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Migrationspolitik – Januar 2021 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – Januar 2021

Vera Hanewinkel

/ 9 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Eine Mutter mit zwei Kindern auf dem Weg zur Grenze zwischen Honduras und Guatemala in El Florido, 19.01.2021. Mitte Januar hatten sich etwa 6.000 Menschen als Teil eines sogenannten Flüchtlingtrecks auf den Weg in Richtung Norden gemacht. (© picture-alliance, ZUMAPRESS.com | Gregg Brekke)

Rund 45 Prozent der Asylantragstellenden im Januar minderjährig

45,1 Prozent der Menschen, die im Januar 2021 einen Asylantrag in Deutschland stellten, waren minderjährig. Das geht aus Externer Link: Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach nahm die Behörde im ersten Monat des Jahres insgesamt 14.448 Asylanträge entgegen, was einem leichten Anstieg von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht (Jan. 2020: 14.187 Asylanträge). Dieser Anstieg ist allein auf die stark gestiegene Zahl der Asylfolgeanträge zurückzuführen. Während die Zahl der im Januar beim BAMF eingereichten Erstanträge (8.524) gegenüber dem Januar des Vorjahres um 30,2 Prozent sank (Jan. 2020: 12.212 Erstanträge), stieg die Zahl der Folgeanträge um 199,9 Prozent auf 5.924 Anträge (Jan. 2020: 1.975 Asylfolgeanträge). Die hohe Zahl der Folgeanträge ist insbesondere dem Anstieg der von syrischen Staatsangehörigen gestellten Folgeanträge geschuldet. Menschen aus Syrien bilden weiterhin die größte Gruppe der Schutzsuchenden in Deutschland, im Januar gefolgt von Menschen aus Afghanistan und Irak. Das BAMF traf im Januar 10.828 Entscheidungen in Asylverfahren. Die Gesamtschutzquote – also der Anteil an Entscheidungen, die einen Schutzstatus oder ein Abschiebeverbot begründeten – belief sich dabei auf 43,9 Prozent.

Geringer Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutz

Jährlich dürfen 12.000 Familienangehörige von Menschen mit Interner Link: subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen. 2020 haben allerdings nur 5.311 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum erhalten – obwohl zum Jahresende weltweit noch 11.400 Terminanfragen für Anträge auf Familiennachzug bei deutschen Auslandsvertretungen vorlagen. Das geht nach Medienberichten aus Zahlen des Auswärtigen Amts hervor, die die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) angefordert hatte.

In vielen Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen, über die ein großer Teil des Nachzugs zu Schutzberechtigen läuft, war aufgrund der Corona-Pandemie viele Monate nur ein Notbetrieb möglich. Allerdings war das Kontingent von monatlich 1.000 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bereits im Januar und Februar – also noch vor den pandemiebedingten Einschränkungen – nicht ausgeschöpft worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen Externer Link: hervor. Demnach wurden im Januar vom Bundesverwaltungsamt 785 und im Februar 738 Zustimmungen zur Visumserteilung an Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten verzeichnet.

Insgesamt ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geringer als angenommen. Seit Oktober 2018 wurden weniger als 20.000 Familiennachzugsvisa ausgestellt. Das Bundesinnenministerium hatte Anfang 2018 prognostiziert, dass über den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 300.000 Personen nach Deutschland kommen könnten. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hatte den Umfang dieser Nachzugsbewegungen dagegen deutlich niedriger Externer Link: geschätzt – auf 50.000 bis 60.000 Menschen. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war im Zuge einer Asylrechtsverschärfung im Interner Link: Februar 2016 für zwei Jahre ausgesetzt worden. Seit August 2018 ist der Familiennachzug eingeschränkt Interner Link: wieder erlaubt – zu diesem Zweck dürfen seitdem monatlich 1.000 Visa ausgestellt werden.

