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Migrationspolitik – November 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – November 2020

Vera Hanewinkel

/ 6 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Armeepatrouille in Addis Abeba/Äthiopien, 26.11.2020. Seit dem Beginn der Militäroffensive der äthiopischen Regierung in der Region Tigray Anfang November sind mehr als 43.000 Menschen aus Äthiopien in den benachbarten Sudan geflohen. (© picture-alliance, AA | Minasse Wondimu Hailu)

Mehr Asylanträge von Minderjährigen und jungen Erwachsenen

Mehr als die Hälfte der Menschen, die seit Jahresbeginn einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben, war minderjährig. Das geht Externer Link: aus aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach registrierte die Behörde im Zeitraum Januar bis November 2020 in Deutschland 93.758 Erstanträge, von denen 54,2 Prozent von Personen unter 18 Jahren gestellt worden waren. 26,2 Prozent der Erstanträge wurden dabei für Externer Link: in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr gestellt. Insgesamt 77,2 Prozent der Asylerstantragstellenden war jünger als 30 Jahre. Damit ist der Anteil der Minderjährigen und jungen Erwachsenen an allen Asylantragstellenden gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Zum Vergleich: Von den 133.324 Erstanträgen auf Asyl, die zwischen Januar und November 2019 Externer Link: beim BAMF eingereicht worden waren, stammten 50,0 Prozent von Minderjährigen. 22,0 Prozent der Erstantragstellenden waren in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr; der Anteil der unter 30-Jährigen an allen Asylantragstellenden belief sich auf 73,7 Prozent.

Von den insgesamt 108.884 Asylanträgen (93.758 Erstanträge und 15.126 Folgeanträge), die das BAMF in den ersten elf Monaten des Jahres 2020 entgegengenommen hat, wurden 9.973 (8.736 Erst- und 1.237 Folgeanträge) im November gestellt. In diesem Monat kamen die meisten Asylantragstellenden aus Syrien (2.986), Afghanistan (1.346) und Irak (936).

Europäischer Gerichtshof: Militärdienstverweigerern aus Syrien soll leichter Flüchtlingsschutz gewährt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Externer Link: entschieden, dass syrische Staatsangehörige, die sich der Wehrpflicht in ihrem Herkunftsland durch Flucht entzogen haben, leichter als Flüchtlinge anerkannt werden können. Zur Begründung wies das oberste Gericht der EU auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass die Verweigerung des Militärdienstes von syrischen Behörden als politische Opposition ausgelegt und strafverfolgt werde. Denn eine legale Option, den Militärdienst zu verweigern, gibt es in Syrien nicht. Damit seien diese Personen als Flüchtlinge nach der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention einzustufen. In vielen Fällen sei die Kriegsdienstverweigerung als Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugungen zu werten bzw. durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe motiviert, so die Richterinnen und Richter. Bislang hatten die Obersten Verwaltungsgerichte in Deutschland die Verfolgung von Wehrdienstverweigerern regelmäßig nicht als Grund zur Gewährung des Flüchtlingsschutzes anerkannt, weshalb viele geflüchtete Militärdienstverweigerer aus Syrien nur den mit weniger Rechten ausgestatteten Interner Link: subsidiären Schutz erhielten.

Geklagt hatte ein Syrer, der 2014 nach Abschluss seines Studiums aus Angst vor einer Einberufung zur syrischen Armee über das Mittelmeer geflohen war. Er hatte in Deutschland Asyl beantragt. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte ihm subsidiären Schutz gewährt, mit der Begründung, dass Männer, die Syrien wegen Verweigerung der Wehrpflicht verlassen, nicht individuell wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt und daher nicht die Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus erfüllen würden. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte daraufhin den EuGH um eine Einschätzung gebeten, wie solch ein Fall von Kriegsdienstverweigerung nach den europäischen Gesetzen zu beurteilen sei.

Europäische Grenzschutzagentur Frontex wegen illegaler Pushbacks in der Kritik

Die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) steht im Verdacht, an sogenannten Pushbacks beteiligt gewesen zu sein. In diese illegalen Praktiken der Zurückdrängung von Schutzsuchenden sollen auch Beamtinnen und Beamte der deutschen Interner Link: Bundespolizei verwickelt gewesen sein. So sollen Berichten deutscher und internationaler Medienagenturen zufolge griechische Grenzschützer mehrfach Schlauchboote mit geflüchteten Migrantinnen und Migranten an Bord in der Ägäis zurück in türkische Gewässer gedrängt oder geschleppt haben, nachdem unter der Ägide von Frontex stehende Einsatzkräfte – u.a. aus Deutschland – deren Weiterfahrt verhindert haben sollen.

