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Migrationspolitik – April 2021 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Monatsrückblick Juni 2024 Migrationspolitik – Mai 2024

Migrationspolitik – April 2021

Vera Hanewinkel

/ 9 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Luftaufnahme des Flüchtlingslagers Kakuma im Norden von Kenia. (© picture-alliance, KEYSTONE | PETER KLAUNZER)

Zahl der Asylanträge steigt durch Zunahme bei Folgeanträgen

In den ersten vier Monaten des Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 56.687 Asylanträge Externer Link: entgegengenommen. Das bedeutet einen Anstieg um 31,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, der allein auf eine gestiegene Zahl von Asylfolgeanträgen zurückzuführen ist (Januar bis April 2021: 19.361 Folgeanträge, Vorjahreszeitraum: 5.625). Die Zahl der Erstanträge sank dagegen leicht um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Januar bis April 2021: 37.326 Erstanträge, Vorjahreszeitraum: 37.440). Inzwischen ist die Zahl der Folgeanträge wieder rückläufig. Wurden im Januar und Februar noch jeweils mehr als 5.900 Folgeanträge auf Asyl gestellt, so waren es im April noch 1.246. Insgesamt nahm das BAMF im April 9.315 Interner Link: Asylanträge entgegen. Die meisten der 8.069 Erstantragstellenden kamen dabei aus Interner Link: Syrien (3.890), Interner Link: Afghanistan (1.030) und Interner Link: Irak (780). Seit Jahresbeginn hat das BAMF über 60.275 Asylanträge entschieden. In 18.851 Fällen wurde ein Schutzstatus vergeben. Die Gesamtschutzquote lag damit bei 31,3 Prozent – 9,4 Prozentpunkte niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (40,7 Prozent).

1,9 Mio. Geflüchtete in Deutschland

Zum 31. Dezember 2020 lebten rund 1,9 Millionen geflüchtete Menschen in Deutschland, etwa 1,4 Millionen davon mit einem Interner Link: Schutzstatus. Die größte Gruppe bilden Personen(741.685), denen der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt worden ist. Das geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor, die sich vor allem auf Daten des Ausländerzentralregisters stützt. 244.190 Geflüchtete haben einen subsidiären Schutzstatus, 120.977 Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis, weil für sie ein Abschiebungsverbot (nach §60 Abs 5 oder 7 AufenthG) vorlag. 114.534 Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Aufenthaltsgesetz. Darunter fallen z.B. Interner Link: Resettlement-Flüchtlinge und Interner Link: syrische Staatsangehörige, die über Bundes- und Landesprogramme in Deutschland Schutz gefunden haben. Asylberechtigt nach Artikel 16a Grundgesetz waren 43.927 Personen. Bis Ende Dezember 2020 hat die Bundesrepublik zudem 218.823 Interner Link: jüdische Zugewanderte und ihre Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten über eigens geregelte Aufnahmeverfahren aufgenommen.

Neben den Personen mit Schutzstatus waren Ende 2020 im Ausländerzentralregister 208.266 Personen registriert, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhielten, sich also noch im Asylverfahren befanden. Darüber hinaus lebten 235.771 Personen mit einer Interner Link: Duldung in Deutschland, von denen ein Großteil abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber sind. Sie verfügen zwar über kein Aufenthaltsrecht, sind aber bei den Ausländerbehörden registriert und halten sich somit nicht illegal im Land auf. Viele der Geduldeten können aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden, z.B. wegen fehlender Reisedokumente.