Ermittlungen gegen EU-Grenzschutzbehörde Frontex

Seit Monaten reißt die Kritik an der europäischen Grenzschutzagentur Frontex nicht ab. Ihr wird vorgeworfen, in mehreren Fällen an illegalen Zurückweisungen von Geflüchteten (sogenannte Pushbacks) Interner Link: beteiligt gewesen oder diese beobachtet, aber nicht gemeldet zu haben. In einem Fall sollen auch Beamtinnen und Beamte der deutschen Bundespolizei involviert gewesen sein. Auf Drängen der EU-Kommission hatte der Verwaltungsrat von Frontex als oberste Kontrollinstanz der Agentur eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Vorwürfe eingerichtet. Nach Angaben des Magazins "Spiegel" wirft der interne Untersuchungsbericht der Arbeitsgruppe dem Frontex-Chef Fabrice Leggeri vor, die Untersuchung der Pushback-Vorwürfe zu verschleppen. Außerdem kritisiere die Arbeitsgruppe, dass Grundrechtsverstöße von Frontex-Einsatzkräften nicht direkt an die EU-Grundrechtsbeauftragte weitergeleitet, sondern stattdessen häufig zu den Akten gelegt würden.

Auch die interne Untersuchung durch Frontex selbst geriet in die Kritik, da es keine unabhängige Prüfung und parlamentarische Kontrolle gebe. So stütze sich die Arbeitsgruppe bei der Untersuchung der Pushback-Vorwürfe vorwiegend auf die Angaben von Frontex, nicht aber auf Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen der rechtswidrigen Zurückschiebungen.

Zu den Vorwürfen ermittelt auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Bereits Anfang Dezember 2020 soll sie in der Frontex-Zentrale in Warschau Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernommen und Büroräume durchsucht haben. Neben Pushbacks gehe es bei den Ermittlungen auch um Vorwürfe von "Missmanagement und Belästigung" gegen die Behördenleitung. Leggeri weist die Vorwürfe bislang zurück – auch gegenüber dem EU-Parlament. Dort fordern Abgeordnete der Grünen einen Untersuchungsausschuss, Sozialdemokraten und Linke wollen Leggeris Rücktritt. Ende Januar Externer Link: kritisierte das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) die "offenbar systematische" Praxis der Zurückweisung an europäischen Staatsgrenzen. Nach geltendem Völkerrecht muss Schutzsuchenden die Möglichkeit gegeben werden, dass ihre Asylanträge individuell geprüft werden. Erst wenn der Antrag abgelehnt wird, darf eine Interner Link: Abschiebung erfolgen.

Ende Januar Externer Link: stellte Frontex seine Mission in Ungarn ein und reagierte damit auf Ungarns Missachtung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte Interner Link: im Dezember Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt und ein Ende illegaler Abschiebungen nach Serbien gefordert. Ungarn setzte diese Praxis jedoch fort: Die NGO Ungarisches Helsinki Committee (HHC) hat seit Dezember fast Externer Link: 600 Pushbacks an Ungarns Grenzen dokumentiert, durch die 4.903 Menschen illegal abgeschoben worden sein sollen. Einsatzkräfte der Frontex-Mission in Ungarn Externer Link: hätten dabei nicht eingegriffen, obwohl sie regelmäßig auf Zurückschiebungen aufmerksam gemacht wurden.

EuGH: Mehr Schutz für minderjährige Geflüchtete

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Interner Link: unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bei einer drohenden Abschiebung in ihr Herkunftsland Externer Link: gestärkt. Er Externer Link: entschied im Januar, dass EU-Mitgliedstaaten vor einer Rückführung im Sinne des Kindeswohls prüfen müssen, ob im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit existiert. Ist dies nicht der Fall, darf eine Abschiebung nicht vollstreckt werden. Mit seiner Entscheidung reagierte das Gericht auf eine entsprechende Anfrage eines niederländischen Gerichts. In den Niederlanden wird bislang bei über 15 Jahre alten minderjährigen Interner Link: Geflüchteten vor einer Abschiebung nicht geprüft, ob sie im Herkunftsland in geeigneter Weise aufgenommen werden können, etwa durch Familienangehörige. Zwar wird die Abschiebung immer erst nach Erreichen der Volljährigkeit tatsächlich umgesetzt. Dennoch erklärte der EuGH die Praxis der Nicht-Prüfung geeigneter Aufnahmemöglichkeiten für unzulässig.