Nach internationalem Recht muss Schutzsuchenden, die das Territorium eines EU-Mitgliedslandes erreichen, die Möglichkeit gegeben werden, ein Asylgesuch vorzubringen, das dann in einem ordentlichen Asylverfahren geprüft wird. Der Europarat rief griechische Behörden auf, die Praxis der Pushbacks zu Externer Link: beenden. Griechenland wies die Kritik zurück. Der Vorwurf der Zurückdrängung von Geflüchteten sei unbegründet. Als Reaktion auf die Vorwürfe gegen Frontex, an Pushbacks beteiligt gewesen zu sein bzw. diese gebilligt zu haben, hat der Chef der Grenzschutzagentur, Fabrice Leggeri, vorgeschlagen, eine Untersuchungskommission einzurichten. Die EU-Kommission begrüßt diesen Schritt.

Militäroffensive in Äthiopien: 43.000 Menschen fliehen in den Sudan

Seit dem Start der Militäroffensive der äthiopischen Regierung in der Region Tigray Anfang November sind mehr als 43.000 Menschen aus Interner Link: Äthiopien in den benachbarten Interner Link: Sudan geflohen. Das Externer Link: teilte das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) Ende November mit. Zwar erklärte die Zentralregierung die Militäroffensive inzwischen für beendet, bislang räumte die aufständische Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) ihre Niederlage aber nicht ein. Die Situation ist unübersichtlich, da Verkehrs- und Kommunikationswege in die Region abgeschnitten sind und internationale Beobachter und Beobachterinnen sich kein adäquates Bild der Lage vor Ort machen können.

Die Vereinten Nationen fordern humanitäre Korridore, um die Versorgung der Zivilbevölkerung in der Region sicherzustellen. Das gilt auch für die Versorgung der etwa 100.000 Flüchtlinge aus Eritrea, die in der Region Tigray in Flüchtlingslagern leben. UNHCR dringt zudem auf die Errichtung weiterer Flüchtlingslager im Sudan, da bestehende Einrichtungen überfüllt seien. Sollte die Situation in Interner Link: Äthiopien weiter eskalieren, fürchten Expertinnen und Experten eine Destabilisierung der gesamten Region am Horn von Afrika und damit auch eine Zunahme der Fluchtbewegungen Interner Link: in einer Region, in der es bereits jetzt ein hohes Flüchtlingsaufkommen gibt.

Hintergrund der Militäroffensive der äthiopischen Armee ist ein seit mehr als zwei Jahren schwelender Konflikt zwischen der Zentralregierung und der in Tigray regierenden TPLF. Diese zählte bis zum Amtsantritt von Ministerpräsident Abiy Ahmed im April 2018 25 Jahre lang zur regierenden Parteienkoalition im Interner Link: Vielvölkerstaat Äthiopien. Sie trat der von Abiy neu gegründeten Einheitsregierung nicht bei. Entgegen der Entscheidung der Zentralregierung, die landesweiten Parlamentswahlen 2020 wegen der Corona-Pandemie zu verschieben, hielt die TPLF im September 2020 Wahlen in der Region Tigray ab. Die Zentralregierung betrachtet diese als unrechtmäßig. Am 7. November erklärte das Parlament in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba die Regionalregierung in Tigray für abgesetzt. Das ermöglichte Ministerpräsident Abiy, militärisch gegen die TPLF vorzugehen.

Was vom Monat übrig blieb...

Das Landgericht Bremen hat Anfang November die meisten der Anklagepunkte gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mehrere Anwälte abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer 2018 Ermittlungen wegen bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung eingeleitet. Die Vorwürfe hatten sich in diesen Punkten nicht erhärtet.

In Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer sind seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 2.000 Asylsuchende an Covid-19 erkrankt. Das Externer Link: berichtet der Mediendienst Integration mit Verweis auf entsprechende Anfragen an die zuständigen Landesministerien. Derzeit leben rund 53.000 Menschen in Aufnahmeeinrichtungen der Länder – in der Regel in Sammelunterkünften. Wie viele Menschen sich darüber hinaus in kommunalen Einrichtungen befinden und an Covid-19 erkrankt sind, wird laut Mediendienst nicht systematisch erfasst.

Tausende Menschen sind vor dem bewaffneten Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien um die im Südkaukasus gelegene Region Bergkarabach geflohen. In dem in der Nacht vom 9. auf den 10. November vereinbarten Waffenstillstand heißt es, dass Flüchtlinge und Vertriebene unter Aufsicht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) nach Bergkarabach und in die umliegenden Gebiete zurückkehren sollen. Welche Menschen das betrifft und wie eine sichere Rückkehr stattfinden kann, ist aber noch ungewiss.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de