Gerichte untersagen Rückführung von in Griechenland anerkannten Flüchtlingen

Mehrere deutsche Oberverwaltungsgerichte haben eine Rückführung von Menschen nach Griechenland untersagt, die dort als Geflüchtete einen Schutzstatus erhalten hatten, dann aber nach Deutschland weitergereist sind und hier teilweise erneut Asyl beantragt haben (sog. Sekundärmigration). Ihre Asylanträge dürften nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen im Falle einer Rückkehr nach Griechenland "Externer Link: die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung" drohe, so die Richterinnen und Richter. Anerkannte Schutzberechtigte könnten dort ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") Externer Link: nicht befriedigen. So sind bereits jetzt viele anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland obdachlos, da staatliche Unterstützungsleistungen 30 Tage nach der Asylanerkennung auslaufen. Frühestens nach einem zweijährigen Aufenthalt haben anerkannte Schutzberechtigte dort Zugang zu Sozialleistungen. Viele Kinder von anerkannten Flüchtlingen werden nicht beschult. Die wirtschaftliche Situation in Griechenland hat sich zudem durch die Corona-Pandemie erheblich verschlechtert, sodass es für Geflüchtete kaum möglich ist, Arbeit zu finden. Seit Ende 2019 sind rund 10.000 Menschen nach Deutschland weitergereist, denen in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden war.

EU will freiwillige Rückkehr stärker fördern

Die EU-Kommission hat eine Strategie beschlossen, die Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis dazu bewegen soll, freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Bislang wurden etwa ein Drittel der Ausreisepflichtigen in der EU in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Der Anteil an freiwillig Rückkehrenden daran liegt laut Kommission bei 27 Prozent. Innenkommissarin Ylva Johansson Externer Link: betonte, dass eine freiwillige Rückkehr erfolgsversprechender und günstiger sei als eine Abschiebung. Einer Schätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments zufolge belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für eine Abschiebung auf 3.414 Euro pro Person, während die Kosten für eine freiwillige Rückkehr mit durchschnittlich 560 Euro veranschlagt werden. Die neue EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung sieht Programme sowohl zur Vorbereitung auf die Rückkehr ins Herkunftsland als auch die Reintegration nach der Rückkehr vor. Außerdem sollen die Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr enger mit solchen zur Entwicklungsförderung verknüpft werden.

Um die gemeinsame Rückkehrpolitik zu koordinieren, will die EU-Kommission einen Rückführungskoordinator benennen, ein hochrangiges Netz für Rückkehrfragen einrichten und das Mandat der europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) erweitern. Sie soll die EU-Mitgliedstaaten in allen Phasen des Rückkehrprozesses operativ unterstützen – von der Vorbereitung bis hin zur Wiedereingliederung im Herkunftsland und der Evaluierung der Reintegrationserfolge. Außerdem soll Frontex einen Lehrplan für Rückkehrberaterinnen und -berater entwickeln. Ziel ist ein einheitlicheres Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus strebt die EU-Kommission eine engere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern an. Die Strategie ist Teil des gemeinsamen EU-Rückkehrsystems, das im neuen Interner Link: Asyl- und Migrationspaket vorgesehen ist, das die EU-Kommission im Interner Link: September 2020 vorgelegt hatte.

Salvini wegen Blockade eines Rettungsschiffes vor Gericht

Italiens ehemaliger Innenminister Matteo Salvini (Lega) muss sich ab Mitte September vor Gericht verantworten, weil er sich 2019 geweigert hatte, ein Schiff der Organisation "Open Arms" mit zeitweise bis zu 160 Geflüchteten an Bord in einen italienischen Hafen einlaufen zu lassen. Ihm werden deswegen Verletzung der Amtspflicht und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Es drohen 15 Jahre Haft. Sollte Salvini rechtskräftig verurteilt werden, dürfte er keine Regierungsämter mehr bekleiden. Er selbst weist alle Schuld von sich. Er habe nur im Interesse Italiens und im Sinne der Sicherheit des Landes gehandelt. Salvini hatte in seiner Zeit als Innenminister (Juni 2018 bis September 2019) immer wieder Schiffe abgewiesen, Interner Link: die Geflüchtete aus Seenot gerettet hatten.

Das Rettungsschiff Open Arms hatte im Interner Link: August 2019 fast drei Wochen lang auf See ausharren müssen, bis die sizilianische Staatsanwaltschaft anordnete, das Schiff in den Hafen von Lampedusa einfahren und die Interner Link: aus Seenot geretteten Geflüchteten von Bord gehen zu lassen.

Frontex an Rückführungen nach Libyen beteiligt?