Geklagt hatte ein Geflüchteter aus Ghana, der im Alter von 15 Jahren in den Niederlanden einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis gestellt hatte. Dieser war vom Staatssekretär für Sicherheit und Justiz abgelehnt worden, was nach niederländischem Recht als Rückkehrentscheidung gilt. Seine Klage begründete der unbegleitete Minderjährige damit, dass er nicht wisse, wo seine Eltern wohnten und ob es andere Familienangehörige gebe. Die durch den Interner Link: EuGH vorgenommene Auslegung des europäischen Rechts ist für alle Mitgliedstaaten bindend.

Flüchtlingstreck in Lateinamerika gestoppt

Guatemaltekische Sicherheitskräfte haben tausende Migrantinnen und Migranten gestoppt, die sich zu Fuß auf dem Weg in Richtung USA befanden. Es handelte sich überwiegend um Menschen aus Interner Link: Honduras. Sie hatten sich zuvor in der Stadt San Pedro Sula im Nordwesten von Honduras zusammengeschlossen. Rund 9.000 Personen wollten aufgeteilt in drei Gruppen die zentralamerikanischen Länder Guatemala und Mexiko durchqueren und in die USA gelangen. Nach eigenen Angaben wollten sie grassierender Armut, Arbeitslosigkeit und Bandengewalt in ihrem Herkunftsland entkommen.

In Guatemala wurden sie im Verwaltungsbezirk Chiquimula, der an Honduras grenzt, von Sicherheitskräften unter Einsatz von Schlagstöcken und Tränengas an der Weiterreise gehindert. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) wurden dabei elf Migranten und zwei Soldaten verletzt. Tausende Migrantinnen und Migranten wurden in ihr Herkunftsland zurückgebracht. Als Reaktion auf den Flüchtlingstreck beschlossen die USA, Mexiko und Guatemala, ihre Grenzen zu schließen. Sie wollen weitere Migrationsbewegungen verhindern, da sie zur Verbreitung des Interner Link: Coronavirus beitrügen. Seit Interner Link: Oktober 2018 sind in Lateinamerika mehr als ein Dutzend Flüchtlingstrecks registriert worden.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hatte in seiner Amtszeit verfügt, dass über Mexiko einreisende Asylsuchende so lange in Mexiko bleiben müssen, bis in den USA eine Entscheidung über ihren Antrag getroffen wurde. Außerdem hatte er Mexiko mit hohen Straffzöllen gedroht, Interner Link: sollte das Land Migrantinnen und Migranten nicht bereits an seiner Südgrenze abfangen. Vor diesem Hintergrund harren derzeit rund 70.000 Migrantinnen und Migranten allein im Norden des Landes aus, darunter viele, die auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten.

