- Interner Link: Mehr Asylanträge von Minderjährigen und jungen Erwachsenen
- Interner Link: Europäischer Gerichtshof: Militärdienstverweigerern aus Syrien soll leichter Flüchtlingsschutz gewährt werden
- Interner Link: Europäische Grenzschutzagentur Frontex wegen illegaler Pushbacks in der Kritik
- Interner Link: Militäroffensive in Äthiopien: 43.000 Menschen fliehen in den Sudan
- Interner Link: Was vom Monat übrig blieb...
Mehr Asylanträge von Minderjährigen und jungen Erwachsenen
Mehr als die Hälfte der Menschen, die seit Jahresbeginn einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben, war minderjährig. Das geht Externer Link: aus aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach registrierte die Behörde im Zeitraum Januar bis November 2020 in Deutschland 93.758 Erstanträge, von denen 54,2 Prozent von Personen unter 18 Jahren gestellt worden waren. 26,2 Prozent der Erstanträge wurden dabei für Externer Link: in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr gestellt. Insgesamt 77,2 Prozent der Asylerstantragstellenden war jünger als 30 Jahre. Damit ist der Anteil der Minderjährigen und jungen Erwachsenen an allen Asylantragstellenden gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Zum Vergleich: Von den 133.324 Erstanträgen auf Asyl, die zwischen Januar und November 2019 Externer Link: beim BAMF eingereicht worden waren, stammten 50,0 Prozent von Minderjährigen. 22,0 Prozent der Erstantragstellenden waren in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr; der Anteil der unter 30-Jährigen an allen Asylantragstellenden belief sich auf 73,7 Prozent.
Von den insgesamt 108.884 Asylanträgen (93.758 Erstanträge und 15.126 Folgeanträge), die das BAMF in den ersten elf Monaten des Jahres 2020 entgegengenommen hat, wurden 9.973 (8.736 Erst- und 1.237 Folgeanträge) im November gestellt. In diesem Monat kamen die meisten Asylantragstellenden aus Syrien (2.986), Afghanistan (1.346) und Irak (936).
Europäischer Gerichtshof: Militärdienstverweigerern aus Syrien soll leichter Flüchtlingsschutz gewährt werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Externer Link: entschieden, dass syrische Staatsangehörige, die sich der Wehrpflicht in ihrem Herkunftsland durch Flucht entzogen haben, leichter als Flüchtlinge anerkannt werden können. Zur Begründung wies das oberste Gericht der EU auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass die Verweigerung des Militärdienstes von syrischen Behörden als politische Opposition ausgelegt und strafverfolgt werde. Denn eine legale Option, den Militärdienst zu verweigern, gibt es in Syrien nicht. Damit seien diese Personen als Flüchtlinge nach der
Geklagt hatte ein Syrer, der 2014 nach Abschluss seines Studiums aus Angst vor einer Einberufung zur syrischen Armee über das Mittelmeer geflohen war. Er hatte in Deutschland Asyl beantragt. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte ihm subsidiären Schutz gewährt, mit der Begründung, dass Männer, die Syrien wegen Verweigerung der Wehrpflicht verlassen, nicht individuell wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt und daher nicht die Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus erfüllen würden. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte daraufhin den EuGH um eine Einschätzung gebeten, wie solch ein Fall von Kriegsdienstverweigerung nach den europäischen Gesetzen zu beurteilen sei.
Europäische Grenzschutzagentur Frontex wegen illegaler Pushbacks in der Kritik
Die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) steht im Verdacht, an sogenannten Pushbacks beteiligt gewesen zu sein. In diese illegalen Praktiken der Zurückdrängung von Schutzsuchenden sollen auch Beamtinnen und Beamte der deutschen
Nach internationalem Recht muss Schutzsuchenden, die das Territorium eines EU-Mitgliedslandes erreichen, die Möglichkeit gegeben werden, ein Asylgesuch vorzubringen, das dann in einem ordentlichen Asylverfahren geprüft wird. Der Europarat rief griechische Behörden auf, die Praxis der Pushbacks zu Externer Link: beenden. Griechenland wies die Kritik zurück. Der Vorwurf der Zurückdrängung von Geflüchteten sei unbegründet. Als Reaktion auf die Vorwürfe gegen Frontex, an Pushbacks beteiligt gewesen zu sein bzw. diese gebilligt zu haben, hat der Chef der Grenzschutzagentur, Fabrice Leggeri, vorgeschlagen, eine Untersuchungskommission einzurichten. Die EU-Kommission begrüßt diesen Schritt.
Militäroffensive in Äthiopien: 43.000 Menschen fliehen in den Sudan
Seit dem Start der Militäroffensive der äthiopischen Regierung in der Region Tigray Anfang November sind mehr als 43.000 Menschen aus Äthiopien in den benachbarten
Die Vereinten Nationen fordern humanitäre Korridore, um die Versorgung der Zivilbevölkerung in der Region sicherzustellen. Das gilt auch für die Versorgung der etwa 100.000 Flüchtlinge aus Eritrea, die in der Region Tigray in Flüchtlingslagern leben. UNHCR dringt zudem auf die Errichtung weiterer Flüchtlingslager im Sudan, da bestehende Einrichtungen überfüllt seien. Sollte die Situation in
Hintergrund der Militäroffensive der äthiopischen Armee ist ein seit mehr als zwei Jahren schwelender Konflikt zwischen der Zentralregierung und der in Tigray regierenden TPLF. Diese zählte bis zum Amtsantritt von Ministerpräsident Abiy Ahmed im April 2018 25 Jahre lang zur regierenden Parteienkoalition im
Was vom Monat übrig blieb...
Das Landgericht Bremen hat Anfang November die meisten der Anklagepunkte gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mehrere Anwälte abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer 2018 Ermittlungen wegen bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung eingeleitet. Die Vorwürfe hatten sich in diesen Punkten nicht erhärtet.
In Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer sind seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 2.000 Asylsuchende an Covid-19 erkrankt. Das Externer Link: berichtet der Mediendienst Integration mit Verweis auf entsprechende Anfragen an die zuständigen Landesministerien. Derzeit leben rund 53.000 Menschen in Aufnahmeeinrichtungen der Länder – in der Regel in Sammelunterkünften. Wie viele Menschen sich darüber hinaus in kommunalen Einrichtungen befinden und an Covid-19 erkrankt sind, wird laut Mediendienst nicht systematisch erfasst.
Tausende Menschen sind vor dem bewaffneten Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien um die im Südkaukasus gelegene Region Bergkarabach geflohen. In dem in der Nacht vom 9. auf den 10. November vereinbarten Waffenstillstand heißt es, dass Flüchtlinge und Vertriebene unter Aufsicht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) nach Bergkarabach und in die umliegenden Gebiete zurückkehren sollen. Welche Menschen das betrifft und wie eine sichere Rückkehr stattfinden kann, ist aber noch ungewiss.