht und ein weitreichender Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Gesamtschutzquote berechnet das BAMF wie folgt: Zahl positiv beschiedener Asylanträge (Rechtsstellung als Flüchtling, Gewährung von subsidiärem Schutz und Feststellung eines Abschiebungsverbots) geteilt durch die Gesamtzahl der Entscheidungen über Asylanträge, inklusive formeller Entscheidungen.

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de