US-Präsident Biden: Neuer Ton in der Einwanderungspolitik

Der neue US-Präsident Joe Biden (Demokratische Partei) will seine Einwanderungspolitik an "Menschlichkeit und amerikanischen Werten" ausrichten. Seine ersten Amtshandlungen deuten eine Abkehr von der restriktiven Migrationspolitik seines Amtsvorgängers Donald Trump (Republikanische Partei) an. Bereits einige Stunden nach seinem Amtsantritt am 20. Januar Externer Link: unterzeichnete Biden mehrere Präsidialdekrete (executive orders), die Entscheidungen Trumps widerriefen: Darunter befinden sich der Interner Link: 2017 verhängte Einreisestopp für Menschen aus 13 mehrheitlich muslimischen Ländern und die angestrebte Aussetzung des Interner Link: Programms "Action for Childhood Arrivals" (DACA). Das unter Präsident Barack Obama eingeführte Programm ermöglicht Jugendlichen, die als Kinder illegal mit ihren Eltern in die USA gekommen sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine legale Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Auch den von Trump ausgerufenen Interner Link: Nationalen Notstand an der Grenze zu Mexiko beendete Biden Externer Link: per Dekret. Dieser hatte es Trump erlaubt, den Bau der von ihm im Wahlkampf versprochenen Grenzmauer zu finanzieren. Statt mit einer baulichen Befestigung will die Biden-Regierung den Grenzschutz technologisch aufrüsten. Das geht aus einem Externer Link: bereits dem US-Kongress vorgelegten Reformvorschlag für das Einwanderungssystems hervor. Dieser sieht darüber hinaus vor, dass viele der etwa Externer Link: 10,5 Millionen illegal in den USA lebenden Eingewanderten Möglichkeiten erhalten sollen, ihren Aufenthalt zu legalisieren. Sie sollen zunächst eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und sich – wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen – im Anschluss für eine Green Card bewerben können, um schließlich die US-amerikanische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Zudem sind Erleichterungen beim Familiennachzug und der Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften vorgesehen.

Um Armut, Arbeitslosigkeit und Gewalt in den zentralamerikanischen Staaten Guatemala, Honduras und El Salvador zu bekämpfen, will Biden rund vier Milliarden Dollar investieren. Zudem schlägt er eine Überarbeitung des Asylsystems vor. Dazu hat er bereits ein erstes Dekret unterzeichnet. Es beendet die von Trump eingeführte Praxis, wonach über Mexiko in die USA eingereiste Asylsuchende so lange in Mexiko bleiben müssen, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde.

Sollten die dem Kongress vorgelegten Reformvorschläge tatsächlich vom Parlament verabschiedet werden, würde dies die umfassendste Reform des Einwanderungssystems seit der Reagan-Regierung in den 1980er Jahren bedeuten. Sowohl George W. Bush als auch Barack Obama waren mit einer umfassenden Einwanderungsreform gescheitert. Migrationsexpertinnen und -experten Externer Link: zufolge dürfte es auch für Biden schwer werden, sich mit seinen Vorschlägen durchzusetzen und die Einwanderungspolitik neu zu ordnen. Die rund 400 migrationsbezogenen Exekutivmaßnahmen seines Amtsvorgängers ließen sich nicht alle einfach rückgängig machen. Einen ersten Rückschlag hat Biden bereits erlitten: Ein Bundesgericht in Texas verhängte eine einstweilige Verfügung gegen einen vom U.S.-Präsidenten erlassenen 100-tägigen Abschiebestopp.

Was vom Monat übrig blieb...

Die Bevölkerungszahl ist 2020 Externer Link: nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes erstmals seit 2011 nicht gewachsen. Gründe dafür seien neben einer geringen Nettozuwanderung auch gestiegene Sterbefallzahlen und weniger Geburten. Es wird geschätzt, dass 2020 zwischen 180.000 und 240.000 Personen mehr nach Deutschland zugezogen sind als im selben Zeitraum das Land verlassen haben. 2019 hatte sich der Saldo aus Zu- und Fortzügen auf 327.060 Personen belaufen, 2015 auf einen Rekordwert von 1.139.402 Personen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission Integrationsfähigkeit hat nach zwei Jahren Arbeit ihren Externer Link: Abschlussbericht vorgelegt. Das aus 25 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammengesetzte Gremium fordert u.a., gängige Begriffe in der Debatte um Migration zu hinterfragen, so z.B. den "Interner Link: Migrationshintergrund". Stattdessen solle besser von "Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen" gesprochen werden.

Die Interner Link: Situation auf den Kanarischen Inseln spitzt sich weiter zu. 2020 gelangten bis Mitte Dezember Externer Link: 21.215 Schutzsuchende vor allem aus Marokko und Subsahara-Afrika über den Seeweg auf die zu Spanien gehörenden Inseln. Zum Vergleich: Im gesamten Zeitraum 2010-2019 waren es 7.206 Menschen. Es fehlt nach wie vor an Unterkünften und Versorgungsmöglichkeiten.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de