Die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ist nach Recherchen unter anderem des Externer Link: ARD-Magazins "Monitor" und des Nachrichtenmagazins "Spiegel" an Rückführungen von Bootsflüchtlingen nach Libyen beteiligt. In mehreren Fällen seien Boote mit Geflüchteten an Bord von der libyschen Küstenwache in der maltesischen Such- und Rettungszone auf dem zentralen Mittelmeer abgefangen und nach Libyen zurückgebracht worden, nachdem zuvor ein Frontex-Flugzeug in der Nähe der Boote gesichtet worden war. In Libyen drohen Migrantinnen und Migranten schwere Menschenrechtsverletzungen, weil sie dort Interner Link: häufig in Internierungslagern landen, wo ihnen unmenschliche Behandlung droht. Zudem bedeutet die dortige Bürgerkriegssituation für sie eine Gefahr für Leib und Leben. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) betont, Interner Link: dass Libyen kein sicherer Ort ist, an den Schutzsuchende zurückgebracht werden sollten.

Frontex weist die Vorwürfe der Journalistinnen und Journalisten zurück. Die Agentur informiere lediglich die Seenotleitstellen in Italien, Malta und Libyen über die Koordinaten von Flüchtlingsbooten. Diese Stellen seien dann für die Koordination der Seenotrettung verantwortlich. Seit 2017 unterstützt die EU die libysche Küstenwache mit Geld, Ausbildung und Ausrüstung, um den Grenzschutz zu stärken und Interner Link: irreguläre Migration über das Mittelmeer zu reduzieren. In den ersten drei Monaten des Jahres hat die libysche Küstenwache Externer Link: rund 5.000 Menschen auf dem Mittelmeer abgefangen und nach Libyen zurückgebracht. Dort ringen seit dem Sturz des langjährigen Diktators Muammar al-Gaddafi 2011 verschiedene Regional- und Großmächte Interner Link: gewaltsam um die Vorherrschaft.

Dänemark will syrische Geflüchtete abschieben

Die sozialdemokratische Regierung Dänemarks will syrische Geflüchtete in ihr Herkunftsland abschieben, weil sie Teile Syriens – darunter die Hauptstadt Damaskus – für sicher hält. Die dänischen Behörden haben bereits begonnen, Aufenthaltserlaubnisse von Syrerinnen und Syrern nicht zu verlängern. Im ersten Quartal 2021 lebten nach Externer Link: Angaben der dänischen Statistikbehörde Statistics Denmark fast 44.000 Menschen aus Syrien im Land. Die meisten davon sind seit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs im März 2011 nach Dänemark geflüchtet. Laut Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl droht aktuell bis zu 1.250 syrischen Staatsangehörigen der Entzug ihres Aufenthaltstitels. Möglich wird das auf der Basis von Externer Link: Gesetzesänderungen in den Jahren 2015 und 2019. Seitdem werden Aufenthaltsgenehmigungen für Geflüchtete nicht mehr für bis zu sieben Jahre ausgestellt, sondern sind auf ein bis zwei Jahre befristet. Bislang können Abschiebungen nach Syrien allerdings nicht durchgeführt werden, weil Dänemark keine diplomatischen Beziehungen mit dem Regime von Machthaber Baschar al-Assad unterhält.

Schon die konservativ-liberale Vorgängerregierung hat die Asylpolitik in den vergangenen Jahren deutlich verschärft – auch mit Unterstützung der damals noch oppositionellen Sozialdemokraten. Erklärtes Ziel der amtierenden Regierung unter der sozialdemokratischen Premierministerin Mette Frederiksen ist es, möglichst keine Asylsuchenden mehr aufzunehmen. 2020 stellten Externer Link: lediglich 1.547 Personen einen Asylantrag in Dänemark. Das war der niedrigste Wert seit 1998. Flüchtlingshilfsorganisationen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) sehen die Entwicklung mit Sorge und Externer Link: fordern von Dänemark, dem ersten Land, das 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hatte, wieder mehr Verantwortung für Schutzsuchende zu übernehmen.

In Deutschland hatte sich die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Interner Link: Dezember 2020 darauf geeinigt, den seit 2012 geltenden allgemeinen Abschiebestopp nach Syrien nicht zu verlängern, allerdings betont, vorerst nur Straftäter und Gefährder abschieben zu wollen. Auch diese Abschiebungen können derzeit praktisch nicht durchgeführt werden.

Kenia will große Flüchtlingslager schließen

Die kenianische Regierung will bis Juni 2022 die zwei großen Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma schließen. Mehr als 400.000 Menschen leben in den Lagern, die zu den größten der Welt zählen. Die meisten der Bewohnerinnen und Bewohner stammen aus Kenias Nachbarland Interner Link: Somalia, wo seit Jahren Krieg herrscht. Anfang April hatte die kenianische Regierung das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) aufgefordert, binnen zwei Wochen einen Fahrplan für die Räumung der Lager vorzulegen und die Rückführung oder Neuansiedlung (Resettlement) der dort lebenden Flüchtlinge zu organisieren. Nachdem Kenias Oberstes Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine sofortige Schließung der Camps verhängt hatte, einigten sich UNHCR und die kenianische Regierung, die Schließung der Lager aufzuschieben, um gemeinsam Lösungen zu finden. Das kenianische Innenministerium kündigte an, einigen Flüchtlingen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen ausstellen zu wollen, um ihnen die Integration in die kenianische Gesellschaft zu ermöglichen.

Die kenianische Regierung begründete die Schließung der Lager mit Sicherheitsbedenken. Es besteht die Sorge, dass extremistische Gruppierungen aus Somalia wie die Al-Schabaab-Miliz unter den Geflüchteten Anhänger und Kämpfer anwerben könnten, Interner Link: die den Schutz der nationalen Sicherheit Kenias gefährden würden. Kenia zählt nach Uganda, Sudan, Äthiopien und Tschad zu den afrikanischen Staaten, die Externer Link: die meisten Schutzsuchenden aufgenommen haben. 2019 beherbergte das Land nach Externer Link: Angaben von UNHCR 508.247 Geflüchtete, von denen 422.104 in Flüchtlingslagern untergebracht waren.

Was vom Monat übrig blieb...

Das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt worden. 2018 war ihr Interner Link: vorgeworfen worden, mindestens 1.200 Menschen unrechtmäßig Asyl gewährt zu haben. Diese Vorwürfe haben sich nicht in diesem Umfang bestätigt, übrig blieben nur geringfügige Verstöße.

Europaweit sind nach Externer Link: Angaben des Rechercheverbunds "Lost in Europe" mehr als 18.000 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus staatlicher Obhut verschwunden, 724 davon in Deutschland. Gesicherte Statistiken gibt es nicht. Kinderschutzverbände befürchten, dass viele der Kinder und Jugendlichen Opfer krimineller Ausbeutung werden.

Die USA wollen das Interner Link: UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) Externer Link: wieder finanziell unterstützen. Im Interner Link: August 2018 hatte die damalige US-Regierung unter Donald Trump entschieden, der Organisation die Hilfsgelder zu streichen. Der neue US-Präsident Joe Biden hat dies nun rückgängig gemacht.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Eingebürgerte Menschen mit Fluchterfahrung sind in den AZR-Zahlen nicht enthalten.

  2. Das Strategiepapier der EU-Kommission lässt offen, auf welchen Zeitraum und welche Daten sich diese Angaben beziehen. Laut Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat ("Enforcement of immigration legislation statistics") wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten 2019 rund 142.300 von insgesamt 491.200 Ausreisepflichtigen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Das entspricht rund 29 Prozent und ist etwas niedriger, als von der EU-Kommission angegeben. Der Anteil freiwilliger Rückführungen lag 2019 (für 22 EU-Staaten, für die Zahlen vorliegen) bei etwa 47 Prozent und damit deutlich höher, als von der EU-Kommission in ihrem Strategiepapier angegeben. Externer Link: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Enforcement_of_immigration_legislation_statistics

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de